WinFuture-Forum.de: Darf Ein Lehrer Meinen Rucksack Durchsuchen? - WinFuture-Forum.de

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Darf Ein Lehrer Meinen Rucksack Durchsuchen? Direktor hat meinen Rucksack durchsucht

#16 Mitglied ist offline   shiversc 

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geschrieben 23. Februar 2004 - 14:43

um diesem schwachsinn mit gefahr im verzug entgegen zu wirken folgender auszug aus einem urteil des bundesverfassungsgericht!

Zitat

....Dabei müssen sie die gesetzlichen
Voraussetzungen der Durchsuchung darlegen und begründen, warum eine
richterliche Anordnung zu spät gekommen wäre sowie ggfs., warum von dem
Versuch abgesehen wurde, eine richterliche Entscheidung zu erlangen.


Urteil vom 20. Februar 2001 - Az. 2 BvR 1444/00

dh: gefahr ist nur dann im verzug wenn kein richter hätte rechtzeitig eine durchsuchung anordnen können.

!!also vorsicht mit der juristerei!!!
nicht umsonst ist es der härteste bildungsgang
Admin akbar

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#17 Mitglied ist offline   Torben 

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geschrieben 23. Februar 2004 - 14:54

bei uns darf ein lehrer bei verdacht auf drogen den schüler durchsuchen! denk mal das das bei waffen also auch erlaubt ist...!!

#18 Mitglied ist offline   TaOps_Heinz 

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geschrieben 23. Februar 2004 - 14:54

Zitat

ps: ihr habt echt n ei am wandern, mit der soft-air in die schule und am besten noch "unter aufsicht" auf mitschüler jedweden geschlechts schiessen... hier in berlin hätte das auf direktem wege zu nem schulverweis geführt. zumindest am gymnasium, wie die toleranzgrenze an andern schulformen aussieht weiss ich nicht. soviel dummheit auf einem haufen gehört bestraft. ach und dein kollege der auf wen auch immer geschossen hat, wollte seinem ziel bestimmt nicht weh tun, nein, nieeee....


"zustimm" Bei uns wärst du auch auf direktem Weg von der Schule geflogen, ohne wenn und aber! Und ich bin mir auch sicher das das bei uns noch ein Nachspiel in irgendeiner anderen Form nachziehen würde! Bin zwar auch auf dem Gym, jedoch bin ich mir da bei den anderen Schulen hier im Umkreis sicher, das einem da das gleiche passiert wäre (wohne in Thüringen)!
Und bei dem ganzen zeug, ist es auch egal ob das ab 14 Jahren frei verkäuflich ist, oder erst ab 18!!
Siehe:

Zitat

springerstiefel mit weissen schnürsenkeln sind auch ab 0 jahren frei verkäuflich

Ich denke du weißt was man alles mit Springern anrichten kann!

PS: Ich wäre sehr daran interessiert zu wissen was mit euch/ oder eher mit dem anderen Idioten (nicht böse gemeint, ist aber so) passiert!

#19 Mitglied ist offline   SpongeBobSquarepants 

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geschrieben 23. Februar 2004 - 15:35

Also dann beschreib ichs ma genauer:

Der Schüler hatte aus "Spass" auf son Mädchen geschossen (dass das dämlich is weiss ich auch).
Er hatte die Waffe dann bereits meinem Englischlehrer ausgehändigt, was meiner Meinung nach den Tatbestand "Gefahr im Verzug" zunichte macht. Da der Herr Direktopr mich aber schon länger kennt und nicht mag war er der Meinung mich in das Nebenzimmer seines Büros zu rufen und mich dann erst zu nötigen meine Jacken- und Hosentaschen zu leeren und dann vergriff sich mein Mittelstufenkoordinator noch an meinem Rucksack! Bis auf ne par Bierkronkorken haben sie dann aber nix gefunden an dem sie Anstoss fanden und entliesen mich. Ich finde das ziemlich dreckig, da er sich nicht einmal entschuldigt aht oder irgendwas gesagt hat.
Irgendwie hab ich eh keinen Bock da jetzt noch rumzuterzen, da ich Leute die mit den Anwälten ihrer Daddy's drohen aufgrund von schlechten Noten etc.. total affig finde. Aber es ist grade bei solchen Methoden (lässt einem kein Chance sich zu verteidigen, schreit einen taub, richtet Lampen auf einen, stellt die Standheizung auf volle Power um eine unangenehmes klima zu erzeugen) wie den die mein Direktor anwendet gut wenn man weiss was er darf und was nicht.
Mit freundlichen Grüßen

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#20 _shelby_

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geschrieben 23. Februar 2004 - 15:46

Zitat (SpongeBobSquarepants: 23.02.2004, 15:35)

Aber es ist grade bei solchen Methoden (lässt einem kein Chance sich zu verteidigen, schreit einen taub, richtet Lampen auf einen, stellt die Standheizung auf volle Power um eine unangenehmes klima zu erzeugen) wie den die mein Direktor anwendet gut wenn man weiss was er darf und was nicht.
Mit freundlichen Grüßen

Na ja , lies die Schulordnung wie oben schon erwähnt.


