Zitat (Flo: 14.02.2006, 18:58)
Er kann sich winden wie er will, er muss 2 Jahre Gewährleistung geben.
Wende dich an eine Verbraucherschutzzentrale. Wo hast du das Handy her?
Geh dort hin und lass den Verkäufer Links Liegen, lass dich beim Geschäftsführer melden, und schildere dem den fall.
Die Beweislast liegt zwar bei dir, aber wenn das Handy sonnst in einem guten zusand ist (für ein 2 Jahre altes Handy)sprich keine Macken usw. hat
, kann man dir auch keine unsachgemäße behandlung vorwerfen, und somit hättest du Bewiesen das du nix für kannst.
Sollte das Handy Allgemein besch. ausssehen hast du sehr schlechte Karten
Vollkommen falsch, es gibt keine Gesetzliche Garantie, die Garantie gibt nur der Hersteller.
Und wenn der Hersteller 1 Jahr garantie gibt heist das nicht das der Verkäufer nur ein Jahr geben muss, Du hast bei Neuware immer 2 Jahre Gewährleistung.
Wende dich an eine Verbraucherschutzzentrale. Wo hast du das Handy her?
Geh dort hin und lass den Verkäufer Links Liegen, lass dich beim Geschäftsführer melden, und schildere dem den fall.
Die Beweislast liegt zwar bei dir, aber wenn das Handy sonnst in einem guten zusand ist (für ein 2 Jahre altes Handy)sprich keine Macken usw. hat
, kann man dir auch keine unsachgemäße behandlung vorwerfen, und somit hättest du Bewiesen das du nix für kannst.
Sollte das Handy Allgemein besch. ausssehen hast du sehr schlechte Karten
Vollkommen falsch, es gibt keine Gesetzliche Garantie, die Garantie gibt nur der Hersteller.
Und wenn der Hersteller 1 Jahr garantie gibt heist das nicht das der Verkäufer nur ein Jahr geben muss, Du hast bei Neuware immer 2 Jahre Gewährleistung.
genau!