No 5245
p.S.
Noch ein paar Tipps:
VERHALTEN BEI EINER HAUSDURCHSUCHUNG
====================================
Durchsuchungsbefehl lesen und Beamte VOR der Tür warten lassen.
Waehrend der Durchsuchung KONTROLLIEREN ob sich die Beamten an die ihnen durch den Richter uebertragenen Befugnisse halten.
Du hast das Recht alles fuer dich zu protokollieren.
LAUT UND DEUTLICH DER DURCHSUCHUNG WIDERSPRECHEN.
Du solltest, wie die Staatsgewalt auch, bei allem hoeflich aber ENTSCHIEDEN bleiben.
Du hast das Recht bei jeder Unklarheit nachzufragen und die Beamten, an den durch den Richter gestellten Rahmen, zu erinnern.
Vor allem hast du das Recht, eine (oder mehr) durch dich bestimmte Person(en), als Zeugen bei der Durchsuchung hinzuzuziehen, z.B.: einen Nachbarn.
Fragt wer bei der Durchsuchung als Zeuge hinzugezogen ist, und dann schreitet ein wenn er sich beteiligt!
Weiter sind deine Freiheitsrechte waehrend der Durchsuchung NICHT eingeschraenkt, d.h. du darfst dich in der Wohnung FREI bewegen und telefonieren, z.B.: deinen Anwalt oder Freund anrufen.
Die Beamten duerfen zwar alle Gegenstaende und Schriftstuecke in der Wohnung sichten aber KEINE Schriftstuecke LESEN (Schutz der Privatsphaere, StPO §110).
DARAUF HINWEISEN, DASS NUR DER STAATSANWALT SCHRIFTSTÜCKE LESEN DARF.
Schliesslich kannst du darauf bestehen, dass alle Papiere in deinem Beisein versiegelt werden (empfehlenswert)
Die Beamten verlangen meistens spaeter deine Unterschrift darunter - dazu bist du aber gesetzlich NICHT verpflichtet.
Auf dem Protokollblatt werden an einigen Stellen Kreuze gemacht, die aussagen, ob der Hausherr mit der HD einverstanden war oder nicht, und ob die mitgenommenen Gegenstaende "freiwillig herausgegeben" wurden oder erst "beschlagnahmt" werden mussten. ACHTE DARAUF, dass die Kreuze bei NICHT EINVERSTANDEN und NICHT FREIWILLIG stehen!
Es wird auf jeden Fall bei der Ueberreichung des Zettels zum Unterschreiben der Satz kommen "Machen Sie hier ein Kreuz und unterschreiben Sie da." - falle nicht darauf herein!
Um nochmal zu unterstreichen, wenn die Durchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl stattfindet wirst du sogar ausdruecklich gefragt, ob du mit der Mitnahme (Sicherstellung) der Gegenstaende einverstanden bist - DIES MUSST DU UNBEDINGT VERNEINEN.
Was die evtl. mitgenommenen Gegenstaende angeht, bestehe darauf, dass alles auf der Liste genauestens und differenziert beschrieben ist!
Der Betroffene hat KEINE Veranlassung, den Polizeibeamten die Muehe zu ersparen, die einzelnen Gegenstaende und den Fundort in der Wohnung so exakt wie moeglich zu beschreiben.
Gez Gezahlt?, Tue Hier Was Dagegen!
#31
geschrieben 12. Oktober 2004 - 15:01
Du brauchst einen USB-Stick? Weißt aber nicht welchen? Dann schaue hier:
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#32
geschrieben 12. Oktober 2004 - 19:44
Zitat (Rika: 24.09.2003, 03:13)
Naja, mit dem Richter und dem Staatsanwalt bin ich schon per Du. Hatte Anklagen wegen Ausspähen von Daten, Computerbetrug usw.
<{POST_SNAPBACK}>
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hmm hätte man von dir was anderes erwartet
#33
geschrieben 13. Oktober 2004 - 07:21
Hab auch gevotet und einen Link mit dem entsprechenden
Komment, in mein Forum gestellt.