Aber das sind schon heftige Methoden. Was war euer Direktor früher von Beruf?

#21 Mitglied ist offline   TaOps_Heinz 

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geschrieben 23. Februar 2004 - 16:20

Der hat bestimmt früher im Knast gearbeitet!, oder so! Aber wie schon erwähnt: Lies die Schulordnung! Ein Schüler sollte eigentlich immer über seine Rechte und pflichten bescheid wissen! Es gibt, da auch so lustige kleine Heftchen (haben wir mal in der 8. oder so gekriegt) in denen die Rechte und Pflichten eines Schülers standen! Es war ne ganze Menge! Vielleicht kreigst du das auch irgendwo her! --> Kronverschlüsse gefunden? Ihr sauft doch nicht etwa in der Schule? ;)
Mach dir nichts draus! Ich mach es auch--> wenn du im ersten Halbjahr über 40 Freistunden wegen Ausfall... hast und dann jede Woche nochmal 3 reguläre Freistunden, da kannst du nichts anderes machen, außer ab und zu mal ein Radler/Bierchen zu trinken!

#22 Mitglied ist offline   tecONE 

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geschrieben 23. Februar 2004 - 17:46

Ein Schuldirektor darf, bei gegebenen Tatsachen, eine Durchsuchung persönlichen Eingentums machen. Aber nur dann wenn es beweisbar ist, das du etwas illegales (in diesem Fall eine Softair, die ja an Schulen verboten ist) in deiner Tasche hast.

Aus dem Grund, das du mit der Waffe in der Hand gesehen wurdest und sogar ein anderer damit auf Menschen geschossen hat, darf der Lehrer dich bzw. deine Tasche durchsuchen.
Du könntest sagen, das du das nicht willst, aber damit würdest du dich selbst gelasten und er könnte die Polizei rufen... und dann wirds echt langweilig.... war da schon zwei mal mit dabei.

ich weiss, eigtl. ist es eine Schweinerei, aber da gerade in letzter Zeit schon einiges an deutschen Schulen passiert ist, sind die Leute vorsichtig geworden. Und dagegen kann man, es sei den man kann beweisen das es unrecht war, leider nix machen ;)

PS: ich hoffe das dein Kollege das nächste mal besser zwei Brote statt ne Waffe mit in die Schule nimmt ;) und ich denk mal das der Direktor die nicht eingehalten hat oder?

Dieser Beitrag wurde von tecONE bearbeitet: 23. Februar 2004 - 17:47


#23 Mitglied ist offline   wiz 

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geschrieben 23. Februar 2004 - 18:04

Zitat (TaOps_Heinz: 23.02.2004, 16:20)

Der hat bestimmt früher im Knast gearbeitet!, oder so! Aber wie schon erwähnt: Lies die Schulordnung! Ein Schüler sollte  eigentlich immer über seine Rechte und pflichten bescheid wissen! Es gibt, da auch so lustige kleine Heftchen (haben wir mal in der 8. oder so gekriegt) in denen die Rechte und Pflichten eines Schülers standen!

richtig. Ich habe selber mehrere Bücher mit GSO, BayEUG und anderem Schulrecht und Tipps im Regal stehen. Leute, ihr müsst euch nicht alles gefallen lassen. Kennt eure Rechte! (aber in dem konkreten Fall hier hat wohl die Schule recht)

Dieser Beitrag wurde von wiz bearbeitet: 23. Februar 2004 - 18:04


#24 Mitglied ist offline   König Chris 

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geschrieben 23. Februar 2004 - 18:05

Also als Schülersprecher sollte man die Reglungen für Schüle kennen (nennt sich AScho)
Ein Direktor hat kein Recht deine persönlichen Sachen zu durchsuchen, selbst wenn du ne Uzi drin haben könntest ist es nicht erlaubt. Er muss die Polzei rufen und die dürfte das.
du ahst das Recht gegen deinen direktor vorzugehen (kommt aufs Bundesland an)
Aber da er ja nix gefunden aht...also ich fänds nicht weiter schlimm...der findet höchstens nen Bild von Lili ;) ;) hrhrr



Gruß

Christoph
"Shame on...Shame on you" George W. Bush (seines Zeichen "gewählter" US-Präsident)


"Warum seit ihr hier" "Na zum saufen..." Stefan (Abiturient)

#25 Mitglied ist offline   König Chris 

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geschrieben 23. Februar 2004 - 18:07

Ach ja kannst dich gerne bei dir melden, wenns heftiger wird:-)
"Shame on...Shame on you" George W. Bush (seines Zeichen "gewählter" US-Präsident)


