Wo Liegt Die Zumutbarkeitsgrenze?
#1
geschrieben 14. April 2004 - 17:48
Ich habe vor vier Wochen meine Grafikkarte über meinen Zwischenhändler, zum wiederholten Mahle einschicken lassen müssen...
Als ich nun heute einen Mitarbeiter meines Zwischenhändlers anrief, meinte dieser dass er noch keine Rückmeldung vom Herseller hätte und er auch nicht wüsse, wann ich denn nun endlich meine Grafikkarte wiederbekäme
Ich fragte ihn nun, ob der Hersteller nicht eine Zumutbarkeitsgrenze einhalten müsse, ihm sind letzten Endes ja auch die Hände gebunden...
Daruf entgegnete er mir, dass eine solche Zumutbarkeitsgrenze nicht gäbe, zumindest zwischen Hersteller und Zwischenhändler nicht...
Muss ich ewig warten? Oder gibt es eine Zumutbarkeitsgrenze zwischen Endkunden und Zwischenhändlern? In dem Fall, könnte es mir ja nun egal sein, ob er keine Antwort vom Hersteller bekommt, weil ja mein Zwischenhändler mein direkter Ansprechpartner ist... und mein Geld zurückverlangen oder Ersatz des Kaufpreises verlangen...
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#3
geschrieben 14. April 2004 - 19:27
Zitat (Bockfett: 14.04.2004, 20:19)
Weiß niemand Rat?
Ich würde dem Händler eine schriftliche Frist von
ca 10 WT zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung setzen, mit
der Androhung vom Kaufvertrag zurückzutreten!
Die meisten werden dann schnell!
...Bisher hat das Universum gewonnen." - Autor mir unbekannt
Bad Angels - Pool Billard
#4
geschrieben 14. April 2004 - 19:34
Und mein Zwischenhändler hat, nach seinen Angaben dem Hersteller (FIC) auch schon eine Abmahnung geschickt...
Außerdem wurde mir versichert, dass ich das Geld wieder zurückbekomme, sie aber es warten bis seine eine Gutschrift von FIC bekommen und das will ich mir eigentlich nicht verscherzen, weil ich mir gerne eine andere GK kaufen würde...
Dieser Beitrag wurde von Bockfett bearbeitet: 14. April 2004 - 19:37
#5
geschrieben 14. April 2004 - 20:32
#6
geschrieben 14. April 2004 - 20:43
Ob er mir dann Geld geben muss, weil der Hersteller nicht liefert, ist ja dann nicht mein Problem!
Dieser Beitrag wurde von Bockfett bearbeitet: 14. April 2004 - 20:48
#7
geschrieben 14. April 2004 - 20:50
#8
geschrieben 14. April 2004 - 21:10
Zitat (Bockfett: 14.04.2004, 18:48)
Ich habe vor vier Wochen meine Grafikkarte über meinen Zwischenhändler, zum wiederholten Mahle einschicken lassen müssen...
4 Wochen lang!
#9
geschrieben 14. April 2004 - 21:32
Oder Mail-Beratung-> http://www.verbraucherzentrale-niedersachs...6/doc5769A.html
Dieser Beitrag wurde von EDragon bearbeitet: 14. April 2004 - 21:35
#10
geschrieben 14. April 2004 - 21:49
Zitat (patrick888: 14.04.2004, 21:50)
Doch sind Sie!
Der Kaufvertrag besteht ja nich mit dem Großhändler/Hersteller
sondern mit seinem Verkäufer, und der ist für die Garantie/Gewährleistung
verantwortlich!
Was der Verkäufer dann mit seinem Großhändler macht, kann dem
Kunden im Endeffekt egal sein!
...Bisher hat das Universum gewonnen." - Autor mir unbekannt
Bad Angels - Pool Billard
#11
geschrieben 14. April 2004 - 21:55
Zitat (The_Nightflyer: 14.04.2004, 22:49)
Kunden im Endeffekt egal sein!
Und genau deshalb (Händler kann ja viel erzählen) sollte er sich an die Verbraucher-Zentrale wenden. Die sind Kompetent und vermitteln einen evtl. benötigten Anwalt sehr günstig!
#12
geschrieben 15. April 2004 - 07:12
also es ist so...
Du must deinem Händler die möglichkeit zur nachbesserung geben, das ist fakt.
Es ist im gesetz meines wissens nach nicht dokumentiert wie oft und wie lange diese nachbesserung dauert, aber Sollte eine nachbesserung länger als 4 Wochen je fall dauern, hast auf jedenfall extrem gute chancen stress zu machen.
Da Du jetzt schon den 3 defekt hast, kannste da schon mal mit Anwalt drohen, oft ist es dann so das Du direkt ne neue Karte bekommst.
Sollte der nicht reagieren, geh zu Anwalt ! Da keine Richter sagen wird das dieser Zeitraum OK ist.
Sollte die Karte danach wieder defekt sein(die Rep.) Bestehe auf Wandlung(Geldzurück) oder ein Neugerät und nicht auf eine Rep., weil 3mal nachbessern, ist Rechtlich gesehen, der Freibrife für neue HW oder auch System, je nach dem um was es geht!
hf
mfg
Cheech
#13
geschrieben 15. April 2004 - 11:21
Zitat (Cheech: 15.04.2004, 08:12)
richtig. Wenn das Ding schon nach dem 2. Nachbessern immernoch nicht geht, kannst du rechtlich auf Wandlung oder Geld-zurück bestehen.
#14
geschrieben 15. April 2004 - 11:55
Zitat (The_Nightflyer: 14.04.2004, 22:49)
Zitat (patrick888: 14.04.2004, 21:50)
Doch sind Sie!
Der Kaufvertrag besteht ja nich mit dem Großhändler/Hersteller
sondern mit seinem Verkäufer, und der ist für die Garantie/Gewährleistung
verantwortlich!
Was der Verkäufer dann mit seinem Großhändler macht, kann dem
Kunden im Endeffekt egal sein!
Danke! Du hast genau verstanden, was ich meine/dachte!
#15
geschrieben 15. April 2004 - 15:17