Komment, in mein Forum gestellt.
Dieser Beitrag wurde von Antiheld bearbeitet: 13. Oktober 2004 - 07:22
#34
geschrieben 26. Januar 2005 - 12:01
Habe hier einen interessanten Artikel gefunden (25.01.2005)
->
Die GEZ darf jetzt fast alles
25. Januar 2005 Bei ARD und ZDF sitzt man in der ersten Reihe oder sieht alles besser, heißt es. Wer da aber sitzt, das weiß niemand genauer als die Gebühreneinzugszentrale (GEZ).
Sie weiß bereits jetzt fast alles und bald noch mehr - der neue Rundfunkstaatsvertrag, der am 1. April in Kraft treten soll und hauptsächlich die neue Monatsgebühr von 17,03 Euro festschreibt, erlaubt ihnen nämlich endgültig, mit Adressen zu handeln. Von da an ist zum Beispiel kein Abonnent von Programmzeitschriften mehr vor ihr sicher: Die GEZ liest mit.
Im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender registriert die GEZ Rundfunkteilnehmer und zieht die Gebühren für das Fernsehen und Radiohören ein. Name, Geburtstag und Anschrift verlangt das Anmeldeformular. Nicht jeder ist freiwillig in der Datei. Nur ein Bruchteil der Registrierungen erfolgt, indem Zahlungswillige ihre Daten unaufgefordert an die GEZ weitergeben.
Wenn der Rundfunkgebührenbeauftragte klingelt
Die übrigen Daten speisen sich aus anderen Quellen. So leiten Einwohnermeldeämter, gesetzlich abgesichert, An- und Ummeldedaten an die GEZ. Bundesweit übermittelten sie im Jahr 2002 rund 12,4 Millionen Datensätze. Sogenannte Rundfunkgebührenbeauftragte, bekannt für ihr inquisitorisches Auftreten an der Haustür, brachten den Sendern im Jahr 2003 fast 500.000 weitere Anmeldungen ein.
Doch damit nicht genug: Im Kampf um weitere Gebührenzahler kauft die GEZ seit Jahren Personendaten bei kommerziellen Adreßhändlern ein, wie zum Beispiel Tochtergesellschaften von Bertelsmann. Das Prinzip ist einfach: In automatisierten Dateien werden dem Käufer große Adressenbestände zur Verfügung gestellt, die neben Namen und Anschrift der aufgelisteten Personen Informationen zu Alter, Beruf, finanzieller Situation und besonderen Interessen enthalten. Die Listen gleicht die GEZ mit ihrer Datenbank ab. Ergeben sich Lücken, werden sämtliche noch nicht erfaßte Personen in flächendeckenden Aktionen als potentielle Schwarzseher und -hörer angeschrieben. Allein im Jahr 2002 wurden laut Geschäftsbericht der GEZ insgesamt rund 18,3 Millionen Briefe versandt.
Listen kaufen bei Bertelsmann
Juristisch einwandfrei war der Handel der GEZ mit kommerziellen Adressenhändlern bisher nicht - und wurde deshalb oft von den Datenschutzbeauftragten der Länder kritisiert. Die ARD-Landesrundfunkanstalten und das ZDF sind öffentlich-rechtliche Institutionen, weshalb die Erhebung der Gebühr und die Feststellung der Verpflichteten nur mit Mitteln des öffentlichen Rechts erfolgen darf. Der Adreßhandel folgt aber den Prinzipien wettbewerbsorientierter Privatwirtschaft. Die Sender stehen hinsichtlich des Gebühreneinzugs jedoch in keinem Wettbewerb zu anderen Programmanbietern. Doch nun winkt der umstrittenen Praxis der GEZ mit einer gesetzlichen Erweiterung im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag der juristische Persilschein.
