Gez Gezahlt?, Tue Hier Was Dagegen!
#1 _Hanschke_
geschrieben 07. September 2003 - 16:17
Es wird hier eine staatliche Einrichtung zwangssubventioniert und das mit sage und schreibe 6,5 Milliarden Euro jährlich, jeder Deutsche (im Moment 33 Millionen) der ein empfangsbereites Gerät in seinem Haushalt führt ist dazu verpflichtet GEZ Gebühren zu bezahlen. Die öffentlich rechtlichen Sender beschäftigen vier mal so viele Mitarbeiter wie alle privaten ( insgesamt 23 000 Mitarbeiter ), mit dem Geld wird komplett missgewirtschaftet, zum Beispiel werden 50 Millionen Euro pro Jahr nur für Verpflegung der Mitarbeiter bezahlt, das macht fast 2000 Euro pro Kopf und anno.....
http://www.petitiono...y/petition.html
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#5
geschrieben 16. September 2003 - 22:41
Bin mit dabei (2087)
Weiter so....(!)
#6
geschrieben 17. September 2003 - 04:22
was die mit dem ganzen gelkd machen is net mehr normal und senden nuuuuuur müll ich persönlich hab ard und zdf ud wiese alle heisen ab 16 aufwärts im fehrnseher weil ich mir den müll nie antue und muss trotzdem zahlen
#7
geschrieben 17. September 2003 - 05:58
Mein Sysprofil
Mein Rechner
Thermaltek Armor
silentmaxx 480W NT
Abit IX38 Quad GT
Core 2 Duo [email protected] Ghz - Xigmatec
4 GB Melco PC6400
Maxtor DiamondMax - 500 GB SataII
ATI HD4870
Plextor - PX716SA - DL Sata Brenner
LG - HDDVD+BlueRay DVD
Samsung - Syncmaster 24' - 5ms - 10000:1
#8
geschrieben 17. September 2003 - 08:30
#9
geschrieben 23. September 2003 - 21:58
Sagt da ruhig mal "Haut ab aus meiner Wohnung ihr habt hier nix verloren"
Und das mit dem prüfen per Funkwellen ob da en Fernseher usw. is, is ja wohl totaler Quatsch.
Auser jemand kann mir erklären wie das bitte gehen soll
#10
geschrieben 23. September 2003 - 22:14
Hallo!
du hast natürlich recht, mann muss die auf provisionsbasis bezahletn GEZ-Mitarbeiter
nicht in die Bude lassen. Nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl dürfen
die bei Dir rein. Und so einen Durchsuchungsbefehl bekommen die auch nicht
so ohne weiteres, denn der kostet Geld und muss begründet sein.
Die können allerdings mit einem Peilwagen die Häuser 'scannen', was aber sehr selten
vorgenommen wird und so weit wie ich weiss, auch nicht immer 100%'tig ist.
Ausserdem, wie viele Peilwagen gibt es denn noch?
Ich habe in den letzten Jahren nur noch einen oder zwei gesehen...
Also keine Panik, die Typen NICHT rein lassen und deren Drohungen keine Bedeutung
beimessen...
Ende der ABZOCKE!!!!!
#11
geschrieben 23. September 2003 - 23:11
1. Auch wenn sie 'nen Durchsuchungsbefehl haben, dürft ihr sie nicht hereinbitten. Widerspruch einlegen und warten, bis sie trotzdem reinkommen. Naja, das dürfen sie leider...
2. Allem was sie sagen, widersprechen. Eine Aussage, die von mindestens drei Beamten gehört wird, gilt als gesichert!
3. Gegen alles, was sie tun, Widerspruch einlegen.
4. Nichts unterschreiben.
5. Verlange ein ausführliches Protokoll und schreibe gliech ein zweites zur Bestätigung. Verlange eine Unterschrift, aber gib selbst keine.
6. Papiere und Notizen dürfen sie nicht anschauen. Sie dürfen sie nur aus mindestens 1 Meter Entfernung sichten, was auch nur dann nützt, wenn sie aufgedeckt sind und frei lesbar sind. Sie dürfen keine Notizen darüber machen, und nicht absichtlich lesen.
7. Deine Grundrechte sind nicht eingeschränkt - du darfst tun und lassen was du willst. Du kannst Schränke und Türen verschliessen, sie dürfen sie nicht öffnen und auch die Öffnung nicht verlangen. Ebensowenig dürfen sie etwas gewaltsam öffnen.
8. Sie müssen alles wieder 100%ig aufräumen. Zur Not darf man die Durchsuchungsbeamten sogar in der Wohnung festsetzen!
9. Rufe einen Anwalt an. Erkläre kurz die Situation und vereinbare die Bezahlung.
10. Lege gegen jede Beschlagnahmung Widerspruch ein. Erkläre die Notwendigkeit der beschlagnahmten Sachen für deine Berufstätigkeit. So hat man die Chance, Sachen schon innerhalb eines Monats wieder zurückzubekommen.
11. Sie dürfen dich nach dem Besitzer von Sachen fragen. Korrekte Antwort: Gehört einem Freund. Weitere Angaben braucht man nicht zu machen. Auch hier gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung, die Beamtschaft muss also strikt davon ausgehen, dass es nicht dir gehört.
12. Sobald sie die Wohnung verlassen, sofort beim zuständigen Verwaltungsgericht und der Polizeistelle anrufen und Widerspruch einlegen.
Also wer Punkt 11 beachtet, hat absolut nichts zu befürchten!
BTW: 2367
Dieser Beitrag wurde von Rika bearbeitet: 23. September 2003 - 23:13

Ja, mata ne!
(For sending email please use OpenPGP encryption and signing. KeyID: 0xA0E28D18)
#12
geschrieben 24. September 2003 - 00:41
#13
geschrieben 24. September 2003 - 02:13

Ja, mata ne!
(For sending email please use OpenPGP encryption and signing. KeyID: 0xA0E28D18)
#14
geschrieben 24. September 2003 - 05:52
Zitat
Och, das würd ich schon manchen..... Sobald dir einer droht kannste ihn anzeigen. Alleine der Versuch ist bereits strafbar
Zitat
tecONE
#15
geschrieben 24. September 2003 - 11:39
Homeoffice: HP Elitebook G5, 32 Gb Ram, 512 + 1TB SSD, Intel i5 8250, Ipad Pro,
Mobil: Huawei P30 Pro (Privat) Iphone XR (Beruflich) - iPad Pro, Fire Tab HD 10", Teclast 98 G3
Wlan Print & Scan: Epson WorkForce WF-3530DTWF
Internet: Fritzbox 7590 - 1und1 250Mbit/s & 37Mbit/s bei 166m Tal + Mesh Via 1750 + 7530
Smarthome: Homematic IP, Philips Hue, SonOff....
NAS: QNAP 253A&TR-004 mit 16GB Ram - 8+8+6+4 TB HD´s / 2TB SSD für VM´s - Als File, Media, Download sowie TS3-Server. Als Host verschiedener VM´s

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