Abmahnwelle mit ungeahnten Ausmaßen
#31 _doll-by-doll_
geschrieben 11. Dezember 2013 - 20:04
"Hiermit verpflichte ich,
Vorname / Nachname
Straße / Hausnummer
PLZ Wohnort
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma"
"das/den/die urheberrechtlich geschützten Werk/Film/Tonaufnahme usw. "Musterlied" des Künstlers "Mustermann" ganz oder Teile daraus, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und/oder der Öffentlichkeit zugänglich machen zu lassen, insbesondere diese im Internet Dritten zum Download bereitzustellen oder aber solche Handlungen über den Internetanschluss zu ermöglichen."
Also "rechtsverbindlich" ist dann wohl " der Öffentlichkeit nicht zugänglich zu machen und/oder der Öffentlichkeit zugänglich machen zu lassen, insbesondere diese im Internet Dritten zum Download bereitzustellen oder aber solche Handlungen über den Internetanschluss zu ermöglichen."
Das bedeutet, das solche illegalen Handlungen an meinem Anschluss nicht erfolgt sind.
Ein Zugeständnis ist das nicht.
Ich werde hier auch nicht weiter diskutieren!
Mfg
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#32
geschrieben 11. Dezember 2013 - 20:28
Will sich jemand einfach nur vorher absichern, dass du sowas nicht machst, zum Beispiel im Rahmen des sensiblen Umgangs mit Daten zu denen du beruflich Zugang hast, dann kannst du auch ein ähnlich oder sogar gleichlautendes Dokument unterschreiben, was dann kein Eingeständnis ist und der einzige Unterschied ist, dass das Ding dann "Belehrung" heißt.
#33
geschrieben 11. Dezember 2013 - 20:49
Zitat (doll-by-doll: 11. Dezember 2013 - 20:04)
Auf was Du hinaus willst, ist ein Widerspruch, keine Unterlassungserklärung.
Eine Unterlassungserklärung wird immer dann eingefordert, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht und diese außergerichtlich ausgeräumt werden soll. Mit einer Unterlassungserklärung erklärt man nicht, dass man etwas nicht gemacht hat, sondern erklärt, das man es zukünftig nicht wieder macht, also es unterlässt.
Und genau das steht ja auch in Deiner verlinkten Erklärung. Da steht weder drin, das etwas gemacht wurde, noch das etwas nicht gemacht wurde, sondern das etwas zu unterlassen ist:
Hiermit verpflichte ich [...] mich [...] dazu es [...] zu unterlassen, [...]
Das 'zu unterlassen' bezieht sich auf den Hauptsatz und nicht auf den Teil des Satzes, den Du immer zitierst und auch mal ganz weglässt. So wie Du das da oben gerade zitiert hast, verpflichtest Du Dich jetzt genau zum Gegenteil (weil Du das 'zu unterlassen' weggelassen hast).
Und noch einmal, der Text passt nicht einmal ansatzweise zur aktuellen Abmahnung. Es geht hier nicht um das 'öffentliche zugänglichmachen' von irgend welchen Werken, sondern um die 'technisch notwendige Zwischenspeicherung' von Streams, was hier als unerlaubte Vervielfältigung angesehen wird.
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Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.
#34
geschrieben 11. Dezember 2013 - 20:54
Kennt hier eigentlich jemand irgendeine reale Person, also ich meine persönlich und nicht aus der Presse, der von Abmahnanwälten erfolgreich verklagt wurde? Nicht Vergleich, sondern richtig mit Urteil von irgendeinem deutschen Gericht?
#35
geschrieben 11. Dezember 2013 - 21:04
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#36
geschrieben 11. Dezember 2013 - 21:19
Zitat (DK2000: 11. Dezember 2013 - 21:04)
Der dann natürlich auch Geld verdienen will und was völlig normal ist.
Du hast ja grundsätzlich Recht, aber auch die sonst üblichen Abmahnungen bewegten sich schon immer auf sehr dünnem juristischen Eis. Ich kenne nur Leute, die sich irgendwie per Rechtsanwalt geeinigt und es teuer bezahlt haben.
Aber ich kenne niemanden, der vor Gericht verloren hat.
#37
geschrieben 11. Dezember 2013 - 21:32
Zitat (Doodle: 11. Dezember 2013 - 21:19)
Man kann auch zur Verbraucherzentrale gehen. Die bieten dort auch Rechtsberatung zu diesem Thema an.
Zitat (Doodle: 11. Dezember 2013 - 21:19)
Liegt auch vermutlich daran, dass sich die meisten außergerichtlich einigen. Um sich auf so einen Prozess einzulassen, muss man schon das nötige Kleingeld übrig haben.
Ich kenne übrigens auch niemanden persönlich, welcher vor Gericht gewonnen oder verloren hat. Bislang hat sich niemand auf so etwas eingelassen, zumal die paar, die ich persönlich kenne, den Rechtsverstoß tatsächlich begangen haben. Ein Prozess hätte hier nur zu erheblich höheren Kosten geführt und die Aussicht auf Erfolg eher gering waren. Kenne bis jetzt niemanden, welcher zu unrecht eine Abmahnung in der Richtung erhalten hat oder eine Abmahnung, welche formal anfechtbar gewesen wäre.
