WinFuture-Forum.de: Gewerbeschein Ja Oder Nein - WinFuture-Forum.de

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Gewerbeschein Ja Oder Nein


#1 Mitglied ist offline   MaTie 

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geschrieben 30. Oktober 2004 - 21:14

Hallo Leute,

Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen, ich möchte über ebay mir ein bissen Geld dazu verdienen. Also Sachen verkaufen die mir monatlich bis zu 400 gewinn bringen. Muss ich da Gewerbe anmelden oder ein Nebengewerbe anmelden? Oder gibt ein mindest Satz am sich dazu verdienen kann?
Wie sieht es aus wenn ich nun ein Gewerbe anmelde, was kommt da auf mich zu? Kann ich die Buchhaltung allein machen oder ist das so kompliziert das ich ein Steuerberater brache?

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Gruß DJ_MaTie

Dieser Beitrag wurde von DJ_MaTie bearbeitet: 30. Oktober 2004 - 21:21


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#2 Mitglied ist offline   aplo 

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geschrieben 30. Oktober 2004 - 21:33

also, ich denke das 400 euro noch im rahmen sind!

wenn du sicher gehen willst mach ne gesellschaft des buergerlichen rechts (gdbr) gewerbeschein usw kannste dann beantragen .... kostet glaub ich grad mal 60euro insgesamt.. bin mir aber nicht sicher...
dann musst du jedoch Umsatzsteuer zahlen, die du dann auf die produkte aufschlagen musst was bedeutet das dein produkt teurer wird eigentlich nur ein durchlaufender posten, wenn du jedoch in einem monat mehr vorsteuer(Einkauf) hast, wird dir vom finanzamt die differenz von umsatzsteuer und vorsteuer zurückgezahlt, verkaufst du mehr, also deine umsatzsteuer(verkauf) höher ist, löhnst du diese ans finanzamt!

buchführung is wirklich nicht schwer! in deinem falle müsstest du nur ne einfache kassenabrechnung machen . Aufwand und ERlös

#3 Mitglied ist offline   tobiasndw 

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geschrieben 30. Oktober 2004 - 21:47

ach Käse, verkaufe die Sachen bei ebay einfach als Privat ohne rechnung. Ganz normal halt. Wird bei 400 € nie jemand wirklich interessieren.

Schlimm wär es wenn du nen PowerSeller mit 1500 € im Monat oder so wärst und das nicht anmldest.

#4 Mitglied ist offline   Lokimann 

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geschrieben 30. Oktober 2004 - 21:47

Zitat (aplo: 30.10.2004, 22:33)

wenn du sicher gehen willst mach ne gesellschaft des buergerlichen rechts (gdbr)
<{POST_SNAPBACK}>


Rechtswörterbuch: GBR

Unter einer GBR versteht man eine auf Vertrag beruhende Personenvereinigung zur Förderung eines von den Gesellschaftern gemeinsam verfolgten, beliebigen Zweckes. Die GBR ist der Grundtyp einer Personengesellschaft. Die GBR ist im BGB gesetzlich geregelt und zwar in den §§ 705 BGB. Die GBR ist regelmäßig zu den Gesellschaftsformen der OHG und der KG abzugrenzen. Ist der gemeinsam verfolgte Zweck das Betreiben eines Handelsgewerbes, liegt keine GBR vor, denn ein solches kann laut Gesetz nur von einer OHG oder KG betrieben werden. Bei Freiberuflern wie Anwälten oder Ärzten liegt dagegen meistens eine GBR vor, da sie kein Gewerbe betreiben.

Bei juristischen Fragen zum Thema GBR sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Gesellschaftsrecht sprechen.
Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.

Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.

Dieser Beitrag wurde von Lokimann bearbeitet: 30. Oktober 2004 - 21:50


#5 Mitglied ist offline   uzi 

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geschrieben 30. Oktober 2004 - 21:49

Hallo
Ich trage mich auch mit dem Gedanken
einen Gewerbeschein zu beantragen.
um Hartware zuverkaufen.
Meine Frage wo kann man sich Rat holen
oder hat einer oder eine den für mich?

Danke Uzi

#6 Mitglied ist offline   Lokimann 

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geschrieben 30. Oktober 2004 - 21:54

Zitat (uzi: 30.10.2004, 22:49)

Ich trage mich auch mit dem Gedanken
einen Gewerbeschein zu beantragen.
<{POST_SNAPBACK}>


http://www.promoconection.de/index.html?/w...werbeschein.htm

http://www.gelegenheitsjobs.de/information...ewerbe_frei.php

Dieser Beitrag wurde von Lokimann bearbeitet: 30. Oktober 2004 - 21:55


#7 Mitglied ist offline   Superia 

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geschrieben 30. Oktober 2004 - 22:03

Hallo,
du darfst einen gewissen Betrag dazuverdienen, aber wie hoch dieser Betrag
ist, solltest Du bei einem Steuerberater, oder Steuerberatungsverein nachfragen.

Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, dann werden die vom Gewerbeamt Deine
Anmeldung auch gleich an die Berufsgenossenschaften und an die IHK
schicken (Gesetzliche Vorschrift) Und dann, wirst Du merken, wie schwer
es ist, hier in Deutschland sich selbständig zu machen...
Du darfst (musst) dann nämlich Zwangsbeiträge an die IHK und an die BG zahlen.
In machen Fällen kannst Du dich von diesen Zwangsbeiträgen befreien lassen,
aber dafür musst Du dir ein dickes Fell zulegen und mit den Behörden kämpfen.

Erkundige Dich zuerst aber nach dem Freibetrag- und dann sieht man weiter...

Gruss Svenja

P.S.: Wenn Du dass gewerblich aufziehst, dann musst Du aber auch die Gewährleistung b.z.w. die Garantie für diese Artikel aufbringen...

#8 Mitglied ist offline   MaTie 

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geschrieben 30. Oktober 2004 - 22:15

Hallo,

ich bedanke mich für diese info´s von euch.

Superia: Wenn Du dass gewerblich aufziehst
Antwort: Nein das möchte ich nicht machen, will es Privat verkaufen.

danke an Svenja

tobiasndw: Schlimm wäre es wenn du nen PowerSeller mit 1500 € im Monat oder so wärst und das nicht anmeldest.
Antwort: Ich habe nie die absiecht gehabe dies zutun.

danke an tobiasndw

Gruß DJ_MaTie

Dieser Beitrag wurde von DJ_MaTie bearbeitet: 30. Oktober 2004 - 22:17


#9 Mitglied ist offline   MaTie 

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geschrieben 30. Oktober 2004 - 22:22

Lokimann frage zu diesem Auszug, von dem link denn du gepostest hast

Bei einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit wird man einkommens- und umsatzsteuerpflichtig. Eine Einkommenssteuer-erklärung braucht nicht abgegeben zu werden, wenn das Einkommen nicht höher als 7.235 € jährlich ist.

Heißt das ich bis zu 7.235 € pro Jahr dazu verdienen kann ohne das dem Finanzamt oder anderen Behörden zu melden?

Dieser Beitrag wurde von DJ_MaTie bearbeitet: 30. Oktober 2004 - 22:23


#10 Mitglied ist offline   Lokimann 

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geschrieben 30. Oktober 2004 - 22:56

Zitat (DJ_MaTie: 30.10.2004, 23:22)

Bei einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit wird man einkommens- und umsatzsteuerpflichtig. Eine Einkommenssteuer-erklärung braucht nicht abgegeben zu werden, wenn das Einkommen nicht höher als 7.235 € jährlich ist.
Heißt das ich bis zu 7.235 € pro Jahr dazu verdienen kann ohne das dem Finanzamt oder anderen Behörden zu melden?<{POST_SNAPBACK}>


Da sich ab dem kommenden Jahr in dieser Richtung einiges ändert, solltest du dich bei deinem zuständigen Finanzamt erkundigen. Dieses ist verpflichtet entsprechende Hilfestellungen und Beratung zu geben.

http://www.bmf.gv.at..._startframe.htm

Dieser Beitrag wurde von Lokimann bearbeitet: 30. Oktober 2004 - 23:00


#11 Mitglied ist offline   versmolder 

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geschrieben 30. Oktober 2004 - 23:08

Die Gerichte setzen die Schwelle für Gewerblichkeit recht niedrig: In zwei verschiedenen Urteilen wurde die Gewerblichkeit bereits bei bis dahin 40 eBay-Verkäufen bejaht!

Den ganzen Artikel gibt es hier: http://www.wortfilte...ws/news905.html

Also, ohne Gewerbeschein kann es sehr teuer werden......

#12 Mitglied ist offline   Superia 

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geschrieben 31. Oktober 2004 - 06:52

Zitat (versmolder: 31.10.2004, 00:08)

Also, ohne Gewerbeschein kann es sehr teuer werden...... <{POST_SNAPBACK}>


Mit aber auch!
Nochmal, seit vorsichtig! Hier in deutschland glauben die lieben Behörden
nämlich, dass jeder der ein Gewerbe anmeldet, auch gleich die erste
Mio. in der Tasche hat. Die halten sofort alle erst einmal die Hände auf...
Er sollte sich zuerst bei einem Steuerberater über den Freibetrag
informieren lassen und dann entschweiden, ob er ein Gewerbe anmeldet
oder nicht.

Weiter sind seine Gewinne ja noch garnicht sicher, oder?
Man kann es ja erste einmal anlaufen lassen und dann, wenn der Freibetrag
überschritten wurde immer noch ein Gewerbe anmelden.
So etwas geht auch nachträglich!

