Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...
#16
geschrieben 15. August 2006 - 21:46
werd mich gleich daran machen, einen brief UND eine mail zu verfassen....
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#17
geschrieben 15. August 2006 - 21:48
#18 _Breaker_
geschrieben 15. August 2006 - 21:50
Zitat (lwa: 15.08.2006, 22:45)
Kann die Moderation mal ihr:
"Du kannst nichts dagegen tun, es ist leider rechtens was da abläuft." LÖSCHEN
Nicht das hier jemand denen noch das Geld in den rachen wirft!
Danke
Vielen Dank für den Hinweis, habe es entsprechend abgeändert.
Interessante Wendung des Geschehens, so kann man sich irren
#19
geschrieben 15. August 2006 - 22:01
#20
geschrieben 15. August 2006 - 22:12
"Betreff: Mahnung und sofortiger Widerruf Ihres Abo´s
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe heute eine E-Mail von Ihnen erhalten, in der stand, Ich hätte mich zu einem Abonnement bei Ihnen verpflichtet, weil Ich eine FREE sms von Ihrer seite aus verschickt habe und solle nun, bis zum 22.08.2006, 96,00 € zahlen für eine Leistung die Ich überhaupt nicht beanspruchen möchte.
Da Ich zu diesem Zeitpunkt vollkommen im Unklaren darüber war, dass Ich mit Einwilligung Ihrer Teilnahmebedingungen einen Vertrag eingehe, es mir schlichtweg nicht ersichtlich war, sehe ich mich gezwungen, sofort von diesem Vertrag zurückzuziehen.
Ich gebe Ihnen eine kleine Information:
Inhalt der Willenserklärung: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer "Registrierung", "Anmeldung" o.ä. einen Vertragsschluss beabsichtigt, dann kann sich der "Nichtkunde" darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Es obliegt dann dem Anbieter, der das Entgelt fordert, den Vertragsschluss zu beweisen. Wenn z.B. nur an einer für den Kunden nur mit einer Lupe auffindbaren Stelle auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird, ansonsten mehrfach von einem Gratis-Dienst gesprochen wird, wird der Anbieter eine Registrierung nicht als auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags gerichtete Willenserklärung verstehen dürfen. Vgl. dazu etwa das Urteil des AG München vom 25.07.2005 (Aktenzeichen: 163 C 13423/05).
Sie haben also nur versteckt darauf hingewiesen, dass Ihre seite Kostenpflichtig ist, was, laut desselben Aktenzeichens, nicht darauf hindeutet das der Verbraucher, in diesem Falle Ich, ein Abo eingehen möchte.
Weiterhin möchte Ich daraufhinweisen, das laut § 355 Abs. 2 BGB eine für den Verbraucher deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist und einen Hinweis auf den Fristgebinn enthält, erforderlich ist, ich aber nicht erhalten habe.
Bei nicht genehmigung meines Widerrufs und Verfall Ihrer Mahnung behalte ich mir rechtliche Schritte vor.
Ich verbleibe mit freundlichen grüßen "
bitte um feedback^^
Dieser Beitrag wurde von Gary2 bearbeitet: 15. August 2006 - 22:21
#21
geschrieben 15. August 2006 - 22:30
Diese Leute sind echt krank verarschen jeden den sie können....
#22
geschrieben 15. August 2006 - 22:34
Zitat (number1ne: 15.08.2006, 23:30)
Diese Leute sind echt krank verarschen jeden den sie können....
*gg*
naja, und WENN die danach noch eine zahlungsaufforderung schicken, werde ich auch zu einem anwalt gehen, und das dann so klären. weil mit einem anwalt komme ich billiger weg, als würd ich mir das gefallen lassen...
#23
geschrieben 15. August 2006 - 22:38
*Viel Glück*
#25
geschrieben 16. August 2006 - 10:45
Hier wird einem halt stets bei Problemen aller Art geholfen - Lob!
Mir war auch von anfang an klar, dass diese Sache rechtlich nicht erlaubt ist. Auf keinen Fall zahlen und am besten noch was gegen diese Abzocke unternehmen!
Das wäre so ein Fall für das "Fass ohne Boden" (BIZZ, Pro7).
Dieser Beitrag wurde von Slayer bearbeitet: 16. August 2006 - 10:46
Erstens durch Nachdenken: Das ist der Edelste.
Zweitens durch Nachahmen: Das ist der Leichteste.
Drittens durch Erfahrung: Das ist der Bitterste.
(Konfuzius)
#26
geschrieben 16. August 2006 - 14:35
" Kündigungsbestätigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir möchten uns bei Ihnen entschuldigen und nehmen Ihre Kündigung
selbstverständlich an.
Für Ihnen eventuell entstandene Unannehmlichkeiten möchten wir uns in
aller Form bei Ihnen entschuldigen.
Ihr SMS FREE 100 Team "
schön, nicht wahr...;-)
und schon bin ich meine sorgen los...:-D^^
vielen dank nochmals an alle für ihre hilfe...;-)
gruß Gary2
#27
geschrieben 16. August 2006 - 16:49
Zitat (Gary2: 16.08.2006, 15:35)
" Kündigungsbestätigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir möchten uns bei Ihnen entschuldigen und nehmen Ihre Kündigung
selbstverständlich an.
Für Ihnen eventuell entstandene Unannehmlichkeiten möchten wir uns in
aller Form bei Ihnen entschuldigen.
Ihr SMS FREE 100 Team "
schön, nicht wahr...;-)
und schon bin ich meine sorgen los...:-D^^
vielen dank nochmals an alle für ihre hilfe...;-)
gruß Gary2
na bitte
Die "Kündigungsbestätigung" am besten ausdrucken und zu den "Akten", man weiß ja nie...
Wobei Kündigungsbestätigung ja eigentlich auch nicht richtig ist. Welchen Vertrag denn?
Dieser Beitrag wurde von lwa bearbeitet: 16. August 2006 - 16:56
#28
geschrieben 16. August 2006 - 17:36
Zitat (lwa: 16.08.2006, 17:49)
Die "Kündigungsbestätigung" am besten ausdrucken und zu den "Akten", man weiß ja nie...
Wobei Kündigungsbestätigung ja eigentlich auch nicht richtig ist. Welchen Vertrag denn?
komisch, DASSELBE hab ich mich auch grad gefragt...^^(wenn du schon davon anfängst...
naja, hauptsache enTe gut aLLes gut.....
#29 _Breaker_
geschrieben 16. August 2006 - 19:19
#30
geschrieben 17. August 2006 - 10:01
ich bin neu hier. Habe das gleiche Problem wie Gary2 und bin beim Googeln auf dieses Forum gestoßen. Mein Sohn ist noch keine 16, hat auf SMSFree100 gesurft und sich eingetragen, weil er dachte, das sei wirklich kostenlos. Ich habe sofort eine Mail zur Kündigung geschickt, aber SMSFRee100 beruft sich darauf, dass er einen 2Jahresvertrag abgeschlossen und auch schon eine (!) SMS versendet habe.
Ich wollte mich jetzt mal mit der Verbraucherberatung in Verbindung setzen. Habt Ihr mit dieser Institution Erfahrung?
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