Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...
#76
geschrieben 05. September 2006 - 10:17
mfg
Eardy
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#77
geschrieben 07. September 2006 - 15:04
bitte überweisen Sie sofort den unten genannten Betrag.
Liegt es in Ihrem Interesse zukünftig als zahlungsunfähig geführt zu werden, mit allen
unangenehmen Folgen, die durch die von uns eingeleiteten Maßnahmen entstünden?
Dies wäre unter anderem:
- Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
- Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
- Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw.
- Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (ehemals Offenbarungseid)
- Eintrag in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse
Sie haben sich am 06.08.2006 um 03:10:24 Uhr unter der gespeicherten IP 89.52.109.0 bei dem SMS-Service (bitte folgenden Link anklicken) www.smsfree100.de angemeldet.
Wir haben Sie mehrmals aufgefordert die Forderung zu begleichen. Ihren Zahlungseingang
haben wir bis zum 06.09.2006 erwartet. Bis jetzt ist kein Zahlungseingang von Ihnen zu
verzeichnen.
Überweisen Sie 96,00 Euro auf das folgende Konto:
Dieser Beitrag wurde von mel23 bearbeitet: 07. September 2006 - 20:01
#78
geschrieben 08. September 2006 - 14:32
Ich hab mich auf www.freesms100.de angemeldet und habe ein Mail bekommen, dass ich dort angemeldet bin. Ich war mir nicht bewusst, dass ich ein Vertrag eingehe. Ich bin nicht volljährig, bin erst 16, somit bin ich auch nicht gesetzfähig. Ich hab eine zeit lang meine Emails gar nicht nachgecheckt, und habe dann eine sms Erhalten ich solle in mein Postfach meine Emails lesen, dann habe ich dort irgendwelche Mahungen erhalten. Danach habe ich eine Email geschrieben, dass ich gar nicht volljährig bin und mir nicht klar war das es ein Vertrag ist und kostenpflichtig ist und mir wurde gesagt das erst die 96 Euro gezahlt werden müssten bis ich überhaupt kündigen kann. Dann habe ich auch mit meinen Eltern darüber geredet und mein vater hat ein Email an denen geschickt und auch erwähnt, dass ich gar nicht geschäftsfähig bin also ist der Vertrag nicht gültig aber leider habe ich folgende Antwort bekommen :
Sehr geehrte® XXX,
die Minderjährigkeit auf die Sie sich hier berufen, hat auf die Wirksamkeit des
eingegangenen Vertragverhältnisses keinen Einfluss.
Eine Einwilligung der Eltern ist im Hinblick auf die rechtliche Wirksamkeit
nicht erforderlich. Bei dem abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um ein
Rechtsgeschäft im Sinne des § 110 BGB.
Da unsere Leistungen nachweislich in Anspruch genommen wurden, bestehen wir auf
unsere Forderung und erwarten Ihre Zahlung innerhalb der nächsten 7 Tage.
Sollten wir innerhalb dieser genannten Frist keinen Zahlungseingang feststellen,
übergeben wir diese Angelegenheit umgehend unserem Inkassobüro, wodurch Ihnen
weitere erhebliche Kosten entstehen.
Mit freundlichem Gruß
SMS FREE 100
Ich habe gelesen das ich Sie den gleichen Problem hatten aber das sich geklärt hat, würde mich freuen wenn sie mir antworten und mir helfen könnten, denn ich weiß nicht mehr weiter.
Mit freundlichen grüßen
Maryam
#79
geschrieben 09. September 2006 - 18:27
Hab auch das selbe Problem mit dem SMS-Mist! Mache mir da aber keine Sorgen, nach dem ganzen was ich hier gelesen habe!
Wollte eigentlich nur mal was zum Taschengeld-Paragraphen sagen:
§ 110 BGB trifft nur bei beschränkt geschäftsfähigen zu!
Und auch nur wenn die das Geld auch dann im Moment haben wenn sie etwas bezahlen müssen, nicht erst in ner Woche, in nem Monat oder sonst was! Außerdem braucht man trotzdem die Zustimmung des gesetzl. Vertreters der entweder sagt: "kauf dir genau das" oder "kauf dir damit was du willst"
Da dies aber ein Vertrag auf Dauer ist gilt der Paragraph auch gar nicht! Absurd!!
Bei beiden Varianten hat der Anbieter absolut keinen blassen Schimmer was Sache ist! Er weiß nicht ob der beschränkt geschäftsfähige die allgemeine Zustimmung hat das Geld auszugeben oder ob er das Geld genau für diesen Zweck bekommen hat!