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#38 _doll-by-doll_
geschrieben 12. Dezember 2013 - 10:13
Diese Vordrucke die man im Internet lesen kann sind ja dann alle bedeutungslos.
Gibt es überhaupt ein spezifisches Schreiben bezüglich der Anschuldigung das auf alle Fälle anwendbar ist, wie z.B. einen Widerspruch?
Alles was ich so gefunden habe ist ja dann ungültig.
Ich bedanke mich an alle die hier mitgemacht haben in der Hoffnung das definitive Schreiben irgendwann sichten zu können.
Mfg
#39
geschrieben 12. Dezember 2013 - 10:32
Zitat (Holger_N: 11. Dezember 2013 - 19:07)
Eine korrekte mod UE spricht in ihrem Text nie von "wieder" tun, sondern davon das man etwas in Zukunft nicht tun wird. Damit entzieht man dem gegnerischen Anwalt die Möglichkeit eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Diese kann sehr teuer werden. Da in der mod.UE nur von der Zukunft die Rede ist, stellt sie aber eben kein Schuldgeständnis dar.
Zitat (DK2000: 11. Dezember 2013 - 21:32)
Ich kenne auch niemanden, der gewonnen oder verloren hätte. Allerdings kenne ich mehrere Leute die nach der Mod UE und dann 3 Jahren abwarten aus der Sache raus waren. Wobei ich mir zumindest bei einem Fall sogar sicher bin, das der zu recht ne Abmahnung bekommen hat.
Dieser Beitrag wurde von Grenor bearbeitet: 12. Dezember 2013 - 10:36
#40
geschrieben 12. Dezember 2013 - 10:47
Zitat (Grenor: 12. Dezember 2013 - 10:32)
Für eine "Unterlassungserklärung" ist es Voraussetzung, dass eine unerlaubte Rechtshandlung begangen worden ist. Sie ist ja extra dazu da, eine Wiederholungsgefahr auszuräumen. Damit ist sie ein Eingeständnis. Da muß das Wort "wieder" nicht explizit im Text vorkommen.
Dieser Beitrag wurde von Holger_N bearbeitet: 12. Dezember 2013 - 10:51
#41
geschrieben 12. Dezember 2013 - 10:51
#42
geschrieben 12. Dezember 2013 - 17:24
Zitat (Grenor: 12. Dezember 2013 - 10:51)
Das ist aber so auch nicht richtig. Wäre das der Fall könnte ja ein Anwalt jedem Bürger eine UE zukommen lassen. Einfach so. Ohne weitere Begründung.
Zitat (Grenor: 12. Dezember 2013 - 10:32)
Nein. Das geschieht durch Abgabe der UE an sich. Würde man die UE nicht abgeben und die generische Seite die Sache weiter verfolgt, kommt es zur Unterlassungsklage. Die einstweilige Verfügung wird nur dann erwirkt, um die Rechteverletzung währen der Dauer des Verfahrens zu unterbinden. Durch Abgabe der UE kürzt man das Verfahren nur ab.
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#43 _Niedlicher Zwerg_
geschrieben 12. Dezember 2013 - 19:02
#44
geschrieben 12. Dezember 2013 - 19:20
Zitat (Grenor: 12. Dezember 2013 - 10:51)
Nochmal: Eine "Unterlassungserklärung" ist definiert als ein Dokument, mit welchem man die Wiederholungsgefahr einer bereits begangenen, unerlaubten Rechtshandlung ausräumt.
Natürlich kann man auch versprechen eine unerlaubte Rechtshandlung in Zukunft nicht zu begehen, die man vorher noch nicht begangen hat aber erstens ist dieses Dokument dann keine Unterlassungerklärung im rechtlichen Sinne (bzw. in voller Länge keine "strafbewehrte Unterlassungserklärung", um diese gehts ja hier im Speziellen) und zweitens gibt es keinen Grund eine solche Erklärung abzugeben, dann das wäre dann widerum die Erklärung, dass man potentiell kriminell ist, sonst müßte man ja keinem versprechen, irgendwas Illegales nicht zu tun.
#45
geschrieben 12. Dezember 2013 - 20:15
Dort besonders auch die Kommentare, bzw. die dortigen Links, wurden mittlerweile entsprechende Anklagen gegen erwähnte U+C Kanzlei erhoben. Selbst das LG Köln, bzw. die dortigen Richter, dürfen sich wohl auf einiges gefasst machen.
Aktuelle Pressemitteilung LG Köln:
http://www.mueller-r...uenfte-zur.html
Das ganze ist so oder so noch nicht durch. Sollte das Ganze wegen das mit den Krähen und den Augen nicht unter den Teppich gekehrt werden, könnte die ganze Angelegenheit noch äußerst interessant werden.