Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...
#826
geschrieben 28. Dezember 2006 - 22:10
haben die bei mir aufgegeben, weil ich einen anwalt eingeschaltet habe? sehr komisch!!!!!!
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#827
geschrieben 29. Dezember 2006 - 01:19
#828
geschrieben 29. Dezember 2006 - 09:07
Geh die Seiten durch, dort findest du mehrere solcher Briefe..
Welche Seiten das genau sind, weiss ich auch nicht.
Würde mal bei Seite 30 anfangen.
lG Emma
#829
geschrieben 29. Dezember 2006 - 14:40
trotz unserer Mahnung vom 3.12.06 konnten wir keinen Zahlungseingang verzeichnen.
Sie haben im Internet auf der homepage der Honeydue Ltd. (123simsen.com) einen Vertrag geschlossen und den Vertragsabschluss über e-mail bestätigt.
Anschließend haben Sie einige SMS versandt.
Damit haben Sie ein Paket von 100 SMS monatlich über 12 Monate zum Preis von 96€ erworben.
Die Freischaltung erfolgt sofort nach Bezahlung.
Der Anbieter musste in Vorleistung gehen und hat das Paket für Sie erworben und bereitgestellt.
Neben der Hauptforderung in Höhe von 96€ fällt weiter die Inkassogebühr in Höhe von 39€ an. Wir bitten Sie, zur Vermeidung weiterer Kosten die Gesamtforderung in Höhe von
135 €
bis zum 30.12.2006
mit beiligenden Überweisungsträger auf unser dort angegebenes Konto zu überweisen.
Bei Nichtzahlung geben wir den Vorgang an unseren Rechtsanwalt ab. Dieser wird das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, das für Sie Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von mindestens 71,- EURO auslöst
Mit freundlichen Grüßen
Robert Jensen
Team Schuldner und Zahlungen
#830
geschrieben 29. Dezember 2006 - 16:53
ich habe mich jetzt hier auch mal angemeldet, da ich genauso wie ihr auch den Betrügern auf den Leim gegangen bin.
Habe auch ein Schreiben vom Inkasso-Unternehmen bekommen. Habe eben mit der netten Dame telefoniert und bin jetzt gespannt, wie das weitergeht.
Trotzdem die Frage: Hat jemand einen Screenshot von der FREESMS24.de Seite von Ende Oktober bzw. Anfang November. Genau der Zeitpunkt, wo noch nicht auf der 1. Seite die AGBs angedruckt sind. Wäre klasse, wenn mir diesen jemand zu mailen könnte.
#831
geschrieben 29. Dezember 2006 - 20:32
ich habe dank dieser seite das problem mit solch einer "Firma", die hier angesprochen wurde, gelöst und würd gerne meine situation wiedergeben, da das eventuell anderen helfen wird.
Ich habe mich (so dumm wie ich bin) bei 123simsen.com mit meinen Daten (zwar waren die meisten falsch) angemeldet, da ich das kleingedruckte nicht durchgelesen hatte. Nun führte ich jedoch den Versand der SMS nicht vollständig aus, da nach dem Neuladen der Seite plötzlich von einem Abo-Stop die Rede war. Für mich war die Sache erledigt, da ich keine SMS verschickt hatte.
Nach einigen Wochen bekomme ich eine SMS "...blabla...es liegt eine mahnung in ihrem e-mailpostfach vor...blabla...". Schreck....ich direkt die E-mails abgesucht...keine Mahnung da...aber irgendwas muss ja sein. Nachdem ich das meinem Bruder geschildert habe, sagte er mir, ich soll die einfach ignorieren. Hab ich auch gemacht.
Dann paar Tage später folgt die 2. Mahnung. Schreck...hab mich auf paar Internetseiten erkundigt und fand in diesem Forum einen Brief,denn ich leicht um gecshrieben und auf meine Situation angepasst habe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute eine E-Mail (2. Mahnung) von Ihnen
erhalten, in der Sie behaupten, ich hätte am
29.11.2006 ein einjähriges Abonnement bei Ihnen
abgeschlossen. Sie fordern mich darin auf, bis zum
29.12.2006 den fälligen Betrag von 96,00 € zu
überweisen. In Ihren Erklärungen zur Mahnung drohen
Sie mir u. a. mit Strafanzeige im Falle einer
Erschleichung von Leistungen durch Minderjährige, die
nur Erwachsene in Anspruch nehmen dürfen sowie mit
beweissichernden Informationen.