Laut Paragraph acht, Abschnitt vier des neuen Vertrags können die Landesrundfunkanstalten oder die von ihnen beauftragte GEZ „zur Feststellung, ob ein Rundfunkteilnehmerverhältnis vorliegt, oder im Rahmen des Einzugs der Rundfunkgebühren entsprechend § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen”. Mit anderen Worten: Der privatwirtschaftlichen Beschaffung von Adressen der GEZ zum Aufspüren von Schwarzsehern steht nichts mehr im Weg.
Nicht mehr im Müll wühlen
Die GEZ darf Adressen kaufen und auswerten. Sie ist damit in der für öffentliche Stellen ungewöhnlichen Lage, Daten systematisch sowohl aus öffentlichen als auch aus privaten Quellen erheben zu können. Einerseits handelt sie damit wie ein privates Unternehmen, andererseits versendet sie auf der Grundlage des dadurch gewonnenen Wissens wie eine Behörde Gebührenbescheide. Besonders begehrt bei den Gebührenjägern sind Adressenlisten von TV-Zeitschriftenabonnenten. Der GEZ-Beauftragte, der im Hausmüll heimlich nach verräterischen Adressenaufklebern von Fernsehzeitschriften sucht, dürfte somit Geschichte sein.
In der GEZ-Zentrale in Köln-Böcklemünd begrüßt man die Gesetzesinitiative natürlich. „Schließlich gehen wir ja keine neuen Wege”, sagte ein Sprecher und verwies bei der Frage nach Kontrolle im Umgang mit den Daten auf die Datenschutzbeauftragten der Sender. Doch selbst die kritisieren den immensen juristischen Handlungsspielraum, der entsteht: Der neue Abschnitt im Staatsvertrag verschweigt nämlich, in welchem Umfang die GEZ Adressen aufkaufen darf.
Weiterverkauf möglich
Und auch, was nach der Auswertung mit den Adressen passiert. In letzter Konsequenz wäre sogar ein Weiterverkauf der Kundendaten möglich. „Wenn ich um einen Pkw bitte, und man stellt mir einen 2,8-Tonner vor die Tür, dann ist das nicht in meinem Sinn”, sagt der Datenschutzbeauftragte des Norddeutschen Rundfunks, Maximilian Merten, zu den Weiterungen der neuen Gesetzeslage.
Alarmiert reagieren auch die Datenschützer der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein auf den Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Ihrer Ansicht stellt er eine „Verschlechterung des Datenschutzes” dar, wie es in einer gemeinsamen Presseerklärung heißt, und sei „mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar”. Anstatt das Prinzip der Datenvermeidung zu berücksichtigen, unterstütze die Regelung „die Beschaffung von jährlich mehreren Millionen Adressen hinter dem Rücken der Betroffenen”.
Schon jetzt 40 Millionen Daten
Doch von solchen Einwänden lassen sich die Länderparlamente bisher wenig beeindrucken. In Schleswig-Holstein, wo im Februar gewählt wird, wurde das Gesetz bereits Ende des Jahres 2004 im Parlament abgesegnet. Vergangene Woche passierte es das Berliner Länderparlament. Die übrigen Länder wollen bis Ende Februar über den Rundfunkstaatsvertrag entscheiden. Gekippt werden kann er bereits, wenn nur eines der Länder dagegen votiert. Besonders die Sachsen gelten als unsichere Kantonisten.
Der Datenberg in der Gebühreneinzugszentrale in Köln-Böcklemünd kann sich bereits jetzt sehen lassen: Nach dem Geschäftsbericht der GEZ für das Jahr 2003 umfaßt ihr Datenbestand 40,6 Millionen Teilnehmerkonten. Von diesen entfallen 2,1 Millionen auf Teilnehmer, die von der Gebühr befreit sind. Bedenkt man, daß das Statistische Bundesamt knapp 39 Millionen Privathaushalte in Deutschland zählt, dann verfügt die GEZ bereits über einen bundesweiten Datenbestand mit den Adressen und Geburtsdaten fast aller Bürger und Bürgerinnen. Das dürfte doch eigentlich reichen!
