WinFuture-Forum.de: Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite... - WinFuture-Forum.de

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Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...

#1441 Mitglied ist offline   KingDingeling 

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  • Beiträge: 2
  • Beigetreten: 07. November 07
  • Reputation: 0

geschrieben 07. November 2007 - 23:15

Hallo an alle!

Mein Problem ist im Prinzip genauso wie das von Mr. Joe. Ich hab mich bei www.die-freesms-seite.com angemeldet, ebenfalls mit falschen Daten ausser Handynummer (E-Mail ist ebenfalls von Trashmail, dort kann man sich eine "Wegwerfadresse" erstellen, die eine bestimmte Anzahl Mails weiterleitet). Daher habe ich die Mahnung auch noch bekommen, kann allerdings keine Widerrufsmail hinschicken, zumindest über jene Adresse nicht.

Meine Frage: Ist es notwendig, dass ich eine Widerrufsmail abschicke, um mich rechtlich abzusichern, dass ich den Vertrag nicht eingehen wollte? Ansonsten können die Betreiber der Seite ja nicht an meine Daten, u.a. auch Adresse kommen.
Sie müssten dann ja schon vor Gericht durchsetzen, dass mein Netzbetreiber die IP rausrückt (wobei ich nicht prüfen konnte, dass die IP überhaupt richtig ist, da ich schon eine neue hatte). Aber solch einen Schritt werden diese Firmen ja in der Regel nicht eingehen.

Ein Widerruf per Brief hätte wohl den gleichen Effekt, oder täusche ich mich? Ich möchte auch möglichst verhindern, dass meine Eltern von diesem Fall mitbekommen.

Könnte ich somit ohne jegliche Reaktion nach der "letzten" Mahnungsmail vor ihnen Ruhe haben? Oder würde ich dann ein Risiko eingehen, falls es unerwarteterweise doch zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, da ich mich nicht genügend abgesichert habe? Ich habe schon Screenshots von der Seite gespeichert, damit ich beweisen kann, dass sie ggf. nachträglich verändert worden ist. Ist dies ausreichend? Oder sollte ich am besten einfach einen Termin mit einer Rechtsberatung abmachen? Ich hatte mir erst überlegt, einfach zu warten, bis es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid käme und dann, falls nötig, Rechtsberatung aufzusuchen. Ohne meine Adresse, kann solch ein Bescheid selbstverständlich nicht ankommen. Kann es passieren, dass ein Antrag gegen unbekannt gestellt wird und ich dann natürlich nicht widerrufen kann und ich hinterher vom Gericht ermittelt werde? Darum würde ich gerne wissen, ob eine Reaktion zu diesem Zeitpunkt evtl. zu spät sein könnte.

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen,

MFG KingDingeling
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#1442 Mitglied ist offline   Kristina_18 

geschrieben 10. November 2007 - 16:08

^Hey..kann mir jemand sagen was genau ich da ausfüllen muss.. ich hab schon gelesen das ich auf jeden fall den brief zurück senden muss wegen widerspruch ..aber was soll ich da rein schreiben ? oder einfach so wie er is zurück senden ?

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#1443 Mitglied ist offline   Salam 

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  • Beigetreten: 18. April 07
  • Reputation: 0

geschrieben 10. November 2007 - 16:20

Hallo Kristina,

was hast du an dem gerichtlichen MAhnbescheid alles unkenntlich gemacht? Irgendwie sieht der komisch aus!?

Zitat:
oder dem Gericht in dem beigefügten Vordruck mitzuteilen, ob und in in welchem Umfang Sie dem Anspruch widersprechen.

Da muss doch ein Vordruck mit dabei gewesen sein. (kannst du den mal einscannen?)
Einfach dem Anspruch in vollem Umfang widersprechen.


Keine Angst haben!
(Zitat: Das Gericht hat nicht geprüft ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht) - also Widerspruch

Edit/
Widerspruch gegen Mahnbescheid

Wenn ein Schuldner die im Mahnbescheid bezeichnete Forderung begründeterweise nicht begleichen will, sollte er gemäß § 694 Absatz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) Widerspruch beim zuständigen Mahngericht einlegen.