Ich möchte zu Ihrer Mahnung wie folgt Stellung nehmen:
Ihr Internetauftritt suggeriert die kostenlose
Versendung von SMS. Erst in Ihren sogenannten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen Sie auf den
Abschluss eines mehrmonatigen Vertrages mit
entsprechenden Kosten hin. Wenn jedoch nur an einer
für den Kunden nicht sofort sichtbaren Stelle auf die
Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird, ansonsten
mehrfach von einem Gratis-Dienst gesprochen wird, wird
der Anbieter eine Registrierung nicht als eine auf den
Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags gerichtete
Willenserklärung verstehen dürfen (siehe auch Urteil
des AG München vom 25.07.2005 Az: 163 C 13423/05). Es
obliegt dann dem Anbieter, der das Entgelt fordert,
den Vertragsschluss zu beweisen, z. B. mit
entsprechenden vollständigen Adressangaben, wie auf
Ihrem Registrierungsformular vorgesehen, einer
schriftlichen Auftragsbestätigung und einer
schriftlichen Rechnung.
Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, das laut § 355
Abs. 2 BGB eine für den Verbraucher deutlich
gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht
mitzuteilen, ist, die auch Namen und Anschrift
desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist
und einen Hinweis auf den Fristbeginn enthält,
erforderlich ist. Diesen Hinweis habe ich nicht
erhalten.
Ferner verweisen Sie in Ihren AGB`s in §2 Abs. III
darauf hin, dass erst mit Übermittlung der
Registrierungsbestätigung Ihrerseits der Vertrag
zustande kommt. Diese Registrierungsbestätigung liegt
nicht in Schriftform vor, ein rechtsgültiger Vertrag
wäre demnach ohnehin nicht zustande gekommen.
Ferner fehlt die Grundlage für eine Mahnung: Eine
Mahnung ist erst dann zulässig, wenn ein Kunde eine
Zahlungsverpflichtung, die durch eine schriftliche
Rechnung (mit Angabe von Rechnungsempfänger,
Rechnungsversender, Rechnungsdatum, Auftragsnummer,
schriftlicher Beigabe der AGB, USt.-Identnummer,
etc.), belegt werden muss, nicht erfüllt. Ich habe von
Ihnen keine Rechnung vorliegen, kann demnach, wäre
überhaupt ein Vertrag zustande gekommen, gar nicht in
Verzug sein.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meines
Widerspruchs und der vorsorglichen Kündigung der nicht
zustande gekommenen „Vertrages“.
Sollte mir diese Bestätigung nicht innerhalb der
nächsten 14 Tage schriftlich vorliegen, behalte ich
mir strafrechtliche Schritte gegen Ihr Unternehmen
vor.
Zudem habe ich keine Art von Rechnung oder
Vertragsentwurf von ihnen erhalten. Mir liegt
lediglich eine von ihnen zugesandte SMS vor, die mich
über eine Mahnung informiert, die mir überaschend und
ohne jegliche Vorahnung von einer Strafanzeige droht.
Darüberhinaus liegt keine von meiner Seite genutzten
Leistungen ihrer "Firma" vor.
Ich behalte mir desweiteren vor sie daruf zu verweisen
meine Daten nach dem Erhalt dieses Formulares zu löschen.
Dann habe ich diese E-mail erhalten:
Sehr geehrte® ...,
Ihr Zugang wurde gesperrt, bitte betrachten Sie die Mahnung als
gegenstandslos.
Mit freundlichem Gruß
Peter Müller
123simsen.com
#833
geschrieben 30. Dezember 2006 - 19:34
Ich hatte mich auch, laut der 2. Mahnung, die ich heute bekommen habe, am 06.12.2006 um 21:49:46 Uhr bei smsfree24.de angemeldet.
In dieser 2. Mahnung tauchte für mich schon einmal eine Merkwürdigkeit auf:
Der Zeitpunkt, als ich die erste und einzige SMS versendet habe, liegt 8 Minuten vor dem Anmeldedatum.
Zitat
Nun ja. Jetzt zu meinem eigentlichen Problem. Ich habe mich dort mit einem nicht echten Geburtsdatum angemeldet. Ich habe dort das Datum verändert, sodass ich erwachsen bin. Das stimmt aber nicht. Ich bin erst 16 Jahre alt.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Ich würd mich über Antworten und Vorschläge sehr freuen.