Quelle: FAZ.Net
http://www.faz.net/s/Rub8A25A66CA9514B9892...n~Scontent.html
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Die GEZ darf jetzt fast alles
25. Januar 2005 Bei ARD und ZDF sitzt man in der ersten Reihe oder sieht alles besser, heißt es. Wer da aber sitzt, das weiß niemand genauer als die Gebühreneinzugszentrale (GEZ).
Sie weiß bereits jetzt fast alles und bald noch mehr - der neue Rundfunkstaatsvertrag, der am 1. April in Kraft treten soll und hauptsächlich die neue Monatsgebühr von 17,03 Euro festschreibt, erlaubt ihnen nämlich endgültig, mit Adressen zu handeln. Von da an ist zum Beispiel kein Abonnent von Programmzeitschriften mehr vor ihr sicher: Die GEZ liest mit.
Im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender registriert die GEZ Rundfunkteilnehmer und zieht die Gebühren für das Fernsehen und Radiohören ein. Name, Geburtstag und Anschrift verlangt das Anmeldeformular. Nicht jeder ist freiwillig in der Datei. Nur ein Bruchteil der Registrierungen erfolgt, indem Zahlungswillige ihre Daten unaufgefordert an die GEZ weitergeben.
Wenn der Rundfunkgebührenbeauftragte klingelt
Die übrigen Daten speisen sich aus anderen Quellen. So leiten Einwohnermeldeämter, gesetzlich abgesichert, An- und Ummeldedaten an die GEZ. Bundesweit übermittelten sie im Jahr 2002 rund 12,4 Millionen Datensätze. Sogenannte Rundfunkgebührenbeauftragte, bekannt für ihr inquisitorisches Auftreten an der Haustür, brachten den Sendern im Jahr 2003 fast 500.000 weitere Anmeldungen ein.
Doch damit nicht genug: Im Kampf um weitere Gebührenzahler kauft die GEZ seit Jahren Personendaten bei kommerziellen Adreßhändlern ein, wie zum Beispiel Tochtergesellschaften von Bertelsmann. Das Prinzip ist einfach: In automatisierten Dateien werden dem Käufer große Adressenbestände zur Verfügung gestellt, die neben Namen und Anschrift der aufgelisteten Personen Informationen zu Alter, Beruf, finanzieller Situation und besonderen Interessen enthalten. Die Listen gleicht die GEZ mit ihrer Datenbank ab. Ergeben sich Lücken, werden sämtliche noch nicht erfaßte Personen in flächendeckenden Aktionen als potentielle Schwarzseher und -hörer angeschrieben. Allein im Jahr 2002 wurden laut Geschäftsbericht der GEZ insgesamt rund 18,3 Millionen Briefe versandt.
Listen kaufen bei Bertelsmann
Juristisch einwandfrei war der Handel der GEZ mit kommerziellen Adressenhändlern bisher nicht - und wurde deshalb oft von den Datenschutzbeauftragten der Länder kritisiert. Die ARD-Landesrundfunkanstalten und das ZDF sind öffentlich-rechtliche Institutionen, weshalb die Erhebung der Gebühr und die Feststellung der Verpflichteten nur mit Mitteln des öffentlichen Rechts erfolgen darf. Der Adreßhandel folgt aber den Prinzipien wettbewerbsorientierter Privatwirtschaft. Die Sender stehen hinsichtlich des Gebühreneinzugs jedoch in keinem Wettbewerb zu anderen Programmanbietern. Doch nun winkt der umstrittenen Praxis der GEZ mit einer gesetzlichen Erweiterung im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag der juristische Persilschein.
Laut Paragraph acht, Abschnitt vier des neuen Vertrags können die Landesrundfunkanstalten oder die von ihnen beauftragte GEZ „zur Feststellung, ob ein Rundfunkteilnehmerverhältnis vorliegt, oder im Rahmen des Einzugs der Rundfunkgebühren entsprechend § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen”. Mit anderen Worten: Der privatwirtschaftlichen Beschaffung von Adressen der GEZ zum Aufspüren von Schwarzsehern steht nichts mehr im Weg.
