Theoretisch ist man erstmal auf der sicheren Seite, wenn man beweisen kann, dass man den Brief abgeschickt bzw. der Post übergeben hat. Dann fällt schonmal der Betrug weg. Aber ich kenne Fälle aus dem Bekanntenkreis, wo der Absender trotzdem den Empfänger erstmal entschädigen mußte und dann durfte sich der Absender das Geld von der Post zurückklagen.
Das Günstigste wäre tatsächlich, wenn die Sendung wieder auftaucht.
Einschreiben Päckchen
#16
geschrieben 10. Mai 2013 - 17:20
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
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#17
geschrieben 11. Mai 2013 - 13:02
Eben schreibt mich der Käufer an und hat mir gesagt, dass die Postfrau es an den Falschen ausgeliefert hatte und er sein Päckchen nun bekommen hat/wird...
Aber laut Aussage der Post wird ja niemals an den Falschen abgegeben, als ich gefragt hatte :facepalm:
Danke für Eure Hilfe!
Aber laut Aussage der Post wird ja niemals an den Falschen abgegeben, als ich gefragt hatte :facepalm:
Danke für Eure Hilfe!
Dieser Beitrag wurde von mezo bearbeitet: 11. Mai 2013 - 13:04