MfG Sven
#834
geschrieben 30. Dezember 2006 - 20:08
#835
geschrieben 30. Dezember 2006 - 20:43
Was meinste den damit?
Die Kurzfassung der AGBs ist doch direkt sichtbar.
Was allerdings am 18.10.06 noch nicht so war.
lG Emma
#836
geschrieben 30. Dezember 2006 - 20:48
Mahnungen per Mail sind selten verbindlich, eine ordentliche Mahnung sollte schriftlich oder per Fax verschickt sein, als solche deklariert und mit allen notwendigen Angaben versehen, siehe oben.
Der Betreiber muss beweisen, dass ein Nutzer auch dessen Leistung tatsächlich in Anspruch genommen hat, wird über einen Zugangscode auf die Handynummer des Besitzer ein Zertifizierungscode geschickt, der dann wieder zur Freischaltung eingegeben werden muss, so ist sicher gestellt, dass entsprechende Handynummer existent ist, und von dieser die Nutzung erfolgt. siehe GMX
Eine bloße Speicherung einer IP reicht als Beweiß nicht aus, persönliche Daten können auch durch Dritte (Freunde, o.ä.) gemacht werden. Bei Angabe einer Bankverbindung wäre ich vorsichtig, denn diese kennen meist nur wenige( ausgeschlossen bei einer Firma).
Deshalb bei Verlangen von Bankverbindungen hellhörig werden!!
Mahnungen können von jedem verschickt werden, oft um Forderungen darzustelllen, wirklich ernst wird es aber erst wenn das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird, darauf sollte auf jeden Fall reagiert werden!
Macht ein Gläubiger nur Forderungen und verschickt Mahnungen trotz Widerspruch oder Nichtreaktionen des Users, so kann davon ausgegangen werden, dass mit allen(psychologischen)Tricks versucht wird, nur Druck auszuüben, um den User zur Zahlung zu bewegen!
Tricks: - Androhung von Schufaeinträgen
- es werden Zinsen ab dem 1. Mahnzeitpunkt/Fälligkeit berechnet
Wenn ihr Mahnungen erhaltet und darauf reagieren wollt, dass ihr die Nutzung der Dienstleistung nicht bestätigen könnt, und verlangt die Beweiserbringung, dass von Euch aus die Nutzung stattgefunden hat.
Die Mahngebühren muss oft der Betreiber selbst tragen, vor allem wenn er andere Möglichkeiten der Verständigung ausschlägt, und somit gleich zum Mahnverfahren übergeht.
Ihr könnt genauso gut die Mahnungen ignorieren und warten bis das gerichtliche Mahnverfahren ins Haus kommt,( wenn die Korrekte Adresse angeben wurde). Dies wird oft nicht gemacht, denn der Betreiber muss für ein Gerichtsklage einen Anwalt vor Ort des Nutzers beauftragen und hat selbst damit erst mal einigen Aufwand und Kosten, ohne zu Wissen ob der Nutzer tatsächlich zahlungsfähig ist, und bei euch jungen Leuten kann davon ausgegangen werden.
Ausserdem müsst ihr in dem Alter sein, um überhaupt Verträge eingehen zu können!
Habt ihr der 1. Mahnung widersprochen, so müsste der Betreiber dann euren Widerspruch widerlegen, der von euch begründet sein sollte. Ein seriöser Betreiber geht zum gerichtl. Mahnverfahren über, ein Unseriöser Betreiber mahnt solange wie er denkt, dass es lohnt und treibt die Mahnkosten künstlich in die Höhe!
Es muss der Betreiber als solcher vor Gericht später belegen können, dass eine Leistung in Anspruch genommen wurde, die tatsächlich kostenpflichtig war.
Man könnte auch versuchen sich mit dem Anbieter gütlich zu einigen, indem man einen Betrag X vorschlägt, z.B. 2 Monatsbeträge und damit gut. Wenn dann mit Schadensersatz o.ä. gedroht wird und die volle Summe wird verlangt, habt ihr gute Aussichten aus der Sache so herauszukommen, denn bei Betreibern von solchen Internetangeboten kann kaum die Rede von wirklich entstandenem Schaden sein.
Geht doch einfach zum Verbraucherschutz, der Anwalt dort kostet nicht viel, vll. 20,-euro und ihr seit mit eurer Lage im Klaren.
Alle vertragsrelevanten Angaben muss der Betreiber gut lesbar angeben und diese Angaben sollten nicht wie beschrieben lange in den AGB's zu suchen sein.
