Zitat (Niedlicher Zwerg: 29.03.2011, 19:55)
Hi,
das ist durch Gesetze (z.B. das Urheberrecht) fest geregelt.
Wenn du Urheber bist, weil du alleine ein Werk/Bild erstellt hast, hast nur du Urheberrechte (Veröffentlichung, Vervielfältigung ...), diese Rechte kannst du als Deutscher nicht einfach verlieren oder auch nicht darauf verzichten.
Winfuture (und auch sonst niemand anderes) hat natürlich keine Rechte an deinen Werken, denn der Urheber hat das ausschließliche Recht), sie können nur die Veröffentlichung verweigern.
Selbst als Angestellter hast du das Urheberrecht an deinen Werken, der Arbeitgeber aber ein Nutzungsrecht.
Als Urheber hast du die Rechte auch noch bis zu 70 Jahre nach deinem Tod, diese Rechte kannst du nicht übertragen/verlieren oder vererben.
Lesestoff: http://de.wikipedia..../Gemeinfreiheit
Zitat von obiger Quelle:
Im deutschen Urheberrecht ist es nicht möglich, das Band zwischen dem Urheber und seinem Werk zu durchschneiden. Urheber bleibt auch ein Angestellter, der sein Werk im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschaffen hat, die Verwertungsrechte liegen jedoch meist bei dem Arbeitgeber.
Gruß
Spiderman
Dieser Beitrag wurde von Spiderman bearbeitet: 29. März 2011 - 20:36