D. h. das "angebliche" Rechtsgeschäft bleibt weiterhin "schwebend" unwirksam bis der gesetzl. Vertreter einwilligt!
Dieses kann aber erst passieren, bis der Anbieter/Verkäufer die Genehmigung anfordert, erst dann beginnt die Frist zur Genehmigung, denn die Genehmigungsfrist beträgt 2 Wochen! Genehmigt der gesetzl. Vertreter nicht ist das Rechtsgeschäft unwirksam, da wenn er nichts erklärt es als verweigert gilt! Das wird natürlich kein Verkäufer tun sondern wartet bis der beschränkt geschäftsfähige voll Geschäftsfähig wird und dann gilt der Vertrag erst!
Das ganze ist sehr realitätsfern irgendwie.. naja ich hoffe ich konnte euch mit dem Paragraphen weiterhelfen, bzw. euch aufklären.
Jetzt auch mal ne Frage von mir: Habt ihr das per Einschreiben widerrufen? Oder hat es auch irgendwer hier per e-Mail versucht und geschafft? Mag nicht für die Leute auch noch Geld auszugeben!
Liebe liebe Grüße
Bubbles
#80
geschrieben 09. September 2006 - 23:19
Bin auch ein Geschädigter des SMS-Anbieters und über Google-recherchen mal hierher gekommen....
Bin nicht minderjährig, kann ich das einfach behaupten? Wie komme ich da am besten raus? Habe 4 SMS den "Registrierungstag" geschickt, mehr nicht, 2 Wochen später die Rechnung....
MfG
#81
geschrieben 09. September 2006 - 23:48
#82
geschrieben 10. September 2006 - 13:12
die ham mir ja geschriebn das die wiederrufsfrist abgelaufen sei dann hab ich ihnen das geschrieben und dann kam nixmehr zurück hmm *g*
Zudem bin ich laut Gesetz noch beschränkt geschäftsfähig siehe §106 BGB. Demnach treten die §§107 bis 113 in Kraft. Da ich durch diese Willenserklärung keinen rechtlichen Vorteil erlange, benötige ich die Einwilligung meiner Erziehungsberechtigten, die aber nicht vorliegt ($107). Weiterhin weise ich sie auf den $ 108 Abs. (1) BGB hin, darin steht, die Wirksamkeit hängt vom gesetzlichen Vertreter ab.Ebenso müssen Sie laut $108 Abs. (2) meine Eltern zur Genehmigung auffordern, dafür hätten Sie 2 Wochen Zeit gehabt. Das taten Sie aber nicht, und da meine Eltern diesem Nicht zustimmen, spielt eine Wiederruffrist keine Rolle mehr da der Vertrag von Anfang an unwirksam war.
#83
geschrieben 11. September 2006 - 00:14
ich bin auch ein opfer von smsfree100 geworden. ich habe gerade eben eine mail bekommen, das ich 96 � zahlen soll. wenn ich das so verstanden habe, soll ich dann einfach garys brief etwas umformulieren und einfach dann denen die mail zuschicken. ich bin 17 jahre alt und habe auch nur eine sms von denen abgeschickt. ich selbst besitze kein handy. wegen den handyangaben , da habe ich die absender-nummer von meiner schwester benutzt (13 jahre).
bevor ich zu diesem forum gestossen bin, habe ich denen gleich eine antwort geschickt. darin stand,das der vertrag nicht gültig ist und ich nicht volljährig bin (also keine 18) und der vertrag auch rechtswiedrig wäre.
habe ich da was falsch gemacht?
bis jetzt habe ich noch nicht den brief von gary2 abgeschickt . . .
sollte ich das jetzt sofort tun?
hier noch die mail von denen:
Sehr geehrte/r XXX
Sie haben sich am 25.08.2006 um 23:34:41 Uhr unter der gespeicherten IP 85.216.101.202 bei dem SMS-Service (bitte folgenden Link anklicken) www.smsfree100.de angemeldet.
Wie vertraglich vereinbart, berechnen wir Ihnen fuer den Versand von 100 SMS pro Monat ueber
die Seite smsfree100.de eine monatliche Pauschale von 8,00 Euro. Diese wird fuer einen
Zeitraum von einem Jahr im Voraus berechnet.
Leider konnten wir von Ihnen bisher keinen Zahlungseingang feststellen.
Wir fordern Sie auf, den noch offen stehenden Betrag in Hoehe von 96,00 EUR bis spaetestens
zum 17.09.2006 auf folgende Bankverbindung zu ueberweisen:
Kontoinhaber: x
Konto-Nr.: x
BLZ: 200 300 00
Institut: Hypo-Vereinsbank
Betrag: 96,00 Euro
Bitte geben Sie auf dem Zahlungsbescheid Ihre Kundennummer an.
