Samsung Galaxy S7 gesperrt Sperre des Samasung Galaxy S7 aufheben
#1
geschrieben 03. Dezember 2017 - 11:24
Ich habe ein S7 gekauft und das wurde durch den Benutzer auf Werkseinstellung zurückgesetzt.
Allerdings hat dieser vergessen das FRP zu deaktivieren.
Ich habe Ihn schon kontaktiert leider bekomme ich keine Antwort mehr.
Wie kann ich jetzt die Sperre umgehen damit ich das gekaufte Handy nutzen kann?
Bin für jede Hilfe dankbar
MfG
Florian
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#2
geschrieben 03. Dezember 2017 - 11:42
#3
geschrieben 03. Dezember 2017 - 12:59
#4
geschrieben 03. Dezember 2017 - 13:08
#5
geschrieben 03. Dezember 2017 - 15:10
#6
geschrieben 03. Dezember 2017 - 16:00
#7
geschrieben 03. Dezember 2017 - 16:32
Ich denke mal der hat Dir ein geklautes (gefunden) angedreht
evtl mal lesen
Mein Link
Dieser Beitrag wurde von Ide_ bearbeitet: 03. Dezember 2017 - 16:35
#8
geschrieben 03. Dezember 2017 - 16:44
Zitat (Gispelmob: 03. Dezember 2017 - 15:10)
wurde über ebay von privat verkauft.
nur wie gesagt, bekomme kein kontakt mehr.
habe auch schon ebay kontaktiert. da geht aber auch nichts voran.
Zitat (Ide_: 03. Dezember 2017 - 16:32)
Ich denke mal der hat Dir ein geklautes (gefunden) angedreht
evtl mal lesen
Mein Link
hab ich jetzt auch schon mal mit der imei gegoogelt, also scheinbar nicht gestohlen.
und wie geht das genau mit dem flashen und odin? und wo bekomme ich das image her? habe da nicht das richtige gefunden wenn ich es bei google eingebe.
#9
geschrieben 03. Dezember 2017 - 17:06
Zitat (Ide_: 03. Dezember 2017 - 16:32)
Das wird nichts nützen, FRP Lock wird ON bleiben.
Zumal man auch nicht weiß, wie der 'Vorbesitzer' das
Handy benutzt hat. Stichwort OEM-Unlock in den Entwickleroptionen.
Denn falls dort OEM-Unlock deaktiviert ist, so
kann man auch kein 'Custom-Rom' flashen und macht unter Umständen
das Handy wirklich komplett unbrauchbar.
Persl. Anmerkung: Ich hasse es wenn 'Odin' als 'Wundermittel' wie
jetzt hier angepriesen wird. Das liest man so häufig im Internet,
und ebenso häufig sind Leute damit 'auf die Schnauze gefallen' und
haben nun einen schicken Briefbeschwerer.
floh212 sagte:
Es gibt eine Möglichkeit ('Hack').
Da hier allerdings kein Eigentumsnachweis, Rechnung oder dergleichen
vorliegt, wäre eine Anleitung zum 'Hacken' hier im Forum regelwidrig.
Und auch falls ja, bin ich mir nicht sicher und würde davon absehen.
Tut mir leid.
Da nicht sicher ist, ob es sich wirklich um ein gestohlenes oder
um ein gefundenes Handy handelt, muss man auf Umtausch bestehen.
Eventuell sonst auch zur Polizei gehen, die Lage schildern
und evtl. Anzeige erstatten sowie die IMEI- und Seriennummer überprüfen
lassen.
Bedenke: Das Handy hat eine eindeutige IMEI- und Seriennummer.
Falls es wirklich als gestohlen oder verloren gegangen gemeldet ist,
so kann man spätestens auch nach erfolgreichem 'Hack' über
die IMEI- und Seriennummer geortet werden und 'in Schwierigkeiten geraten'.
Als Notlösung käme auch eine Abgabe beim örtlichen Fundbüro
in Betracht, da dort falls sich der Eigentümer nicht meldet,
eine gesetzliche Möglichkeit des Erwerbs und somit eine Aneignung
zum 'offiziellen Eigentum' nach 6 Monaten besteht.
Mehr fällt mir dazu gerade nicht ein..
floh212 sagte:
Offenbar kennst du dich garnicht mit der Materie aus.
Daher ein gutgemeinter Rat: Lass es bleiben bitte. Wie bereits geschrieben
kann da sehr viel 'in die Hose gehen'.
#10
geschrieben 03. Dezember 2017 - 17:35
Dieser Beitrag wurde von DK2000 bearbeitet: 03. Dezember 2017 - 17:53
Änderungsgrund: Fullquote gelöscht.
#11
geschrieben 03. Dezember 2017 - 17:51
Zitat (floh212: 03. Dezember 2017 - 16:44)
Wenn er es als gebraucht verkauft hat, dann muss er zwar keinerlei Garantie geben und auch nicht gewährleisten dass das Handy ewig funktioniert, allerdings muss es zum Zeitpunkt der Übergabe funktionieren und auch die Eigenschaften aufweisen die in der Artikelbeschreibung zugesichert wurden.
Dazu steht in der Beschreibung der Rubrik Gebraucht folgendes:
"Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers"
Wichtig in deinem Fall die fett markierten Sätze.
- Ist der Artikel funktionsfähig wenn du ihn nicht nutzen kannst?
- Stand etwas in der Artikelbeschreibung, dass FRP nicht deaktiviert wurde beim FR?
Wenn ja dann ist es dein Fehler, wenn nein, dann hat er dich über den Zustand des Gerätes getäuscht. Dass man das auch auf Ebay nicht darf weil es unter Betrug fällt, das wird immer gern vergessen. Aber danach wundern sich Verkäufer sich über schlechte Bewertungen und ggf. Anzeigen.
Wenn du schlauerweise über Paypal bezahlt hast, dann Betrag über Paypal-Käuferschutz zurückholen wenn das klappt. Wenn du überwiesen hast, dann anschreiben und Frist setzen das Problem zu lösen. Die FRP kann man nämlich mit den Googleaccountdaten die im Gerät gespeichert sind lösen. Er müsste sie dir also nur schicken und fertig.
Samsung bietet eine Möglichkeit an das Gerät einzuschicken. Das wird etwas kosten und könnte ein Problem sein, wenn das Gerät gestohlen wurde.
Im Zweifelsfall bleibt dir aber nur der Rechtsweg. Wobei auch dort zu unterscheiden ist.
Wurde das Gerät legal erworben, dann kannst du Schadenersatz beanspruchen. Wurde das Gerät gestohlen kann man ersten nur gegen den Betrug vorgehen und zweitens kann man dann aber auch selbst wegen Hehlerei belangt werden. Das Risiko würde bei dir liegen.
Falls er hartnäckig ist und sich überhaupt nicht meldet -> anzeigen und beten.
#12
geschrieben 03. Dezember 2017 - 18:01
Dieser Beitrag wurde von DK2000 bearbeitet: 03. Dezember 2017 - 18:06
Änderungsgrund: Fullquote gelöscht.
#13
geschrieben 03. Dezember 2017 - 19:32
#14
geschrieben 03. Dezember 2017 - 19:50
#15
geschrieben 03. Dezember 2017 - 20:53
Und Kauf von privt an privat, tja, das ist eben so ein Problem. Da helfen die tollen Ratschläge im nachhinein auch nicht.
Was soll die ganze Aufregung?