Svenja

#13 Mitglied ist offline   Marcel 

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geschrieben 31. Oktober 2004 - 07:13

Zitat (DJ_MaTie: 30.10.2004, 22:14)

Hallo Leute,

Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen, ich möchte über ebay mir ein bissen Geld dazu verdienen. Also Sachen verkaufen die mir monatlich bis zu 400 gewinn bringen. Muss ich da Gewerbe anmelden oder ein Nebengewerbe anmelden? Oder gibt ein mindest Satz am sich dazu verdienen kann?
Wie sieht es aus wenn ich nun ein Gewerbe anmelde, was kommt da auf mich zu? Kann ich die Buchhaltung allein machen oder ist das so kompliziert das ich ein Steuerberater brache?

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Gruß DJ_MaTie
<{POST_SNAPBACK}>

wie meine vorredner bereits sprachen, würde ich mir Hilfe beim Anwalt oder bei einer anderen zuständigen stelle holen.
zum thema Buchhaltung: es gibt von Buhl Data und Lexware richtig gute programme dafür. Also ich meine man sollte schon ein paar grundkenntnisse mit sich bringen können. Wenn du z.B. weist was die Aktiva und Passiva-Seite ist dann hast du die halbe miete schon drin.
Für mich als Azubi zum Bürokaufmann ist das kein Problem, nur weis ich ja nicht in was du ausgebildet wurdest.
gruß
Marcel

--------------------------------------------------
Rechtschreibfehler sind gewollt :D

#14 Mitglied ist offline   versmolder 

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geschrieben 31. Oktober 2004 - 07:42

@ Superia: Da hast Du vollkommen recht, ich spreche da aus Erfahrung.......

Ein falsches Wort in der Artikelbeschreibung und Du bekommst gleich Post von einem "nettem" Anwalt aus München, der Dir eine Unterlassungs/Verpflichtungserklärung schickt.
Diese kostet dann mal 568,80 Euro.

Wer so etwas mal sehen will:

http://www.wollenweb...ng/Rechnung.jpg

Dieses bezog sich auf einen Fehler in einer Artikelbeschreibung. Ich hatte in meiner Beschreibung beigeschrieben, das ich bei defekten schnellstmöglich für Ersatz sorgen werde. Dieser Hinweis ist (laut §3 UWG ) irreführend, da das Widerrufsrecht des Verbrauchers unabhängig davon besteht, ob Probleme auftauchen oder nicht.

Ich kann nur jedem davon abraten, bei Ebay gewerblich tätig zu werden, solange es in Deutschland keine einheitliche Rechtsprechung zu Online-Geschäften, insbesondere Ebay, gibt.
Oder kaut jede Beschreibung, AGB´s, Impressum u.s.w. mit einem Anwalt durch, der sich mit sowas super auskennt.

Und wenn man ehrlich einkauft und verkauft, sind die Gewinne bei Ebay, so niedrig, das man ohnehin so gut wie nix dabei verdient: Einstellgebühren, Verkaufsprovision u.s.w.

#15 Mitglied ist offline   sensi 

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geschrieben 31. Oktober 2004 - 07:51

Zitat (Superia: 30.10.2004, 23:03)

Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, dann werden die vom Gewerbeamt Deine
Anmeldung auch gleich an die Berufsgenossenschaften und an die IHK
schicken (Gesetzliche Vorschrift) Und dann, wirst Du merken, wie schwer
es ist, hier in Deutschland sich selbständig zu machen...Du darfst (musst) dann nämlich Zwangsbeiträge an die IHK und an die BG zahlen.
<{POST_SNAPBACK}>


Stimmt, aber diese Freistellung ist nicht so schwer zu erreichen. Dein Steuerberater bestätigt in einem Fragebogen dem Finanzamt die Höhe der voraussichtlichen Jahresumsätze und Jahresgewinne.

Zitat (Lokimann: 30.10.2004, 23:56)

Da sich ab dem kommenden Jahr in dieser Richtung einiges ändert, solltest du dich bei deinem zuständigen Finanzamt erkundigen. <{POST_SNAPBACK}>


Besser sind die Informationen vom Steuerberater.

Zitat (Superia: 31.10.2004, 07:52)

Weiter sind seine Gewinne ja noch garnicht sicher, oder? Man kann es ja erste einmal anlaufen lassen und dann, wenn der Freibetrag überschritten wurde immer noch ein Gewerbe anmelden.<{POST_SNAPBACK}>


Deshalb gibt es die Einschätzung der voraussichtlichen Gewinne. Hast du ein Gewerbe angmeldet und machst keinen Gewinn, passiert auch erst mal nichts. In der Regel gibt es erst mal mehr Verlust.

Zitat (Marcel: 31.10.2004, 08:13)

zum thema Buchhaltung: es gibt von Buhl Data und Lexware richtig gute programme dafür. Also ich meine man sollte schon ein paar grundkenntnisse mit sich bringen können. Wenn du z.B. weist was die Aktiva und Passiva-Seite ist dann hast du die halbe miete schon drin. <{POST_SNAPBACK}>


Stimmt, nur die halbe Miete ... :D

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