Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...
#46
geschrieben 21. August 2006 - 14:52
oder war das eben nur diese 1e FREE sms...?!
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#47
geschrieben 21. August 2006 - 15:12
Ich würde aufjedenfall nicht bezahlen, geht zu eurem Anwalt und besprecht das mit dem oder wendet euch an den Verbraucher schutz, wenn eure Emails nicht wirksam sind. Aber handelt schnell bevor die Mahngebüren immer höher werden.
#48
geschrieben 22. August 2006 - 08:12
hab ja nix geahtnt von einem vertrag oder ähnlichem
#49
geschrieben 22. August 2006 - 08:34
Betreff: Mahnung und sofortiger Widerruf Ihres Abo´s
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe heute eine E-Mail von Ihnen erhalten, dort stand, ich hätte mich zu einem Abonnement bei Ihnen verpflichtet, weil ich ausdrücklich genannte FREE SMS von ihrer Seite aus verschickt habe. Jetzt solle ich nun, bis zum 26.08.2006, 96,00 � zahlen für eine Leistung die ich überhaupt nicht beanspruchen möchte.
Da ich zu dem Zeitpunkt vollkommen im Unklaren darüber gewesen war, dass ich mit Einwilligung Ihrer Teilnahmebedingungen einen Vertrag eingehe und es mir schlichtweg NICHT ERSICHTLICH war, sehe ich mich gezwungen, mit sofortiger Wirkung den Vertrag zu wiederrufen.
Dazu gebe ich Ihnen eine kleine Information:
Inhalt der Willenserklärung: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer "Registrierung", "Anmeldung" o.ä. einen Vertragsschluss beabsichtigt, dann kann sich der "Nichtkunde" darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Es obliegt dann dem Anbieter, der das Entgelt fordert, den Vertragsschluss zu beweisen. Wenn z.B. nur an einer für den Kunden nur mit einer Lupe auffindbaren Stelle auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird, ansonsten mehrfach von einem Gratis-Dienst gesprochen wird, wird der Anbieter eine Registrierung nicht als auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags gerichtete Willenserklärung verstehen dürfen. Vgl. dazu etwa das Urteil des AG München vom 25.07.2005 (Aktenzeichen: 163 C 13423/05).
Sie haben also nur versteckt darauf hingewiesen, dass Ihre Seite kostenpflichtig ist, was, laut desselben Aktenzeichens, nicht darauf hindeutet das der Verbraucher, in diesem Falle ich, ein Abo eingehen möchte.
Weiterhin möchte Ich daraufhinweisen, das laut § 355 Abs. 1 und 2 BGB eine für den Verbraucher deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht mitgeteilt werden muss, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist und einen Hinweis auf den Fristbeginn enthält, erforderlich ist, ich aber nicht klar und sofort ersichtlich erhalten habe.
Vgl. dazu etwa das Urteil nach OLG Karlsruhe (Urt. 27.03.2002 � 6 U 200/01)
Zudem bin ich laut Gesetz noch beschränkt geschäftsfähig siehe §106 BGB. Demnach treten die §§107 bis 113 in Kraft. Da ich durch diese Willenserklärung keinen rechtlichen Vorteil erlange, benötige ich die Einwilligung meiner Erziehungsberechtigten, die aber nicht vorliegt ($107). Weiterhin weise ich sie auf den $ 108 Abs. (1) BGB hin, darin steht, die Wirksamkeit hängt vom gesetzlichen Vertreter ab.Ebenso müssen Sie laut $108 Abs. (2) meine Eltern zur Genehmigung auffordern, dafür hätten Sie 2 Wochen Zeit gehabt. Das taten Sie aber nicht, und da meine Eltern diesem Nicht zustimmen, spielt eine Wiederruffrist keine Rolle mehr da der Vertrag von Anfang an unwirksam war. Der Vertrag ist somit unwirksam.
Bei nicht Genehmigung meines Widerrufs und Verfall Ihrer Mahnung behalte ich mir rechtliche Schritte vor.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
#50
geschrieben 22. August 2006 - 11:01
hmm, ich würd mal sagen, der brief hört sich ziehmlich exakt nach meinem an...*gg*
noch ne andere frage, wie alt bist du eigentlich...?!
und dann noch was, wende dich an den verbraucherschutz, so bald wie möglich...!
Dieser Beitrag wurde von Gary2 bearbeitet: 22. August 2006 - 11:51
#51
geschrieben 22. August 2006 - 18:55
#52
geschrieben 25. August 2006 - 17:39
ich hatte SMSFree100 eine Mail geschickt, in der ich auf die Minderjährigkeit meines Sohnes hinwies und erklärte, dass ich den Vertrag als hinfällig betrachte. Hatte ihnen angeboten, die SMS, die Sohnemann schon geschickt hat, zu bezahlen und ihn dann aus den Daten zu streichen. Auf die erste Mail kam keine Antwort. Drei Tage später habe ich ihnen bis heute, den 25.8. eine Frist zum Antworten gesetzt , und kurz bevor die Frist ablief, haben sie mir den gleichen Standard-Brief geschrieben wie er schon weiter oben im Wortlaut abgedruckt ist, nämlich dass die Minderjährigkeit meines Sohnes kein Hinderungsgrund sei und dass es sich um ein Rechtsgeschäft i nach §§ 110 BGB handele.
Also, ich geh Montag zur Verbraucherberatung, und laß mir mal von einen Rechtspfleger oder Anwalt der Verbraucherschützer erklären, wie man aus der Sache rauskommen kann.