Für den Widerspruch sollte der Vordruck (§ 692 Absatz 1 Nr. 5 ZPO) benutzt werden, der dem Schuldner zusammen mit dem Mahnbescheid zugesendet wurde. Zwar ist die Verwendung des Vordrucks nicht zwingend, sie empfiehlt sich aber, da er gleichzeitig einen vollständigen Widerspruch erleichtert.

Anders als der Mahnantrag kann der Widerspruch gegen den Mahnbescheid (noch) nicht auf elektronischem Wege erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich einzureichen und zwar bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat (Mahngericht). Es handelt sich also um das Amtsgericht, von dem der Mahnbescheid stammt.

Er ist ferner handschriftlich zu unterzeichnen.

Der Widerspruch muss enthalten, ob und in welchem Maße der Schuldner der geltend gemachten Forderung widersprechen will (§ 692 Absatz 1 Nr. 3 ZPO). Es genügt, wenn der Schuldner schriftlich zum Ausdruck bringt, dass er widersprechen möchte. Empfehlenswert ist es aber immer, gleich auch anzugeben, im welchem Umfang widersprochen wird und warum. Hierbei sollte daher auch eine Begründung erfolgen. Es sollten Tatsachen und Beweismittel (Zeugen, Urkunden) bezeichnet werden, die den Widerspruch untermauern können.

Dieser Beitrag wurde von Salam bearbeitet: 10. November 2007 - 16:24

urne sagte:

Mach das mal. Wenn Du mich weiter reizen magst, dann tu das solange Dir Zeit dafür hier bleibt.

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#1444 Mitglied ist offline   Kristina_18 

geschrieben 11. November 2007 - 00:17

Ich hab nur meinen Namen und anschrift unkenntlich kemacht sonst nix ...die grauen felder sind da auch so drauf.. ich hab ja mal gelesen das man das muster zurück schicken soll und widerspruch ankreuzen ..aber da steht nirgends was von Widerspruch auf dem zettel das ich das ankreuzen kann ..is das denn ok wenn ich auf son extra zettel widerrufe? Also das is der Vordruck mehr hab ich nich bekommen nur die beiden zettel

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#1445 Mitglied ist offline   Salam 

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  • Beiträge: 212
  • Beigetreten: 18. April 07
  • Reputation: 0

  geschrieben 11. November 2007 - 06:31

Beitrag anzeigenZitat (Kristina_18: 11.11.2007, 00:17)

Ich hab nur meinen Namen und anschrift unkenntlich kemacht sonst nix ...die grauen felder sind da auch so drauf.. ich hab ja mal gelesen das man das muster zurück schicken soll und widerspruch ankreuzen ..aber da steht nirgends was von Widerspruch auf dem zettel das ich das ankreuzen kann ..is das denn ok wenn ich auf son extra zettel widerrufe? Also das is der Vordruck mehr hab ich nich bekommen nur die beiden zettel


Hallo Kristina,

du hast nur deinen Namen und die Anschrift unkenntlich gemacht?
Lass mich raten, der Absender des Briefes mit dem Vordruck Mahnbescheid und dem Anschreiben kommt vom Rechtsanwalt Brand? Ist ja kein Wunder wenn da das Formular für den Widerspruch fehlt.
Kam mich gleich komisch vor.

Wenn das so ist, dann ist dass kein gerichtlicher Mahnbescheid! Der kommt vom Amtsgericht mit Geschäftsnummer, Unterschriften, Ort des Amtsgerichts (des "Schuldners), Stempel (Dienstsiegel), da steht auch wortwörtlich "gerichtlicher Mahnbescheid" drauf.
Ohne Ort, Datum, Unterschrift hat das schreiben keinen urkundlichen Charakter!
Dieses Schreiben ist doch bloss wieder eine weitere Frechheit und eine Drohgebärde! Es steht doch eigentlich auch im Anschreiben. Zitat: "Sollte ich innerhalb der Zahlungsfrist keinen Zahlungseingang auf meinen GK verbuchen können, beantrage ich unverzüglich und ohne weitere Ankündigungen einen gerichtlichen Mahnbescheid wie umseitig abgedruckt gegen Sie."

