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Wenn man sich merkt, daß Lizenz gleich Betriebserlaubnis ist, wird damit schon vieles deutlicher - Lizenzen sind zB formal grundsätzlich nicht übertragbar, können aber unter Umständen auf mehr als einen Gegenstand angewendet werden.
Beispiel Fahrerlaubnis. Die berechtigt formal zur Fahrt mit einem Fahrzeug einer bestimmten Klasse, aber halt nicht zwangsläufig für Fahrzeuge einer anderen.
Und bei Windows ist es halt so, daß lt. Lizenzvertrag der Einsatz von üblicherweise einer(1) Windows-Instanz erlaubt ist -- wobei die Definition von "Instanz" wieder im Lizenzvertrag zu finden ist. Eben so, wie auch im Führerschein festgeschrieben ist, wozu er berechtigt und wozu nicht.
Andersherum ist man natürlich nicht an die Bedingungen einer Betriebserlaubnis gebunden, wenn man den betroffenen Gegenstand nicht verwendet (auch wenn das heutzutage schon mal praktiziert wird, daß Autofahrer anders als "normale" Menschen behandelt werden, wenn sie insbesondere NICHT mit dem Auto unterwegs waren).
Was für Windows bedeutet, daß wenn man eine Upgradelizenz für Windows X erworben hat und man aber feststellt daß man doch wieder die vorhergehende Version verwenden wollte... das natürlich problemlos möglich ist. Eben so, wie wenn man eine Betriebserlaubnis für LKW erworben hat und aber hinterher doch wieder mit seinem Golf zur Arbeit fährt; dann ist man - eigentlich offensichtlich -- auch an die Bedingungen für den PKW-Führerschein gebunden, egal ob und ggf wieviele andere Führerscheine man für andere Fahrzeugklassen noch zu Hause rumzuliegen hatte.
Weitergehend möchte natürlich jeder Softwarehersteller daraus ableiten, nur selbst(!) Betriebserlaubnisse für seine jeweilige Software zu vergeben: "ich will nicht, daß X das verwenden darf, weil Y." Hier unterscheidet sich natürlich die Anbietersichtweise grundsätzlich von der Nachfragesichtweise, wie bei jedem immateriellen Gut - wenn man den Führerschein für weniger Geld und mit weniger Anforderungen woanders kriegen könnte, würde man das ohne weiter nachzudenken ebenfalls tun; dasselbe gilt für Zugtickets und dergleichen mehr.
Solche Bindungen gibt es also überall, und überall sind sie auch rechtlicher Natur. Nur die Bahn darf Tickets verkaufen oder Berechtigungen -- also Lizenzen --- für den Ticketverkauf vergeben, lies: jemandem anderen *gestatten*, das in ihrem Auftrag zu tun. Dasselbe gilt für den Führerschein; da hagelt es ebenfalls Lizenzen - Zulassungen -- daß X Fahrstunden geben darf, daß Y Prüfungen geben darf, daß Z Führerscheine ausgeben darf (und unter welchen Umständen) und so weiter und so fort.
Nun ist es in der IT aber so, daß man jene anderswo nicht weiter erzwingbaren Umstände durchaus erzwingen kann, wie bei jeder anderen Software (dafür ist Software ja da). Man sagt also, wenn X und Y und Z gilt, dann soll K passieren und M nicht und dann baut man ein Stück Software drumherum und fertig ist die grundlegende Aktivierungsplattform. (Der Rest ist technische Umsetzung, Absicherung und so weiter.)
Anderswo behilft man sich halt anderweitig, zB indem man den Führerschein "fälschungssicher" gestaltet. Das ist letztlich auch nichts anderes; beides ist sozusagen der Versuch, den (materiellen) Zettel wo draufsteht "Führerschein" oder "Windowslizenz" (oder auch "Fahrkarte") als Identität für die (immaterielle) Lizenz verwenden zu können. Ein mündliches "Ja Du darfst mit diesem Auto fahren" einer befugten Person wäre ebenfalls eine Lizenz - nur wäre es schwierig, das in der Verkehrskontrolle nachzuweisen (besagte lizenzerteilende Person müßte jedesmal zwecks Bestätigung kontaktiert werden) - bei Windows übernimmt eben jene Rolle die Aktivierung; da wird Microsoft explizit gefragt, ob der mit der vorgezeigten Aktivierungs-ID das dazugehörige Betriebssystem verwenden darf oder nicht - mit dem Caveat, daß wie auch bei der realen Person Microsoft natürlich getäuscht werden kann, indem eine "gefälschte" ID vorgezeigt wird (die Betriebserlaubnis hat man deswegen ebensowenig wie wenn man dem Polizisten den nachgemachten Führerschein vor die Nase hält und der das aber nicht mitkriegt).
Und bei Windows 10 ist es halt nun erstmalig so, daß für das kostenlose Upgradeangebot die Lizenz NICHT für die Betriebssystemklasse "Windows 10" gilt - also "1 Lizenz berechtigt für den Einsatz einer Kopie von Windows 10" --- sondern insbesondere nur für ein Gerät, also "1 Lizenz berechtigt zum Betrieb eines Gerätes mit Windows 10". Anderes Gerät heißt andere Lizenz, was momentan nur nicht so offensichtlich ist, da diese im Hintergrund automatisch zugewiesen wird und auch so gut wie keine anderen Nebeneffekte da sind (insbesondere: selber Produktschlüssel und keine Kosten).
Wenn wir jetzt aber August 2016 hätten, sähe das anders aus. Dann könnten wir immer noch mit unserer ollen Kopie von Win10-10240 unser noch olleres Windows 7 aktualisieren, genauso wie jetzt schon. Aber wir bekämen keine "automatische" Betriebserlaubnis mehr dafür, sondern müßten spätestens zur Aktivierungszeit diese erwerben und das dann kostenpflichtig (soweit diesem konkreten Gerät nicht schon vorher eine kostenlose Windows10-Lizenz zugeordnet gewesen war).