Zitat
Voraussetzungen der Durchsuchung darlegen und begründen, warum eine
richterliche Anordnung zu spät gekommen wäre sowie ggfs., warum von dem
Versuch abgesehen wurde, eine richterliche Entscheidung zu erlangen.
Urteil vom 20. Februar 2001 - Az. 2 BvR 1444/00
dh: gefahr ist nur dann im verzug wenn kein richter hätte rechtzeitig eine durchsuchung anordnen können.
!!also vorsicht mit der juristerei!!!
nicht umsonst ist es der härteste bildungsgang