Ihre Kundennummer lautet: 2006027283
Ihre Verbindungen in der Übersicht:
Versandzeit Absender Empfänger
25.08.2006 23:36:51 0174477xxx 01762354xxx
Sollte sich Ihre Zahlung mit dieser Mahnung ueberschnitten haben, bitten wir Sie dies zu entschuldigen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen,
Ihr Team von smsfree100.de
Erklärung zur Mahnung:
Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens unsere Teilnahmebedingungen akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt.
Auf dieses Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen. Damit ist Ihr SMSFree100 - Zugang in ein kostenpflichtiges Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von SMSFree100 für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im Streitfall nutzen werden.
Es wurde folgende Mobilfunknummer angegeben: 01744775660. Diese wurde durch Versand eines Codes an die Mobilfunknummer, dessen Eingabe auf der Seite zur Nutzung der Dienstleistung zwingend erforderlich war, verifiziert. Da in Deutschland Kein Minderjähriger einen Mobilfunkvertrag abschließen kann, ist dem Argument der Minderjährigkeit jegliche rechtliche Grundlage entzogen. In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend machen.
Zudem haben wir Ihnen an Ihre Emailadresse [email protected] einen Aktivierungscode gesendet, der von dieser Emailadresse aus durch Anklicken des Hyperlinks in der Email bestätigt wurde.
Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte IP-Adresse gespeichert. Diese lautet: 85.216.101.202.
Im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden anhand der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.
ICH BITTE SCHNELL UM ANWORT; PLZ!!!
als ich die mail gelesen hatte war ich schon bufff . . .
Dieser Beitrag wurde von Breaker bearbeitet: 09. März 2007 - 00:21
Änderungsgrund: Bitte den Datenschutz beachten. Namen entfernt.
#84
geschrieben 11. September 2006 - 14:13
#85
geschrieben 11. September 2006 - 18:16
auf jeden fall NICHT ZAHLEN....
#86
geschrieben 11. September 2006 - 19:25
Sehr geehrte® XXX,
die Minderjährigkeit auf die Sie sich hier berufen, hat auf die Wirksamkeit des eingegangenen Vertragverhältnisses keinen Einfluss.
Eine Einwilligung der Eltern ist im Hinblick auf die rechtliche Wirksamkeit nicht erforderlich. Bei dem abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um ein Rechtsgeschäft im Sinne des § 110 BGB.
Da unsere Leistungen nachweislich in Anspruch genommen wurden, bestehen wir auf unsere Forderung und erwarten Ihre Zahlung innerhalb der nächsten 7 Tage.
Sollten wir innerhalb dieser genannten Frist keinen Zahlungseingang feststellen, übergeben wir diese Angelegenheit umgehend unserem Inkassobüro, wodurch Ihnen weitere erhebliche Kosten entstehen.
Mit freundlichem Gruß
SMS FREE 100
also das ist fast die gleiche mail wie auf den vorherigen seiten.
also soll ich nun nicht einmal garys brief zu denen abschicken?
ich hab wirklich schiss, das da was passiert
ps: der support hier ist einsame spitze!!!
danke an alle, bitte aber weiter um unterstützung, danke euch allen schon mal im voraus
#87
geschrieben 11. September 2006 - 20:23
Nicht auf Minderjährigkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit pochen? Das ist der falsche Ansatz.
96 Euro dürfe u.a. auch noch unter den "Taschengeld § fallen.
Ihr könnt eigentlich nur mit folgendem Punkt den Kopf aus der Beschiss-Falle ziehen.
Die Widerrufsbelehrung
Die Widerrufsbelehrung muß nach § 355 Abs. 2 BGB DEUTLICH und UNÜBERSEHBAR sein
(deutlich gestaltet ist, sich also durch Farbe, Buchstabengröße, Sperrschrift oder Fettdruck vom restlichen Text in nicht übersehbarer Weise abhebt)
Der Widerruf hebt sich in den AGBs der free SMS Seite nicht ab!
Also entspricht er nicht der Widerrufsbelehrung nach § 355 Abs. 2 BGB. Die Wiederrufsbelehrung hat somit noch garnicht begonnen! Wie auch?
Somit könnt ihr jederzeit widerrufen!
Dann schreibt ihr einen Widerruf:
Muster
Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...
und die Sache ist gegessen.
Dieser Beitrag wurde von lwa bearbeitet: 11. September 2006 - 20:33
#88
geschrieben 11. September 2006 - 20:44
#89
geschrieben 11. September 2006 - 20:58
#90
geschrieben 12. September 2006 - 21:07
hab heute überhaupt erstma gemerkt das ich mich da angemeldet hab^^... weil ne sms kam zwecks 2. mahnung ist in ihrem email-postfach...
nja ich schicke einfach mal die die voralge die hier ja shcon stand... (natürlich verändert) dahin und hoffe das beste...
nja auf jedenfalll shice sowat... hab das gar nich gerafft das das was kostet
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