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Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...

#1126 Mitglied ist offline   Rosa16 

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  geschrieben 16. März 2007 - 12:34

Beitrag anzeigenZitat (yusufkabacaoglu: 16.03.2007, 06:51)

ehm dann noch ne frage =)

kann ich den musterbrief per email schreiben ?
oder muss ich den als einschreiben schicken ?



Hey,ich habs auch per email gemacht..hab auch ne antwort bekommen (jetzt sind se sauer glaub ich)...
Also wenn du noch keine kündigung hingeschickt hast reicht der musterbrief(wenn du die kündigung schon geschickt hast ist nicht schlimm dann werden se nur ein wenig pampig aber wen interessiert das schon?!)
Viel glück weiterhin und sag bescheid was draus geworden ist!
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#1127 _yusufkabacaoglu_

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geschrieben 16. März 2007 - 16:15

wenn ich nen musterbrief dahin mit der post schicke
erledigt sich das dann alles von alleine ?
also löschen die meinen account dann und stören mich nicht mehr ?

werde euch am laufenden halten muss aber gucken wann ich den musterbrief schicke

morgen oder am montag
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#1128 Mitglied ist offline   Rosa16 

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  geschrieben 16. März 2007 - 17:22

hallo nochmal,
Du kannst ihn auch mit der Post schicken aber wir wisen immernoch nicht obs den sitz in england von denn wirklich gibt...
Per email geht schneller und einfacher...und innerhalb eines tages hat sich die sache dann eh erledigt!
Die schreiben dir das sie deinen account gelöscht haben und fertig is...
Vile glück
;D ;D
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#1129 Mitglied ist offline   Emma1234 

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geschrieben 16. März 2007 - 19:32

Hallo..........................................


AUF GAR KEINEN FALL NE KÜDIGUNG SCHICKEN...............

Eine Kündigung bewirkt lediglich dass ihr nach 1 bzw. 2 Jahren aus dem Vertrag kommt....

Einen Widderuf müsst ihr schicken Begründung muss erst vor Gericht erfolgen.

eventuell wegen Betrug Nichtigkeit usw.tausendene Begründungen gibts dann.............

NIEMALS EINE KÜNDIGUNG...................


Emmma
0

#1130 Mitglied ist offline   Rosa16 

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  geschrieben 16. März 2007 - 21:55

Beitrag anzeigenZitat (Emma1234: 16.03.2007, 19:32)

Hallo..........................................
AUF GAR KEINEN FALL NE KÜDIGUNG SCHICKEN...............

Eine Kündigung bewirkt lediglich dass ihr nach 1 bzw. 2 Jahren aus dem Vertrag kommt....

Einen Widderuf müsst ihr schicken Begründung muss erst vor Gericht erfolgen.

eventuell wegen Betrug Nichtigkeit usw.tausendene Begründungen gibts dann.............

NIEMALS EINE KÜNDIGUNG...................
Emmma


Also bei mir hat die kündigung sofort gefruchtet..der widerruf sowieso...merkt man halt das die nicht seriös sind ;D
0

#1131 _yusufkabacaoglu_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 16. März 2007 - 22:23

naja ich mach mal beides schicke es per email und per post =)

wenn ich das hier schicke it das in ordnung ?





Name
Straße
PLZ, Ort
Einschreiben
Firmenbezeichnung
Straße / Hausnummer
Land / PLZ und Ort
xx.xx.2006
Homepage Title here!

Sehr geehrte Damen und Herren!
Sie haben meinem minderjährigen Kind eine Zahlungsaufforderung mit der
Begründung zukommen lassen, er hätte auf der Seite www.smsfree100.de einen
kostenpflichtigen Dienst bestellt. Es muss sich hierbei um ein Missverständnis
handeln.
Im Übrigen bedürften Rechtsgeschäfte Minderjähriger der Zustimmung der
Erziehungsberechtigten. Als gesetzlicher Vertreter teile ich Ihnen mit, dass ich keine
Zustimmung zu einem derartigen Vertrag gegeben habe und betrachte daher Ihre
Forderung als gegenstandslos.
Sollten Sie dennoch weiter auf Ihrer Forderung bestehen, erkläre ich hilfsweise im
Namen und kraft erteilter Vollmacht meines Kindes zusätzlich fristgerecht den
Rücktritt von einem etwaigen Vertrag. Da Ihre Informationen hinsichtlich des
Widerrufsrechts gem § 5d KSchG unzureichend sind bzw. mir eine Bestätigung der
angeblichen Bestellung unter Einhaltung aller Informationspflichten (u.a. über die
Ausübung des Rücktrittsrechtes) nicht zugegangen ist, erweitert sich die
Rücktrittsfrist gem § 5e Abs 3 KSchG auf insgesamt 3 Monate. Ich ersuche Sie um eine
schriftliche Bestätigung binnen einer Woche a) für den Erhalt dieses Schreibens
und b) über die Nichtigkeit des Vertrages und darauf folgend um Löschung meiner
sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Weiters untersage ich Ihnen ausdrücklich die
Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Sollten Sie das unaufgeforderte Versenden von Nachrichten an meinen Sohn in der Folge
nicht einstellen, werde ich meinen Rechtsanwalt einschalten.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift Erziehungsberechtigter)
0

