Router übewachen
#1
geschrieben 17. Dezember 2007 - 13:23
hab eine Frage .. mein Nachbar darf über WLan meinen Internetzugang nutzen ... ich möchte - man weiß ja nie ob wer was verbotenes tut - ein Protokoll wo er rumsurft bzw. will ich wissen wieviel Datenvolumen er verbraucht ...
es soll hier nicht der Eindruck entstehen das ich ihn überwachen will, sondern es geht mir allein um den rechtlichen Aspekt !!
... sein Computer bekommt immer automatisch eine Adresse vom meinem WLan-Router zugewiesen ...
also was kann ich tun ? Gibts da a Programm?
Danke !!
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#2
geschrieben 17. Dezember 2007 - 13:33
Wenn du ihn mit diversen Programmen wirklich komplett "loggen" willst, dann sollteste ihn aber auch wissen lassen, dass du ihn überwachst, unangekündigt könnte das für dich ggf. Ärger geben und wie ich finde auch zurecht.
mfg
SFFox
Dieser Beitrag wurde von SFFox bearbeitet: 17. Dezember 2007 - 13:36
#3
geschrieben 17. Dezember 2007 - 13:47
es geht mir vielmehr um den Sohn den er hat ... mich interessieren seine Surfgewohnheiten überhaupt nicht ... !!!
ich brauch auch keinen einblick auf diese Daten haben ...
mir gehts darum ... vielleicht saugt der Sohn von ihm illegal Musik ...
wie könnte ich nachweisen das er es war ?
... übrigens ist das eine Überlegung von mir UND meinem Nachbarn ...
sollte es da keine Möglichkeit geben muss er sich nämlich selbst einen Anschluss besorgen ... aus kostengründen wollen wir uns das sparen ...
Dieser Beitrag wurde von maiyo bearbeitet: 17. Dezember 2007 - 13:45
#4
geschrieben 17. Dezember 2007 - 13:49
mfg
SFFox
#5
geschrieben 17. Dezember 2007 - 13:51
#6
geschrieben 17. Dezember 2007 - 14:01
mfg
SFFox
#7
geschrieben 17. Dezember 2007 - 14:21
... Informieren ist schon strafbar oder was ? glaubs ja net ...
#8
geschrieben 17. Dezember 2007 - 14:31
Bedenken äussern.
Sonst sage ihm einfach das Du aufgrund dieser Bedenken es nicht mehr möchtest das
er Dein Netz mitbenutzt.
Weil alles andere kostet Dich eh nur viel Zeit und Nerven, und das lohnt ja dann eigentlich nicht.
#9
geschrieben 17. Dezember 2007 - 15:43
Für P2P bracht er eh ein portforwarding zu seinem computer um anständige downloadraten zu erziehlen, daher upnp beim router deaktivieren, eine authetifizierung an einem richtigen proxy könnte dazu genutzt werden, damit sohnemanns p2p software schonmal nicht funktioniert und tunneln der firewall kann er ohne zugangsdaten auch erstmal schlecht und wie gesagt wenn dann noch auf port 80 (http) ein p2p filter greift bleibt ihm nicht mehr viel.
#10
geschrieben 22. Dezember 2007 - 22:33
Somit weiß er bescheid und kann immer noch entscheiden ob er den Dienst nutzt oder auch nicht. Nur verheimlichen sollte man nicht.
Es ist doch überall anders auch so, dass immer wer mithören kann und wird ( UNI, Telekom, und die netten Politiker haben das jetzt sogar zur Pflicht gemacht...)
you are running an OS
you use a Browser
I know so much about you...
#11
geschrieben 22. Dezember 2007 - 23:18
Wenn er das doch nit will, dann sollte er (in Abstimmung mit dir?) auf seinem Rechner ein Programm installieren, die das entweder blockt oder protokolliert.
Anders herum kannst du auch ein Firewall/Proxy fahren, die sehr restriktiv eingeschränkt ihm gegenüber ist.
Übrigens, mit seiner MAC kannst du ihm auch eine statische IP per DHCP zuteilen (Adressreservierung), damit lässt sich ein Firewall/Proxy leichter auf seine Bedürfnisse anpassen.