Ich übersetze das mal für dich. :blink:
Quasi, wenn sie jetzt nicht auf mein letztes Schreiben reagieren dann werde ich einen echten gerichtlichen Mahnbescheid erlassen ähnlich meinem Vordruck.
Mit anderen Worten DAS IST KEIN GERICHTLICHER MAHNBESCHEID und du musst darauf nicht reagieren.
Bitte suche dir in der Zukunft jemanden der dir diese Schreiben "übersetzt" - sonst fällst du darauf evt. noch rein. Es soll nicht schulmeisterisch klingen, aber ich glaube dir allein fehlt da die Lebenserfahrung. Immerhin hast du gerechtfertigter Weise nicht gezahlt.
(P.S. Ich würde den Herrn "Rechtsanwalt" anzeigen (Strafanzeige+Strafantrag) wegen Nötigung.)

LG
salam

/Edit @Kristina
Hallo,
uns liegen auch bereits solche Schriftstücke vor, in denen den Mahnungen des Anwalts ein ausgefüllter Vordruck für einen Vollstreckungsbescheid beiliegt. Dabei handelt es sich natürlich nicht um einen echten Bescheid, sondern nur um ein Muster. Natürlich soll dies auf den Empfänger der Zahlungsaufforderung gehörigen Druck ausüben und ihn dazu veranlassen, aus Angst vor den angedrohten Folgen doch noch zu zahlen.
Wir finden diese Vorgehensweise mehr als unseriös und raten dir, dich davon nicht einschüchtern zu lassen.

Viele Grüße,
deine Verbraucherzentrale
Quelle: http://forum.jugendnetz.de/


/Edit
@ALL
Da viele Geschädigte/Belästigte dieses Schreiben erhalten haben/werden:
Das obige von Kristina eingescannte Formular ist kein gerichtlicher Mahnbescheid.
Lasst euch nicht ins Boxhorn treiben!
Ich persönlich würde in einer ruhigen Minute zur nächsten Polizeidienststelle gehen und Anzeige erstatten.

Dieser Beitrag wurde von Salam bearbeitet: 11. November 2007 - 07:10

urne sagte:

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#1446 Mitglied ist offline   Kristina_18 

geschrieben 11. November 2007 - 10:03

:imao: Hast recht ich hab überhaupt keine ahnung von sowas ^^ Ok dann werd ich auch hier erst mal nichts tun :imao:

Danke für die Hilfe :D
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#1447 Mitglied ist offline   mr. joe (the end) 

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geschrieben 14. November 2007 - 21:45

Konnte leider nicht früher antworten ...
Ich war heute tatsächlich mal bei der Vebraucherzentrale um mich noch mal zu vergewissern. Zusammengefasst sollte man nur bei der ersten Mahnung einen Musterbrief abschicken (per Einwurfschreiben -> hier unbedingt die Quittung aufbewahren!) und den Rest ignorieren. Ohne das Wissen der Eltern wird man hier wohl nicht davonkommen (@ KingDingelin). Falls der gefürchtete Mahnbescheid kommen sollte: Einfach widerrufen (wie oben bereits mehr mals erwähnt).
Und natürlich nicht zahlen!
Ich werde demnächst versuchen ein paar Preise von der bayrischen Vebraucherzentrale und ein paar Broschüren, die unser Thema betreffen, hier zu posten um anderen vielleicht mal zu helfen und zu zeigen, dass die Vebraucherzentrale ebenfalls dieselben Vorschläge liefert, die hier gepostet werden.
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#1448 Mitglied ist offline   feuer_engel_79 

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geschrieben 15. November 2007 - 13:16

hallo alle zusammen, seit wochen verfolge ich das thema internetabzocke bei euch und heute habe ich mich entschlossen mich auch hier anzumelden um euch mein anliegen zu schildern...

