Waldorf/warez/ehemalige Homepage
#1
geschrieben 29. November 2004 - 12:03
Mein Kumpel hat ein Riesenproblem. Er bekam einen Brief von Waldorf Rechtsanwälte, in dem steht, daß sie die Interessen der Musikindustrie vertreten und das er (mein Kumpel) auf seiner Webseite Programme zum umgehen von Kopierschutzmechanismen anbietet.
Es ist tatsächlich eine Webseite auf seinen Namen registriert, denn vor ca einem Jahr haben wir zusammen angefangen, etwas mit HTML zu arbeiten und da solche Namen-www.yahoo.mitgliedsname.de für ihn zu schwachsinnig erschien, meldete er einen Domain an. Langsam wurde es uns langweilig, haben damit aufgehört und die Webseite an einen "guten" Bekannten verschenkt, und die Seite auch nicht weiter beachtet.
Nach diesem Brief schauten wir auf die Webseite: sie ist russisch und bietet jede Menge Software an.
Jetzt entsteht ja eine Frage, wie jetzt: nichts gemacht, aber er soll jetzt fast 5000 € zahlen, wofür? Wie weit haftet er, was soll er jetzt machen, die ersten Schritte. Einen Anwalt kann er bestimmt nicht leisten, an wen kann er sich wenden?
Fragen über Fragen, hoffentlich könnt ihr mit ein Paar Tipps helfen.
Danke
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#2
geschrieben 29. November 2004 - 12:06
Dieser Beitrag wurde von solitsnake bearbeitet: 29. November 2004 - 12:06
Homeoffice: HP Elitebook G5, 32 Gb Ram, 512 + 1TB SSD, Intel i5 8250, Ipad Pro,
Mobil: Huawei P30 Pro (Privat) Iphone XR (Beruflich) - iPad Pro, Fire Tab HD 10", Teclast 98 G3
Wlan Print & Scan: Epson WorkForce WF-3530DTWF
Internet: Fritzbox 7590 - 1und1 250Mbit/s & 37Mbit/s bei 166m Tal + Mesh Via 1750 + 7530
Smarthome: Homematic IP, Philips Hue, SonOff....
NAS: QNAP 253A&TR-004 mit 16GB Ram - 8+8+6+4 TB HD´s / 2TB SSD für VM´s - Als File, Media, Download sowie TS3-Server. Als Host verschiedener VM´s
#3
geschrieben 29. November 2004 - 12:09
sehr viel Zeit hast du nicht, die Unterlassungserklärung musst du so früh wie möglich unterschreiben.
Um welches Programm geht es?
Aber viel Chance hast eh nicht. Winfuture und sehr viele andere Seiten wurden auuch von der Firma abgemahnt.
#4
geschrieben 29. November 2004 - 12:18
Verschenkt: hat er darüber Unterlagen/Zeugen? Dann ab damit zum Anwalt.
#5
geschrieben 29. November 2004 - 12:21
#6
geschrieben 29. November 2004 - 12:22
Wenn ihr also beim schenken den Inhaber nicht gewechselt habt, kann es teuer werden.
Wenn es sich aber um ein Domain Hijacking handelt (was sein kann), könntet ihr nochmal drumherum kommen.
#7
geschrieben 29. November 2004 - 12:42
Solltest er an allem schuld sein kannst du ihn ja, falls du/ihr genug einschüchterungspotenzial, dafür bezahlen lassen.
#8
geschrieben 29. November 2004 - 12:56
aber ich würde meine domain net einfach nen kumpel übergeben ohne dann die anschrift zu ändern oder ändern zu lassen! wie schon erwähnt inhaber wechseln.
Also quasi die anschrift des kumpels eintragen.
Aber jetzt ist es zu spät und ich denke da kann er sich nicht mehr aus der schlinge ziehn! Es seitden der "gute kumpel" gesteht ein das er die domain übernommen hat. Aber dann hat dein freund immernoch eine teilschuld... aber 5000/2 ist weniger als 5000
Dieser Beitrag wurde von asgard bearbeitet: 29. November 2004 - 15:04
#9
geschrieben 29. November 2004 - 13:54
In diesen Fall würde ich mir ganz schnell einen Anwalt suchen. Der kann dir sagen, ob es gescheiter ist, wenn du sofort die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschickst, oder ob du das einfach an deinen Freund weitergeben sollst.
#10
geschrieben 29. November 2004 - 15:36
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Edit: Hab ich heute zufällig auf´ner website gefunden
Dieser Beitrag wurde von GamerNumberOne bearbeitet: 29. November 2004 - 15:37
#11 _Benjamin_
geschrieben 29. November 2004 - 15:49
#12
geschrieben 29. November 2004 - 16:57
Ja, mata ne!
(For sending email please use OpenPGP encryption and signing. KeyID: 0xA0E28D18)
#13
geschrieben 29. November 2004 - 17:10
#14
geschrieben 29. November 2004 - 17:10
#15
geschrieben 29. November 2004 - 17:39
Das Problem mit dem "guten" Kumpel: die Seite www.****.de wird dann umgeleitet auf irgendein Host in Russland, auch der Name ist bekannt. Also es wird schwierig, daß der dort eingetragene Mann sich meldet und sagt, ja ich war es.
Ich informiere Euch weiter, ich ünterstütze ihn auch in der Ansicht, kein Cent zu zahlen und die Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, denn er kann nichts dafür.