An alle, die das noch nicht gemacht haben und noch im Clinch mit dieser Firma liegen: Ich kann Euch nur dringend raten, das auch zu tun. Wahrheitsgemäß alles auf den Tisch zu legen, und bloß nicht warten bis etwas passiert! Ein Inkassobüro kann heutzutage rasch einen Titel zur Pfändung erwirken, das geht per Gerichtsbeschluß. Das Gericht prüft nämlich gar nicht erst, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Also nix wie hin zur Verbraucherberatung oder zu einem Anwalt! Wenn Ihr noch minderjährig seid, bittet Eure Eltern um Beistand.
Ich wünsche Euch trotzdem ein schönes Wochenende und melde mich Montag nachmittag dann wieder.
#53
geschrieben 26. August 2006 - 23:40
auf den können die sich gar nicht berufen da dein sohn die zahlung die sie fordern vermutlich gar nicht bezahlen...
desweiteren gelten die anderen §§ als vordergründig, somit wirst du, wenn du zu rechtlichen beistand greifst, auf jeden fall gewinnen...
#54
geschrieben 29. August 2006 - 20:10
Zitat (Paulchen: 22.08.2006, 09:12)
hab ja nix geahtnt von einem vertrag oder ähnlichem
das ist kein problem ich hab alle 100 sms verschickt
#55
geschrieben 30. August 2006 - 20:32
Zitat (Messerstecher: 29.08.2006, 21:10)
helf mir ma bitte, ich hab denen ne email geschickt und ihnen heute gesagt das ich nicht zahlen werde und gegen 19:30 hab ich wieder ne email bekommen wo sie meinten
Sehr geehrte -,
bitte überweisen Sie sofort den unten genannten Betrag.
Sie haben sich am 06.08.2006 um 03:10:24 Uhr unter der gespeicherten IP 89.52.109.0 bei dem SMS-Service (bitte folgenden Link anklicken) www.smsfree100.de angemeldet.
Wir fordern Sie auf, den noch offenstehenden Betrag bis zum 06.09.2006 zu begleichen.
Die Forderungsaufstellung wurde berechnet für folgende Gläubiger und Schuldner:
Gläubiger:smsfree100.de;
Schuldner: -
Anmeldung bei www.smsfree100.de
Kontoinhaber:
Konto-Nr.: 63 87 11 226
BLZ: 200 300 00
Institut: Hypo-Vereinsbank
Betrag: 96,00 Euro
und dann eine auflistung der verbindungen die ich gehabt habe (waren nur so 6).
hattes du schon die zweite mahnung als du denen die email geschickt hast, dass du nich zahlen wirst?
man diese sache macht mich echt fertig, ich wollte doch gar nix dafür bezahlen, dachte auch es sei umsonst
#56
geschrieben 30. August 2006 - 21:15
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Minderjährigkeit Ihrer Tochter bzw. Ihres Sohnes, auf die Sie sich hier berufen, hat auf die Wirksamkeit des eingegangenen Vertragverhältnisses keinen Einfluss.
Eine Einwilligung der Eltern ist im Hinblick auf die rechtliche Wirksamkeit nicht erforderlich. Bei dem abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um ein Rechtsgeschäft im Sinne des § 110 BGB.
Da unsere Leistungen nachweislich in Anspruch genommen wurden, bestehen wir auf unsere Forderung und erwarten Ihre Zahlung innerhalb der nächsten 7 Tage.
Sollten wir innerhalb dieser genannten Frist keinen Zahlungseingang feststellen, übergeben wir diese Angelegenheit umgehend unserem Inkassobüro, wodurch Ihnen weitere erhebliche Kosten entstehen.
Mit freundlichem Gruß
SMS FREE 100
SO! dann habe ich denen das geschickt was Gary2 sich ausgedacht hat und schwups kam am nächsten tag eine nette mail in der sich die Bastarde sogar entsculdigt haben
VIEL GLÜCK Allen die auch reingefallen sind
#57
geschrieben 01. September 2006 - 13:09
Dieser Beitrag wurde von mel23 bearbeitet: 01. September 2006 - 13:09
#58
geschrieben 01. September 2006 - 13:26
wenn du einen anruf bekomst frag sofort nach ob dich dass geld kostet!
#59
geschrieben 01. September 2006 - 13:30
Bei web.de zum Beispielt bekommt man von Zeit zu Zeit ihren Premium Service Angeboten bei dem ganz groß kommt "Kostenlos Testen" "Hier klicken". Im Kleingeschriebenen dazwischen steht dann, dass wenn man nach den Testmonaten nicht kündigt Automatisch der Vertrag weiterläuft...
Das Dreiste daran ist das dies eine Schaltung ist sobald man sich einlogt, sprich man kann erstmal gar nicht auf seine Emails zugreifen. Ganz unten irgendwo versteckt ist dann auch noch ein klitzekleiner Link "Weiter zu Freemail" (nicht dick grafisch hinterlegt wie der "Kostenlos Testen" Button.
#60
geschrieben 01. September 2006 - 14:13
Zitat (Shamall: 01.09.2006, 14:26)
wenn du einen anruf bekomst frag sofort nach ob dich dass geld kostet!
meine widerrufsfrist is schon längest abgelaufen ich wusste doch gar nicht dass das was kostet, die haben mir keine email geschrieben wo drin stand das ich ne widerrufsfrist habe, also wusste ich auch nich bescheid
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