"Warum seit ihr hier" "Na zum saufen..." Stefan (Abiturient)

#26 Mitglied ist offline   patrick888 

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geschrieben 23. Februar 2004 - 19:23

Zitat (TaOps_Heinz: 23.02.2004, 16:20)

Der hat bestimmt früher im Knast gearbeitet!, oder so! Aber wie schon erwähnt: Lies die Schulordnung! Ein Schüler sollte  eigentlich immer über seine Rechte und pflichten bescheid wissen! Es gibt, da auch so lustige kleine Heftchen (haben wir mal in der 8. oder so gekriegt) in denen die Rechte und Pflichten eines Schülers standen! Es war ne ganze Menge! Vielleicht kreigst du das auch irgendwo her!  --> Kronverschlüsse gefunden? Ihr sauft doch nicht etwa in der Schule?  ;)
Mach dir nichts draus! Ich mach es auch--> wenn du im ersten Halbjahr über 40 Freistunden wegen Ausfall... hast und dann jede Woche nochmal 3 reguläre Freistunden, da kannst du nichts anderes machen, außer ab und zu mal ein Radler/Bierchen zu trinken!

Nur in den Freistunden?Wir haben das im 10ten immer in den pausen gemacht! B) war immer lustig wenn dann überall die dosen rumgelegen haben!


@SpongeBobSquarepants:


Lass dir nich alles gefallen, schon gar nich wenn der kerl dich auf kicker hat!!geig ihm ordentlich die meinung und verlang am besten mal ne schriftliche entschuldigung wegen des "unsachemäßem" verhalten dir gegenüber!!Würd mich interessieren wie er darauf reagiert!! hrhrr

#27 _Regenwurm_

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geschrieben 23. Februar 2004 - 19:37

ich würde vorsichtig sein... der direx auf meiner schule hatte einen voll aufm kicker... ok, der typ hat ziemlcih viel sche*** gebaut.
doch erst als er dem direx die meinung gegeigt hat isser geflogen
aber das mit der schulordnung issn guter tip, aber trotzdem, wenns um waffen an den schulen geht, kann man verstehn, dass der so reagiert hat

#28 Mitglied ist offline   SpongeBobSquarepants 

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geschrieben 23. Februar 2004 - 19:55

Also ich denke ma, dass grade weil in HH grade Wahlkampf is und die Schulleiter ordentlich anschiss vom Senat bekommen wenn sie Waffen "dulden" die so überreagieren.
zu dem "einverständnis" zur Untersuchung: Meine Schulleiter hat mir erzählt, es wäre rehctlich total abgesichert wenn er meine Tasche durchsuchen würde.

Tja das Ding mit Erfurt hat halt allen Lehrern Angst gemacht.

Saufen in der Schule is bei uns eigentlich net drin, wenn mr. power direktor das mitbekommen würde....der würde die todesstrafe wieder einführen....

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#29 Mitglied ist offline   LocutusOfBorg 

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  geschrieben 24. Februar 2004 - 11:36

Klar darf die Tasche auch ohne Durchsuchungsbefehl durchsucht werden, wenn Gefahr im Verzug ist. Aber nur von Mitgliedern der Exikutive (Gewaltentrennung[ich glaube es war die Exikutive bin mir aber nicht mehr sicher...]), wie z.B. Polizei, Zoll, BGS. Als Lehrer, unabhänig davon ob er Beamter ist, hat er in diesem Fall nur die Rechte eines normalen Bürgers. Von durchsuchen steht im §127 Strafprozessordnung nix. (http://dejure.org/ge...e/StPO/127.html). Er hätte dich höchstens festhalten und die Personalien feststellen dürfen, und natürlich die Polizei rufen. Für die gelten dann natürlich wieder andere Richtlinien.

Unabhänig davon frage ich mich, wie blöd ( :( ) man nur sein kann, eine Pistole, in welcher Form auch immer, mit zur Schule zu bringen. Wenn sich solche Marotten, wie Waffen in der Schule, hier auch ein bürgern, sowie in den USA, dann müsst ihr auch auch nicht wundern, dass eure Bürgerrechte mit Füssen getreten werden. Auch so wie in den USA!

#30 Mitglied ist offline   VollProfi 

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geschrieben 24. Februar 2004 - 14:25

Zitat (SpongeBobSquarepants: 23.02.2004, 13:47)

Heute hatte ein Junge aus meiner Klasse eine softair (frei verkäuflich ab 14)....blablablablabla


Na, selber schuld!! Ein halbwegs intelligenter Mensch sollte wissen, dass Waffen illegal sind!

edit:
Und da schützt die Ausrede, dass das nur eine Softie-Waffe ist nicht! Eine Waffe ist eine Waffe!

Dieser Beitrag wurde von VollProfi bearbeitet: 24. Februar 2004 - 14:28


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