Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...
#781
geschrieben 14. Dezember 2006 - 20:08
also es wird alles sauber und legal bleiben.ich denke das es nicht schlecht ist das man vor Ort mal den Jungs bisschen auf den Bauch klopft.Und damit verschreckt man sie nur.Es wird nichts gedroht und wird auch sachlich bleiben, des weiteren möchten die Betreiber der Seiten ja unerkannt bleiben.Sie wechseln ja Ihre Ansprechpartner im Raum Flensburg Kiel und Neumünster also alles in Schleswig Holstein.
Ich möchte nur einmal wissen, ob jemand schon einmal mehr als die 2.Mahnung erhalten hat ? Des weieteren werden die Mahnungen im Vieldruck hergestellt und die meisten haben heute die 2.Mahnung vom Inkassounternehmen bekommen.
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#782
geschrieben 14. Dezember 2006 - 21:35
was sollte man denn weiterhin noch machen? polizei? will sich nicht jemand mit mir treffen und mit zur polizei gehen von wegen sammelklage wegen betrug oä'? bei interesse könnt ihr euch ja melden: [email protected]...
wohne in köln , nur so nebenbei...
LG Mara
#783
geschrieben 14. Dezember 2006 - 23:29
vielleicht angst, weil da mal jemand ist, der wirklich ahnung vom gesetz hat und weiß was er redet?
@marelein: ich glaube solch eine mail hat hier jeder geschrieben. und flls du dir den thread durchgelesen hast, dann merkst du ganz schnell, dass da nicht viel zurück kommt! zudem frage ich mich, wie du ohne aktivierung 3 sms versenden konntest? hast du dich 3mal angemeldet?
#784
geschrieben 15. Dezember 2006 - 00:16
#785
geschrieben 15. Dezember 2006 - 01:31
Im Übrigen war ich auch schon bei der Polizei und die haben mir gesagt, dass das eine zivilrechtliche Sache ist, also dass man das nur über einen Anwalt regeln kann. Betrug ist es auch noch nicht, denn sie haben mir ja weder Geld abgebucht noch hab ich ihnen überwiesen. Erst in dem Falle wäre es ein Betrug und dann auch eine Sache der Polizei. So zumindest hat mir das der Beamte erklärt. Hat da jemand andere Erfahrungen gemacht? Hier rät zwar jeder, anzuzeigen, aber keine sagt, dass er es schon gemacht hat.
(Bin kein Forums-Neuling, verfolge es schon von der ersten Seite an!)
Ich habe leider kein Geld, das ich dafür aufwenden kann, einen Anwalt zu zahlen und gegen Sascha Humberg/Helmut Gunder/Martin Schmidt/Wen-auch-immer vor Gericht zu ziehen.
Lobenswert, so an Euch alle, dass Ihr wirklich so viel Kraft und Mühen aufwendet. Respekt! Mir sind das diese Ich-halte-mich-mit-Kraftausdrücken-zurück einfach nicht wert.
Ich meinerseits denke mir: Die können mir nichts, die sind im Unrecht, und wenn sie unbedingt eins auf den Deckel haben wollen, naja mei, dann sollen sie halt so weit gehen, dass ich dann schließlich den Mahnbescheid vom Amtsgericht im Briefkasten habe. Dann werden sie schon sehen, was sie davon haben.
Meine beste Freundin übrigens hatte vor langer, langer Zeit einmal einen Brief von www.songtexte-heute.com bekommen, wo sie 200 Euro zahlen sollte, und das, obwohl sie wirklich noch nie was von der Seite gehört hatte. In voller Panik hat sie dann den ominösen Anwalt angerufen und gefragt, was das soll. Der hat erklärt, dass er über die IP-Adresse beweisen kann, wer sie ist und dass sie zahlen muss. Ratenzahlung wurde vereinbart und dann schließlich seitens meiner Freundin vergessen. Danach ist nie nie nie wieder was gekommen. Das ist jetzt ein Jahr her.
Glaube, dass das hier jetzt auch nicht anders laufen wird!
Rein rechtlich eine Frage: Muss ich denn überhaupt drauf reagieren, wenn der Brief "einfach so" kommt, d.h. ohne Einschreiben? Kann ja immer noch sagen... öh... nicht gesehen, Nachbarin hat Post geholt und verloren etc. etc. Mir kann letztlich niemand beweisen, dass das Schreiben je durch meine Hände gegangen ist, oder?
Zum Thema Sammelklage: Jeder hier schreit und juchzt euphorisch "Ja! Ja! Ich mache mit!", aber ein paar Seiten zuvor steht, dass man das in Deutschland gar nicht kann, und dass das nur so eine amerikanische Legende ist... ?!
Es grüßt Euch entnervt und müde um halb eins in der Nacht,
Eure Maralice
#786
geschrieben 15. Dezember 2006 - 14:45
#787
geschrieben 15. Dezember 2006 - 16:01
#788
geschrieben 15. Dezember 2006 - 16:56
Nochmals, ich habe bei der Polizei eine Anzeige gemacht.
Habe auch so eine Nummer von denen gekriegt worunter die Anzeige zu finden ist.
Versuchs nochmal auf einer anderen P. Dienststelle.