Mal allg. gesehen, das, was du da vorhast ist eine Absolute Grauzone.
Du bist normalerweise verpflichtet, jeden Verdacht auf Illegales nach zu kommen, darfst aber die dabei geltende weiträumige Privatsphäre ohne Zustimmung nicht antasten.
Ergo machst du dich Strafbar, so oder so..... dann lass es lieber!!!!
Dieser Beitrag wurde von Decay bearbeitet: 22. Dezember 2007 - 23:19
#12
geschrieben 22. Dezember 2007 - 23:37
Da gibs garnichts zu diskutieren über grauzone oder illigalität und wenn der mitbenutzer nicht volljährig ist, kann er ja mal ne bemerkung zum persönlichkeitsrecht machen, mal sehen wie er das sieht wenn die nächsten 3 wochen kein internet verfügbar ist, weil es Freeware ist.
#13
geschrieben 22. Dezember 2007 - 23:49
Faktum ist ganz einfach, wenn du protokollierst kann er dich anzeigen, wenn du es nicht tust und er illegale Handlungen vollzieht zeigt dich jemand anderes an.
Man müsste mit den Erziehungsberechtigten aushandeln, wann, in welchen Abständen oder auch sporadisch, eine Überprüfung gewährleistet werden kann.
Das bedarf aber einer engen Zusammenarbeit beider Parteien.
#14
geschrieben 23. Dezember 2007 - 00:08
Parteien stehen sich vor gericht gegenüber und ergreifen jeweils für sich Partei.
Hier gehts um nachbarn und dem mitbenutzer bleibt nichts anderes übrig als die internetverbindung einzig allein zu den bedingungen des Anschlussinhaber zu akzepieren, er hat nichtmal ein recht auf verfügbarkeit und er ist auch nicht gezwungen ein mitbenutzer zu sein, der Anschluss inhaber kann solange logs fahren wie seine festplatte hergibt, damit wird garnichts verletzt.
Klag mal ein ISP wegen loggens an, achja AGBs und Vertrag, hier ist es noch eindeutiger, weil beruht alles auf freiwilliger basis und der erziehungsberechtigte nachbar wird diese bedingung akzeptieren und da kann der sohn ein loch in den fußboden lecken der hat nichtmal ansatzweise eine möglichkeit, sich auf irgendwas zu berufen
Der kann froh sein das es so nette leute gibt, die irgendetwas umsonst bereit stellen.
#15
geschrieben 23. Dezember 2007 - 00:21
Die schicken ja auch immer die aktuelle AGB heraus.
Also, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht....
Hier liegt der Fall aber etwas anders.... immerhin muss er in die Beweispflicht, nur weil der Sohnemann vom Nachbarn Mist gebaut hat. Loggen geht aber nur, wenn derjenige der Sache ansich auch zustimmt.
Beispiel:
Der Admin hat ein Verdacht, dass ein Mitarbeiter der Firma XY pädophile Inhalte in seinen Eigenen Dateien aufbewahrt. Die Eigenen Dateien befinden sich auf einem Server.
Das gibt dem Admin noch lange nicht das Recht diese zu durchforsten und damit ein nicht zu recht entstehenden Folgeschaden für den Mitarbeiter zu begründen.
Das bedarf ersten der Zustimmung der Geschäftsleitung und zweitens der Zustimmung des Betriebsrates. Dabei darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass dem Betreffenden den Entscheid vorab angekündigt werden muss. Sonst sind diese eventuell gefunden illegale Inhalte nicht von rechtlichen Belangen und können auch von rechtswegen nicht als Beweis angeführt werden.
Was aber schwierig zu beurteilen ist, woher hat der Admin diesen Verdacht?
Hat er vorab schon geschnüffelt? Dann hat er sich strafbar gemacht. Er liegt in der Beweispflicht, es glaubwürdig zu machen, woher er seinen begründeten Verdacht schöpft.
WILLKOMMEN in der ultimativen Grauzone!!!!
Dieser Beitrag wurde von Decay bearbeitet: 23. Dezember 2007 - 00:23