Zitat (bEnJi-oNe: 05.10.2006, 20:30)
nochmals man muss eigentlich keinen Widerruf schreiben, da kein ordnungsgemäßer Vertrag zustande gekommen ist.
Ich habe mich darüber mit deinen Rechtsanwalt unterhalten und der sagte mir solange ich kein Schreiben vom Amtsgericht (Mahnbescheid) erhalte sollte ich einfach alles ignorieren was die schreiben, drohen usw.
Ich habe mit Jemandem über das Thema gesprochen, welcher das Amt eines Richter ausüben kann.
Seine Empfehlung: Widerruf, evt. sogar anbieten die versendeten SMS zu einem gängigen Preis zu vergüten (hatte auch schon mal jemand hier erwähnt glaube ich).
Ansonsten:
Zitat (lwa: 02.10.2006, 22:00)
Jeder kann diesen erwirken ob berechtigt oder nicht! Wichtig - EINSPRUCH einlegen (14 Tage Zeit)! Wird dieses versäumt so wird ein vollstreckbarer Titel daraus und ihr müßt zahlen.
Dieser Beitrag wurde von lwa bearbeitet: 05. Oktober 2006 - 20:15

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