bin selbst vor kurzem auf die free-sms-seite.com reingefallen nur der hacken ist ich bin volljährig und so naiv wie ich bin habe ich meine vollständigen daten eingegeben, leider ging ich davon aus es sei kostenlos und habe dort eine sms versendet nach 16 tagen bekam ich dann schon eine mahnung und somit hatte man mir nicht einmal die möglichkeit gegeben diesen vertrag den ich laut denen abgeschlossen habe zu widerrufen..


was soll ich tun denn mittlerweile droht man mir sogar schon mit inkasso und mahnbescheid und das alles innerhalb von 2 wochen schon hart oder?

in der zwischenzeit habe ich auch schon in google mich ein wenig umgeschaut und diese firma schiftworx GmbH sowie auch der herr tobias braun haben nicht den besten ruf aber trotzdem habe ich panik!!!

ich bin für jede antwort und hilfe dankbar...
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#1449 Mitglied ist offline   feuer_engel_79 

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geschrieben 15. November 2007 - 17:53

hallo danke dir für deine antwort war schon bei der verbraucherschutzzentrale und die termine sind erst im dezember deswegen bitte ich hier um rat da ich schon 3 mahnungen bekommen habe und diese über meine e-mail adressen sowie auf mein handy um 3 uhr nachts habe schon bei der ersten mahnung einen widerruf eingelegt aber das sei erloschen laut herr tobias braun, habe auch schon ein widerruf (musterbrief von verbraucherschutzzentrale) eingereicht aber er kommt immer mit den selben argumenten ich solle zahlen ansonsten würden unangehneme folgen auf mich zukommen..
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#1450 Mitglied ist offline   feuer_engel_79 

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geschrieben 15. November 2007 - 18:04

Sie haben sich bei die-freesms-seite.com über das Anmeldeformular angemeldet, eingeloggt und unseren Service genutzt. Sie haben die AGB und Widerrufsbelehrung gelesen, was Sie durch anklicken und setzen des Häkchen bestätigt haben, andernfalls ist eine Anmeldung bei uns nicht möglich. Sie sind ein Vertragsverhältnis eingegangen und wir fordern Sie hiermit auf den offenen Rechnungsbetrag von 99 € innerhalb der nächsten 7 Tage auf unser Konto zu überweisen, da wir sonst gezwungen sind, die Sache an unser Inkasso-Büro zu übergeben. Hierdurch entstehen Ihnen weitere erhebliche Kosten. Kontoinhaber: Shiftworx GmbHInstitut: VR Bank PinnebergKontonummer: 50 778 260Bankleitzahl: 221 914 05 Information für unsere Kunden im Ausland: IBAN: DE50 221 914 050 050 778 260BIC-SWIFT: GENODEF1PIN Geben Sie bei Ihrer Überweisung UNBEDINGT Ihre Kundennummer und/oder Ihre Emailadresse an, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können. Mit freundlichem Gruß Ihr Team vondie-freesms-seite.com

das ist die letzte e- mail die ich bekommen habe von denen nachdem ich einen widerruf eingereicht hatte
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#1451 Mitglied ist offline   KingDingeling 

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geschrieben 15. November 2007 - 21:26

Hallo!

Ich habe jetzt per E-Mail den Vertrag widerrufen und natürlich eine Standard-Antwort bekommen. Ich habe mich jetzt auf der sicheren Seite gesehen und bin auch davon ausgegangen, dass nix weiter kommt, da die meine Adresse eigentlich nicht haben können. Diese Aussage:

Beitrag anzeigenZitat (h0nk: 15.11.2007, 17:23)

Wichtig ist das ihr erstmal einen Widerspruch an die losschickt, sonst habt ihr 100% verloren.


macht mich jedoch wieder stutzig. Muss diesem, meines Erachtens nach nicht zustande gekommenem Vertrag wirklich per Einschreiben widersprochen werden? Würden sie sonst wirklich vor Gericht gehen mit der Sache und hätten damit ein handfestes Argument diesen Prozess sogar zu gewinnen? Ich meine, bei einem Vertrag, bei dem über die Kosten nicht belehrt wurde, der somit rechtswidrig ist, kann man doch keinen Gerichtsprozess gewinnen, auch wenn der, der das Angebot wahrgenommen hat nicht widersprochen hat. Oder irre ich mich da?

