Gibt es Jahres/Maximalbeträge bei Quittungen? Wegen Finanzamt
#1
geschrieben 02. September 2014 - 15:06
ich weiss das man als Privatperson Quittungen
ausstellen darf. Wenn ich jetzt z.B. einen
Teil meiner Serverfarm inkl 19" Racks und
hochwertigen Switchen verkaufen möchte, kann
ich dann darüber Quittungen ausstellen? Oder
dürfen diese Quittungen keinen hohen Betrag
aufweissen? Nicht das es aufeinmal Stress mit
dem Finanzamt gibt.
Wäre froh wenn jemand mehr darüber weiss.
Gruß
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#2
geschrieben 02. September 2014 - 15:23
http://goo.gl/IwREXB
d.H. bis 600Euro/Jahr brauchst du nichts ausstellen/abführen. darüber hinaus sieht das steuerrechtlich anders aus.
Natürlich kannst du Quittungen (sind ja im Grunde Besitzübergangsbelege) kannst du ausstellen, darfst aber keine Mehrwertsteuer angeben (wenn ich das richtig verstehe).
Wie es über dieser 600Euro-Grenze ausschaut kann ich nicht genau sagen.
Kannst ja mal die restlichen Google-Ergebnisse durchforsten:
http://goo.gl/9KskGK
Dieser Beitrag wurde von Stefan_der_held bearbeitet: 02. September 2014 - 15:23
#3
geschrieben 02. September 2014 - 15:48
gefunden. Im Grunde darf ich doch meinen Besitz verkaufen
wie ich möchte oder nicht?
Mehrwertsteuer wollte ich natürlich keine angeben. Einfach
nur den Betrag für die Sachen und halt eine ordentliche
Quittung, mit Name, Datum, Unterschrift etc.
#4
geschrieben 02. September 2014 - 17:59
Sollte es aber doch mit deinem Nebengewerbe zu tun haben würde ich dir dringend raten dann doch mal einen Steuerberater aufzusuchen. Denn wenn du die Server im Namen der Firma verkaufst, auch wenn du meinst es sei dein Eigentum, dann kann es Steuerhinterziehung sein. Denn letztlich hast du keine GmbH und haftest mit deinem Privatbesitz so dass Privatbesitz quasi Firmenbesitz ist. Wenn jetzt aber dein Privatverkauf in einem direkten Zusammenhang mit der EDV-Beratung gebracht werden kann, wird dir das Finanzamt schon erzählen was richtig ist und was falsch. Nur hinterher ist es zu spät einen Anwalt oder Steuerberater zu nehmen.
#5
geschrieben 03. September 2014 - 09:04
noch kein Gewerbe. Ich wollte vor Anmeldung des Gewerbes
einen Teil meiner Hardware los werden. Da stehen noch
Unmengen an Servern und PCs rum.
Ich würde die Server privat verkaufen. Aber die Käufer
sind ggf. kleine Firmen, die diese absetzen wollen und
somit eine Quittung brauchen.
Möchte halt kein Ärger bekommen, weil es dann aufeinmal
heisst "Das ist doch nie im Leben privat, wenn der 5
Server a 250 EUR verkauft etc." Dabei sind die ja wirklich
privat von mir genutzt gewesen. Wobei das halt ein nicht
EDVler kaum nachvollziehen kann, dass man Zuhause 3 19"
Schränke und gut 20 Server stehen hat :-D
#6
geschrieben 03. September 2014 - 10:09
Und wenn es da nur auf den Verkaufspreis bezogen, zum Beispiel eine Obergrenze bei 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro gäbe, dann könnte ja keine Privatperson den eigenen gebrauchten Porsche für 55.000 Euro verkaufen.
#7
geschrieben 03. September 2014 - 10:23
Es ist ein Auto. Wenn hingegen eine Privatperson aufeinmal
10 autos verkauft, dann würde das vielleicht auch Aufmerk-
samkeit erregen.
Rechnungen sind teilweise vorhanden. Ein Teil der Server
und die Racks stammen aber aus einer Verschrottung nach
Ende der Abschreibung.
Möchte halt vermeiden, dass es aufeinmal heisst das ich
Handel betreibe. Für Aussenstehende erschliesst es sich
vermutlich nicht, dass man als Privatperson soviele
Computer Zuhause hat.
Und die Käufer reichen die Quittungen vermutlich beim
Finanzamt ein.