Ich habs schon gesehen, dass solche Angaben - wie nach 14 tagen beginnt dann ein 12 Monatsvertrag .... schlecht zu lesen war, weil recht klein aufgeführt oder mit einer ungünstigen Schriftfarbe z.B. hellgrau, bei der ein Brillenträger dann schwierigkeiten hätte, diese zu lesen.
Macht euch Screenshots und druckt die Seiten über den Drucker aus, dann habt ihr selbst was in der Hand, solange der Account beim Betreiber noch nicht gesperrt ist.
Seit ihr keine volle 18 Jahre gebt bei der website aber an, bereits mehr als 18 zu sein, so hat der Betreiber Pech gehabt. Denn Er muss genau davon ausgehen, wenn er eine solche Leistung per internet zur Verfügung stellt und einen Vertrag wie beim Handy verkaufen will. Auch eure Eltern werden dafür nicht haftbar gemacht werden können.
Junge Leute unter 18 J. sind eben so, der Betreiber müsste sich vergewissern, dass der Nutzer älter als 18 ist.
Übrigens es gibt viele Anbieter, die günstigen SMS-versand anbieten auch für 9 cent /sms oder.ä. wie GMX oder Arcor! Dort bezahlt man auch nur die versendeten SMS und keinen Monatbeitrag als Pauschale.
Dieser Beitrag wurde von Noillusion bearbeitet: 30. Dezember 2006 - 21:14
#837
geschrieben 30. Dezember 2006 - 21:35
Aber Frage: An welche Email-Adresse soll ich denn schreiben?
[email protected] wird wohl kaum abgerufen werden.
#838
geschrieben 30. Dezember 2006 - 22:54
hast du denn eine schriftliche Mahnung/ Zahlungserinnerung bekommen, geht aus dieser einer Absender namentlich als solcher hervor, wie z.B. Steffen Müller .....?
Oder steht dort .... Team von smsfeexyz o.ä.?
Im Grunde kannst du es halten wie du willst, und wenn du gar nicht reagierst, da du keine 18 bist, wird dir auch keiner den Kopf abreißen. Weil Du noch nicht voll vertragsfähig bist!
#839
geschrieben 30. Dezember 2006 - 22:57
Unten in der Mahnung stand als Gläubiger auch smsfree24.de .
Nirgendwo war ein Name zu sehen!
Meine Email:
Sehr geehrte Damen und Herren.
Vielen Dank, dass sie mir heute ihre 2. Mahnung per Handy, sowie per Email geschickt haben. Leider sehe ich nirgendwo eine Unterschrift, welche ihre Mahnung verbindlich machen würde. Somit denke ich, dass ihre Mahnung unverbindlich ist!
Hinzu kommt, dass ich als Minderjähriger diesen Vertrag nicht abschließen konnte. Ich habe bei der Angabe in ihrem Formular also gelogen und habe falsche Angaben gemacht. Sie können mich jetzt gerne strafrechtlich verfolgen, aber ich denke, dass sie da Pech gehabt haben. Des weiteren müssen Sie den Vertrag, und damit auch die Rechnung fallen lassen.
Sollten Sie dies nicht tun widerrufe ich meine Erklärung gemäß §§ 312b, 312d, 355 BGB. Da ich in meinen Augen zu spät über mein Widerrufungsrecht informiert worden bin.
Ich ersuche Sie um eine eMail binnen einer Woche für den Erhalt dieses Schreibens.
Des Weiteren bitte ich Sie höflichst, meine Benutzerdaten zu löschen und mich als Mitglied aus der Kartei ihres dubiosen Service zu entfernen.
Ich behalte mir vor, die Verbraucherzentrale und auch die Staatsanwaltschaft über Ihre Aktivitäten zu informieren. Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.
Vielleicht werden sie ja einen Knopf finden, mit dem sie mich aus ihrer Datenbank löschen werden.
Ach ja. Nett, dass sie mir meine IP verraten haben. Nur leider ist das IP Logging laut des Teledienst-Gesetztes verboten.
Zum Thema "Speicherung von IP-Adressen" !
Der Bundesgerichtshof hat am 26. Oktober eine Beschwerde von T-Online gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 7. Dezember 2005 verworfen. Damit ist dieses Urteil rechtskräftig geworden. In dem Urteil wird T-Online verurteilt, “nach Beendigung der jeweiligen Nutzung des Internetzugangs durch den Kläger alle Daten, die eine Verbindung zwischen der zugeteilten IP-Adresse und dem Kläger bzw. dem technischen Zugang des Klägers herstellen, umgehend zu löschen”.