Emma
#789
geschrieben 15. Dezember 2006 - 19:42
finds immer noch klasse das du nun dadurch alle drauf aufmerksam gemacht hast
#790
geschrieben 15. Dezember 2006 - 21:46
Haben mir die erste Mahung per e-mail gesendet, auf die ich jetzt mit dem Schreiben von Gary2 geantwortet habe.
Mal abwarten was passiert!
Mal eine andere Frage, können sie überhaupt die Adresse von mir herausfinden?!
DIe IP-Adresse ist ja bloß beim Provider registriert und der Handyanbieter darf die persönlichen Daten auch nicht einfach so herausgeben, oder?
Im übrigen, habe eine SMS geschrieben und diese ist nie angekommen!
Gruß
#791
geschrieben 16. Dezember 2006 - 11:00
Die Mail von Gary2 ging so ebend raus.
Mal sehen was passiert!!
#792
geschrieben 17. Dezember 2006 - 03:46
96EUR für freesms? nee... das geld bekommt mein anwalt und er holt sich das von denen schon noch zurück -.-
jaja ich kann eine gute internet-rechtschutz nur empfehlen...
ich hab mit im übrigen überlegt ob ich nicht entsprechend forderungen an DIE stelle... ich mein fordern kann ich ja, shcließlich rauben die mir unberechigt meine Zeit. Vlt macht das mein Anwalt auch, aber ka. ich denke ich werde persönlich nichtsmehr von smsfree24 hoern denn ich kommunizier auhc nichmal mit denen.
Die haben insofern verloren, weil die Geschäftsstelle erreichbar sein muss. Ist sie aber erwiesenermassen nicht (siehe BIZZ),...
und alle die es sich nicht leisten koennen... vor gericht ist es bisher auch bei den älteren usern nicht gekommen. Das sind reine drohungen und nix weiter.
#793
geschrieben 17. Dezember 2006 - 12:18
Sehr geehrter Herr....
Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie den vertrag mit der Theana Ltd. über das Produkt smsfree100 bestreiten, weil er von ihrem Sohn ohne Ihre Genehmigung abgeschlossen wurde.
Wir können das nicht überprüfen und bitten daher um einen Beleg für das Alter ihres Sohnes, z.B. eine Ausweiskopie oder Kopie der Geburtsurkunde.
Wir weisen darauf hin, das unsere Mandantin auf ihrer Homepage ganz oben auf den Teilnahmebedingungen unübersehbar deutlich gemacht hat, dass sie keine Verträge mit Minderjährigen abschließt.
Das Altersprüfungssystem auf der homepage akzeptiert keine Geburtsdaten, die weniger als 18 Jahre zurückliegen.
Das Feld "Geburtsdatum" muss Ihr Sohn also vorsätzlich falsch ausgefüllt haben.
Sofern SIe uns die Minderjährigkeit nachweisen, entläßt unsere Mandantin Sie aus dem Vertrag.
Unserer Mandantin ist aber der Schaden zu ersetzen, der durch die Täuschung enstanden ist.
Rechtsgrundlage dafür ist §823 l i.V.m. § 828 III BGB.
Der Schaden entstand durch den Mahnaufwand (5€) und die Abgabe ans Inkasso (20€ bisher), die notwendig wurde, weil Sie weder den vertrag fristgemäß widerrufen, noch gegenüber der Mandantin auf die Unwirksamkeit des Vertrages hingewiesen haben.
Wir machen sie darauf aufmerksam, dass wir gem. Rechtsanwaltsvergütunggesetz 39€ Inassogebühren verlangen können und dies im Verlauf des weiteren Verfahrens auch tun werden.
Wir schlagen daher vor, den Vorgang zu beenden, wenn die den Schadensersetz in Höhe von 25€ auf unser o.g. Konto binnen 7 Tagen ab heute einzahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Mahler (orginal Unterschrift)
Ich überleg grade noch, ob ich überhaupt noch darauf reagiere,
da sie sich eh, da sie sehen das sie verloren haben,
noch ein bisschen Geld holen wollen..
Steht ihnen das Geld rechtsmäßig wirklich zu?
Ich bezweifle es doch stark...
lg
#794
geschrieben 19. Dezember 2006 - 10:07
Man kann auch alles persönlich abgeben was wir natürlich taten.Ob was passiert lassen wir mal im Raum.Es wird nix wohl passieren denn der sogenannte Auftraggeber wird es nicht zu einer Gerichtssache machen.
Ich würde allen raten auch wenn Sie in der Nähe sind persönlich es zu klären oder per Einschreiben, aber auch den lieben Worten der Dame wird wohl nix mehr passieren.
#795
geschrieben 19. Dezember 2006 - 13:54
Unter Paragraph 3 (Vertragsleistungen) heißt es
" I) Nach Zustandekommen des Vertrages kann der Kunde innerhalb bis zu 20 SMS über die Domain smsfree100.de versenden..."
Später heißt es unter dem selben Punkt
"Der Vertragspartner übernimmt keine Gewährleistung für den Fall, dass die tägliche Einzel-Kontigentierung von 100 SMS durch technische Rahmenbedingungen nicht eingehalten werden kann."
Der monatliche Clubbeitrag beträgt mittlerweile übrigens 9 Euro laut den AGB!
Dieser Beitrag wurde von Humberg-Genervter bearbeitet: 19. Dezember 2006 - 13:56
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