#8
geschrieben 03. September 2014 - 17:31
#9
geschrieben 04. September 2014 - 07:04
einer was für 1000 EUR kauft? Wie ist es dann z.B.
beim Autoverkauf. Da liegt man ja in der Regel auch
über 410 EUR. Gilt das erst wenn es mehrere Güter
der gleichen Klasse sind?
#10
geschrieben 04. September 2014 - 08:08
Zitat
Das entbindet dich aber nicht davon, die Gewinne anzugeben. Will sagen, dass du auch bei einem Gewinn von 10€/a die Gewinne in der Einkommenssteuererklärung angeben musst. Grundsätzlich ist jeder! Gewinn steuerpflichtig.
Näheres dazu erzählt dir wie immer dein Steuerberater, Wundert mich eigentlich dass du ihn immer noch nicht aufgesucht hast, sowas erklärt er dir sogar telefonisch.
#11
geschrieben 04. September 2014 - 12:28
nicht dazu ein Gewerbe anzumelden.
Steuererklärung habe ich nie gemacht. War bisher auch nicht
nötig gewesen.
#12
geschrieben 04. September 2014 - 18:30
#13
geschrieben 04. September 2014 - 21:35
Zitat (Marco1279: 03. September 2014 - 09:04)
sind ggf. kleine Firmen, die diese absetzen wollen und
somit eine Quittung brauchen.
ohne ordnungsgemäße Rechnung mit Angabe einer gültigen UST-ID werden die so oder so nichts davon abschrieben können.
#14
geschrieben 04. September 2014 - 22:07
Als Jurist sowie StB und WP kann ich - nachdem ich hier verdammt viel und vor allem verdammt großen Unsinn gelesen habe - nur dringend(!) dazu raten, einen der örtlichen StB-Kollegen aufzusuchen. Je nach Umfang, Häufigkeit der Verkäufe etc. können sich ganz unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben. An dieser Stelle auch nur ansatzweise eine angemessene Beratung zu geben, ist weder möglich noch zulässig.
Ganz am Rande ist die Aufnahme und fortgeführte Durchführung einer gewerblichen Tätigkeit eine Ordnungswidrigkeit und kann zur Anzeige gebracht werden - ob du dafür "keine Zeit" gehabt haben willst, ist unerheblich.
Vor allem ignoriere hier aber bitte diese ganzen Hinweise in Bezug auf "Gewinne", die du evtl. zu versteuern hast. Die Fragestellungen, die sich auf deiner Sachverhaltsschilderung ergeben, sind vielfältig und gehen in den Bereich verschiedener steuerrechtlicher Regelungen, die u.a. von den eingangs genannten Faktoren abhängig sind. Dabei gibt es nunmal, je nach konkreter Ausgestaltung etc., mögliche USt.-Pflichten, Einkommenssteuerpflichten (hier geht es um Einkünfte, nicht um Gewinne!) oder auch sonstige Steuerarten und -pflichten. Dabei geht es aber eben nicht zwangsläufig um Gewinne, sondern eben häufig um Einkünfte.
Guten Tag.
Zitat (Stefan_der_held: 04. September 2014 - 21:35)
Bitte im Zweifelsfall nichts schreiben, statt kompletten Unsinn. Natürlich kann ein Unternehmen ein angeschafftes Anlagegut auch dann abschreiben, auch wenn die Rechnung keiner USt.-ID enthält. Dem kaufenden Unternehmen ist es einzig und allein nicht möglich, Vorsteuer ggü. dem Finanzamt zu ziehen. Das hat aber überhaupt gar nichts mit der Frage der Abschreibung des Anlagegutes zu tun, denn diese ist handelsrechtlich vorgeschrieben.
Dieser Beitrag wurde von LostSoul bearbeitet: 04. September 2014 - 22:10
#15
geschrieben 05. September 2014 - 09:20
Aber mit Gewerblich hat das ja wenig zu tun. Ich möchte
ja nur Zuhause ausmisten und den Kram verkaufen. Das ist
ja nichts, was schon gemacht wurde und auch nichts was
so fortgeführt wird. Ist wie das Ausmisten des Dachbodens.
Da hat man ja auch zu den wenigsten Sachen noch die
Rechnung. Demnach dürfte 90% der Ebayuser ihren Kram ja
nicht verkaufen dürfen, bzw. müssten Steuererklärungen
etc. darüber machen. Ok klar, wo kein Kläger da kein
Richter. Vermutlich wird das halt nicht überprüft wenn
es von Privatperson an Privatperson abgehandelt wird. Ich
behalte den Kram ganz einfach. Erspart mir wohl ne Menge
Arbeit.