Sämtliche Provider werden nach diesem Urteil die Speicherung dynamisch vergebener IP-Adressen einstellen müssen. Auch eine Speicherung “für kurze Zeit” oder “für wenige Tage” ist nach dem Urteil unzulässig. Einen Überblick über die Speicherpraxis von Zugangsprovidern gibt es hier. Übrigens gilt das Urteil nicht nur für DSL-Anschlüsse und nicht nur für Flatrates. Bei Internetzugängen ist eine IP-Speicherung generell nicht erforderlich.
Durchsetzung in der Praxis
T-Online bzw. die Deutsche Telekom will dem Urteil nur für den Kläger nachkommen. Die Löschung der Daten anderer Kundinnen und Kunden verweigert das Unternehmen bislang. Im Wiki ist aber ein Mustertext für eine Klage verfügbar, mit dem auch andere Kundinnen bzw. Kunden gegen die Speicherung ihrer Daten klagen können. Mit entsprechenden Änderungen kann der Mustertext auch für andere Tarife und Unternehmen genutzt werden.
Eigentlich müsste der Bundesbeauftragte für Datenschutz dafür sorgen, dass sich alle Provider an das geltende Recht halten. Dessen Mitarbeiter sind aber seit Monaten dabei, die Frage zu “prüfen”.
Die geplante Vorratsdatenspeicherung wird auf absehbare Zeit nichts an dem Verbot der IP-Speicherung ändern. Im Internetbereich wird die Vorratsspeicherung voraussichtlich erst ab 2009 gelten (Quelle).
IP-Protokollierung auf Websites
Als nächstes werden Betreiber von Websites mit Klagen gegen die verdachtsunabhängige Protokollierung der IP-Adressen ihrer Besucher zu rechnen haben. Auch diese Protokollierung verstößt klar gegen das Teledienst-Datenschutzgesetz, weil sie nicht erforderlich ist. Die Beseitigung von Störungen, die Datensicherheit oder die Missbrauchsbekämpfung (z.B. DDos-Angriffe, Spam) rechtfertigt nach dem klaren Urteil des Landgerichts Darmstadt keine generalpräventive Pauschalspeicherung der IP-Adressen sämtlicher Nutzer, wie sie etwa bei Heise, Ebay und Amazon praktiziert wird. Auch ein IP-Logging zu statistischen Zwecken (Counter) ist unzulässig.
Als Betreiber einer (auch privaten) Website muss man sich selbst darum kümmern, dass auf der eigenen Webseite keine IP-Adressen geloggt werden. Gegebenenfalls muss man vom Webspace-Provider verlangen, dass er das IP-Logging abstellt. Wer internationale Standard-Software verwendet, muss diese oft umprogrammieren, um eine IP-Protokollierung zu verhindert. Tipps dazu finden sich hier.
Das Telemediengesetz wird an der Unzulässigkeit einer IP-Protokollierung übrigens nichts ändern. Es besagt nur, dass Website-Betreiber auch an Polizei und Rechteinhaber Auskunft erteilen dürfen. Diese Auskunftsrechte machen die Einhaltung des IP-Speicherungsverbots noch wichtiger. Denn nur über noch gespeicherte Daten kann Auskunft erteilt werden.
Dieser Beitrag wurde von svenner90 bearbeitet: 30. Dezember 2006 - 22:58
#840
geschrieben 31. Dezember 2006 - 00:11
Ich würde einfach zurück Schreiben, der Absender möge dass Versenden rechtungültiger Mahnungen unterlassen, im anderen Falle droht dem Absender der Domain eine Abmahnung.
Du brauchst auch nix widerrufen, denn rechtsgültige Verträge kannst du als minderjähriger nicht schließen. Genauso kannst du schreiben, ich bin nicht volljährig, habe aber angegeben ich sei 18 J. – habe mir ‚nen kleinen Scherz erlaubt, den versteht ihr doch sicher, oder nicht?
Übrigens das Versenden von E-Mails ist möglich für den Betreiber, aber leider gehen im Netz öfter auch mal mails verloren oder landen im Spamordner. Solange er keine Empfangsbestätigung erhalten hat, kann er nicht davon ausgehen, dass die versendete Mahnung auch geöffnet wurde! Dies spart aber Kosten, da das Versenden per Post Porto kostet.
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