#1132 Mitglied ist offline   Rosa16 

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  geschrieben 16. März 2007 - 23:02

Ich denke das ist ok so...es kann aber sin das sie dir wie anderen mit irgendwelchen schei** kommen und sich auf §113 berufen(taschengeldparagraph) das ist aber völliger quatsch weil ich bezweifle das dein sohn 99 € von seinem taschengeld bezahlen kann :)
ich glaub aber nicht dran die lassen sich realtiv schnell einschüchtern :)
Viel glück weiterhin und sag deinem sohn er soll sich von solchen seiten fernhalten un immer genau wie ich jetzt das kleingedruckte lesen :sick:
0

#1133 _yusufkabacaoglu_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 16. März 2007 - 23:31

1. wie funktioniert das bei dem einschreiben gebe ich den zettel einfach so der post ?

2. erst meine anschrift oben aufen zettel oder erst die von denen ?

3. ich weiß jetzt nicht die genaue anschrift von denen, kann jemand vlt. mal auf die hp von denen und mir die genau anschrift sagen ?

www.freesms100.de



4. sollte ich nach dem brief och von der inkasso etwas bekommen was soll ich dann machen also wenn ich bekommen sollte ?
0

#1134 _yusufkabacaoglu_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 16. März 2007 - 23:53

5. auf der mahnung ist die anschrift von hamburg auf der seite ist die von england ?


dannach dürften keine fragen mehr sein


=) =)

:sick:
0

#1135 Mitglied ist offline   Rosa16 

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  geschrieben 17. März 2007 - 13:47

also,
mit einschreiben kenn ich mich leider nicht aus frag am besten bei der Post nach...
Ja auf derseite steht die adresse von england(schon komisch) aber nimm die adresse von der mahnung ..da steht ja das du deine Beschwerden/widerruf an die adresse schicken sollst...
Schick sicherheits halber noch ne mailman kann ja nie wissen(falls es die adresse nicht gibt)
Wenn die sich nicht darauf einlassen und du einen brief vom inkasso bekommst(was ich nicht glaube) musst du wohl zum anwalt..aber bei mir ging das auch ganz schnell :)
0

#1136 Mitglied ist offline   Matthis 

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geschrieben 17. März 2007 - 15:08

wie verhält sich das eigentlich wenn es sich um einen Minderjährigen handelt. Der ist ja gem. BGB beschränkt geschäftsfähig. Das heißt es Bedarf der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Ist das in diesem Fall (Internetvertrag) ebenso?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort
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#1137 _yusufkabacaoglu_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 17. März 2007 - 15:45

wie teuer wäre der spaß wenn ich es nach hamburg und nach england schicken würde ?
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#1138 Mitglied ist offline   Emma1234 

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geschrieben 17. März 2007 - 20:45

hi yusuf.............

Die Preise kann dir deine nächste Poststelle bestimmt genau sagen.

Ein kleinwenig kannst Du wohl auch selbst tun.

Oder sollen wir auch noch den Brief zur Post bringen.

Nun frag nicht : Wo ist die nächste Poststelle?

Sonst werf ich den PC aus dem Fenster!

Emma

Eins würde mich noch interressieren:

Bist Du schon 14 Jahre oder jünger?
0

#1139 Mitglied ist offline   Smecks 

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geschrieben 17. März 2007 - 23:25

Hi,
ich habe mich auch bei sms100 blabla angemeldet. 2 Wochen später kam eine Mahnung per Mail ich soll 96euro zahlen, gut kennen wir schon.
Blos ich will das etwas genauer wissen. Also ich bin 16 Jahre alt und habe meine falsche adresse usw. eingegeben
Brauche schnelle Hilfe danke im vorraus


mfg

Dieser Beitrag wurde von Smecks bearbeitet: 17. März 2007 - 23:26

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#1140 _yusufkabacaoglu_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 17. März 2007 - 23:39

ich bin 15 jahre alt
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