GEZ: Vermieter sollen ab 2013 ihre Mieter ausspionieren
#1
geschrieben 07. August 2011 - 08:10
Quelle und weitere Infos: gulli
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#2
geschrieben 07. August 2011 - 08:17
#3
geschrieben 07. August 2011 - 08:24
Zitat (Holger_N: 07. August 2011 - 08:17)
Der Vermieter hat das Recht die Wohnung mit Vorankündigung zu betreten. Es geht in diesem Fall aber nicht um die Empfangsgeräte oder die Wohnung zu betreten, da ja jeder ab 2013 die Gebühren zahlen muß - auch wenn man kein TV, PC oder Radio besitzt - sondern um die Daten der derzeitigen Mieter (Namen, Geburtsdatum und der Beginn des Mietverhältnisses). Manche Mieter sind ja unter ihrer Adresse nicht gemeldet.
Dieser Beitrag wurde von Tiggz bearbeitet: 07. August 2011 - 08:30
#4
geschrieben 07. August 2011 - 09:10
Zitat (Tiggz: 07. August 2011 - 08:24)
Aber wo ist der praktische Nutzen? Wenn doch sowieso pro Haushalt gezahlt werden muß und jeder Haushalt zahlen muß, dann ist es doch für die GEZ egal, wer wie heißt und wo wer gemeldet ist und wo er wohnt.
#5
geschrieben 07. August 2011 - 09:16
#6
geschrieben 07. August 2011 - 09:57
Und wie will die GEZ von dem Mieter in der ungemeldeten Adresse etwas einfordern? Der gelbe Brief vom Amtsgericht geht doch an die gemeldete Adresse. Es nutzt denen so oder so nix.
Dieser Beitrag wurde von Holger_N bearbeitet: 07. August 2011 - 10:06
#7
geschrieben 07. August 2011 - 20:46
Die letzten 3 Schreiben der GEZ (wohlbemerkt an die falsche Adresse, dort wohne ich nicht! - Nachbarort, anderer Straßenname) sind in den Müll gewandert, da ich in einem Haushalt wohn, der schon bezahlt.
Ähnliches Problem hatten wir schon in den 90'er. Da hatten sie einfach einmal vom Vater und von der Mutter die Gebühr gefordert, mit unterschiedliche Straßennamen (die eine war völlig verkehrt).
Ist schon ein lustiges Unternehmen.
Peace.
#8 _EDDP_
geschrieben 07. August 2011 - 20:54
Zitat (DARK-THREAT: 07. August 2011 - 20:46)
Du musst aber trotzdem zahlen, wenn dein Einkommen den Sozialhilferegelsatz übersteigt & du eigene Geräte bereithältst (Fernseher, Handy, PC, Radio etc.). Es sei denn, du bekommst ALG I/II. Dann kannst du dich unter Umständen befreien lassen...
Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 07. August 2011 - 20:56
#9
geschrieben 07. August 2011 - 20:56
Zitat (EDDP: 07. August 2011 - 20:54)
Wollt ich auch gerade schreiben. Das mit dem haushaltsweise Zahlen ist ja noch nicht aktuell.
Allerdings wenn er in einem Haushalt wohnt, wo der Besitzer des TV-Gerätes bezahlt und das aber auch der einzige Fernseher in dem Haushalt ist, dann muß er natürlich nicht bezahlen.
Dieser Beitrag wurde von Holger_N bearbeitet: 07. August 2011 - 20:59
#10 _EDDP_
geschrieben 07. August 2011 - 21:01
Zitat (Holger_N: 07. August 2011 - 20:56)
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass dann nur einer aus dem Haushalt bezahlen muss. Zumindest habe ich davon noch nichts gelesen. Ansonsten könnten alle WGs ja schon mal 'nen Fass aufmachen...
#11
geschrieben 07. August 2011 - 21:05
Das "pro Haushalt" welches ab 2013 erst gilt, gilt schon die ganze Zeit. So hat die GEZ es per Schreiben damals uns sogar gesagt.
PS.
Ich will den Bauunternehmer oder Bauarbeiter sehen, der ein eventuelles Radio, welches auf Arbeit läuft, anmeldet.
Peace.
#12 _EDDP_
geschrieben 07. August 2011 - 21:08
#13
geschrieben 07. August 2011 - 21:13
Zitat (EDDP: 07. August 2011 - 21:01)
Doch GEZ wird dann nur einmal pro Haushalt fällig, allerdings unabhängig davon ob man einen Fernseher, Radio oder PC besitzt - sprich man muss zahlen.
EDDP sagte:
Stimmt nicht ganz, da es u.U. nicht nachprüfbar ist. Die GEZ begnügt sich eigentlich mit einem Zahler. Als meine Freundin bei mir eingezogen ist, hat die GEZ sie ohne weiteres aus der Zahlerei entlassen, da ich bezahle. Sie musste nur meine Nummer angeben. Ob sie eventuell eigene Geräte hat, dass nur eine WG ist oder sie gar zur Untermiete wohnt hat die GEZ nicht die Bohne interessiert.
#14
geschrieben 07. August 2011 - 21:17
Da mein Vater angemeldet ist, und er zahlt - ist alles ok.
Die GEZ wollte ja auch, dass meine Mutter extra zahlt, obwohl sie keine extra Geräte oder Nutzungsverträge (Handy, Auto) besitzt.
Das Schreiben war iwann bei der vorletzten Umstellung, was so 2002/03 gewesen sein sollte.
Und zu mein Einkommen, wo mancher ALG1 Empfanger 30-40% mehr hat, brauch ich auch nichtsmehr zu sagen.
Peace.
#15
geschrieben 07. August 2011 - 21:18
Zitat (DARK-THREAT: 07. August 2011 - 21:05)
Das "pro Haushalt" welches ab 2013 erst gilt, gilt schon die ganze Zeit. So hat die GEZ es per Schreiben damals uns sogar gesagt.
...
Das kommt drauf an. Bei einem Ehepaar kann die Frau einen TV haben und der Mann auch und die bezahlen in ihrem Haushalt nur für ein Gerät. Das Kind kann auch einen TV haben und dann haben die 3 Geräte und bezahlen aber nur eins. Soweit ist das jetzt schon so "pro Haushalt" aaaber sobald das Kind ein eigenes Einkommen hat, bezahlen die Eltern für einen TV und das Kind für sein Gerät auch. Selbst wenn es wirtschaftlich keine getrennten Haushalte sind. Da zählt nur das eigene Einkommen des Kindes.
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