Nicht mehr im Müll wühlen
Die GEZ darf Adressen kaufen und auswerten. Sie ist damit in der für öffentliche Stellen ungewöhnlichen Lage, Daten systematisch sowohl aus öffentlichen als auch aus privaten Quellen erheben zu können. Einerseits handelt sie damit wie ein privates Unternehmen, andererseits versendet sie auf der Grundlage des dadurch gewonnenen Wissens wie eine Behörde Gebührenbescheide. Besonders begehrt bei den Gebührenjägern sind Adressenlisten von TV-Zeitschriftenabonnenten. Der GEZ-Beauftragte, der im Hausmüll heimlich nach verräterischen Adressenaufklebern von Fernsehzeitschriften sucht, dürfte somit Geschichte sein.
In der GEZ-Zentrale in Köln-Böcklemünd begrüßt man die Gesetzesinitiative natürlich. „Schließlich gehen wir ja keine neuen Wege”, sagte ein Sprecher und verwies bei der Frage nach Kontrolle im Umgang mit den Daten auf die Datenschutzbeauftragten der Sender. Doch selbst die kritisieren den immensen juristischen Handlungsspielraum, der entsteht: Der neue Abschnitt im Staatsvertrag verschweigt nämlich, in welchem Umfang die GEZ Adressen aufkaufen darf.
Weiterverkauf möglich
Und auch, was nach der Auswertung mit den Adressen passiert. In letzter Konsequenz wäre sogar ein Weiterverkauf der Kundendaten möglich. „Wenn ich um einen Pkw bitte, und man stellt mir einen 2,8-Tonner vor die Tür, dann ist das nicht in meinem Sinn”, sagt der Datenschutzbeauftragte des Norddeutschen Rundfunks, Maximilian Merten, zu den Weiterungen der neuen Gesetzeslage.
Alarmiert reagieren auch die Datenschützer der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein auf den Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Ihrer Ansicht stellt er eine „Verschlechterung des Datenschutzes” dar, wie es in einer gemeinsamen Presseerklärung heißt, und sei „mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar”. Anstatt das Prinzip der Datenvermeidung zu berücksichtigen, unterstütze die Regelung „die Beschaffung von jährlich mehreren Millionen Adressen hinter dem Rücken der Betroffenen”.
Schon jetzt 40 Millionen Daten
Doch von solchen Einwänden lassen sich die Länderparlamente bisher wenig beeindrucken. In Schleswig-Holstein, wo im Februar gewählt wird, wurde das Gesetz bereits Ende des Jahres 2004 im Parlament abgesegnet. Vergangene Woche passierte es das Berliner Länderparlament. Die übrigen Länder wollen bis Ende Februar über den Rundfunkstaatsvertrag entscheiden. Gekippt werden kann er bereits, wenn nur eines der Länder dagegen votiert. Besonders die Sachsen gelten als unsichere Kantonisten.
Der Datenberg in der Gebühreneinzugszentrale in Köln-Böcklemünd kann sich bereits jetzt sehen lassen: Nach dem Geschäftsbericht der GEZ für das Jahr 2003 umfaßt ihr Datenbestand 40,6 Millionen Teilnehmerkonten. Von diesen entfallen 2,1 Millionen auf Teilnehmer, die von der Gebühr befreit sind. Bedenkt man, daß das Statistische Bundesamt knapp 39 Millionen Privathaushalte in Deutschland zählt, dann verfügt die GEZ bereits über einen bundesweiten Datenbestand mit den Adressen und Geburtsdaten fast aller Bürger und Bürgerinnen. Das dürfte doch eigentlich reichen!
Quelle: FAZ.Net
http://www.faz.net/s/Rub8A25A66CA9514B9892...n~Scontent.html

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