MFG KingDingeling
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#1452 Mitglied ist offline   Internetkopfgeldjäger 

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geschrieben 16. November 2007 - 17:27

Beitrag anzeigenZitat (h0nk: 15.11.2007, 18:59)

Eingefügtes Bild
Das ganze würde mich mächtig stutzig machen, keine Ahnung wie man blind an einen Gewinnspiel teilnehmen will. Denn spätestens da, wäre ich ausgestiegen. Eine Anmeldung die zwingend an einem Gewinnspiel gebunden ist, könnte fast Rechtswidrig sein. Zudem nicht mal erkennbar ist um was für ein Gewinnspiel es sich handelt und von wem.


Ich glaube, bei solchen Gewinnspielen handelt es sich um das Glücksspiel:
"die Ziehung der IP-Zahlen",
Hauptgewinn ist vermutlich eine Brieffreundschaft mit irgendeinem Mugu.
Jedoch schlägt man Brieffreundschaften mit Mugus nur allzugerne aus.
Grundsätzlich zählen Mugu Emails als Spam und wollen als solcher behandelt werden.

Hier findet man eine Liste der Webseiten, welche man besser meidet:
http://anti-abzocke.net/betreiber.php
Solche Seiten die dort aufgezählt werden, ruft man besser gar nicht erst auf.

Als Rechtsverbindlich gilt bekanntlich immer noch schriftlich auf Papier mit Unterschrift
beider Vertragspartner.
Irgendwelcher unverlangt abgekippte Email-Spam?
Überlegt mal selbst,
ob sowas auch nur halbwegs ernstzunehmen sein kann.
Zumal inzwischen bekannt ist, das 95 Prozent aller Emails Spam von irgend welchen Mugus sind
und eine Email angekommen sein kann, oder auch nicht, aber keinesfalls angekommen sein muss.
0

#1453 Mitglied ist offline   Passat 

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geschrieben 23. November 2007 - 10:02

Hallo ihr lieben..
ich hab ja nun nach der 2 mahnung auch das schreiben kopiert und habe nun heute folgende antwort erhalten

Sehr geehrte® xxxxxxx

Sofern Sie sich in Ihrem Schreiben auf das Urteil der AG München vom 16.01.2007 beziehen so sei darauf kurz repliziert, dass
dieses mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar ist. Wir haben unsere Preisangaben nicht lediglich in unseren AGB
angegeben sondern bereits leicht auffindbar auf unserer Startseite. Nach Betrachtung unserer Seite kann man nicht den
Eindruck gewinnen dass es nicht um keine kostenfreie Seite handelt. Das hat auch schon die Staatsanwaltschaft Kiel in der
Angelegenheit 545 Js 15827/07 für unsere Seite festgestellt.



Mit freundlichem Gruß

Ihr Team von
die free-sms-seite

Na toll....jetzt bin ich ja echt mal ratlos....habt ihr ne idee?
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#1454 Mitglied ist offline   Haaze 

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geschrieben 24. November 2007 - 16:53

Huhu ich mal wieder...

Nach den Mahnungen und dem Inkasso Brief habe ich heute den Brief vom Rechtsanwalt bekommen...

Ich hab hier und in anderen Foren sogut wie jeden Post gelesen aber leider habe icht nichts mehr dazu gefunden ab dem Brief vom Rechtsanwalt....
Meine Frage jetzt warum?
Habt ihr dann doch alle bezahlt? Ging es bei euch garnicht soweit? Kam ein Mahnbescheid? Habt ihr Widerspruch eingelegt? Oder was ist passiert?
Langsam zerrt das schon alles ziemlich an meinen Nerven und irgendwelche Gerichtskosten oder der gleichen wären jetzt noch das letzt was mir fehlen...ehrlich gesagt bin ich kurz davor zu bezahlen eben weil ich nichts mehr gefunden habe was nach dem Brief vom Rechtsanwalt anderen passiert ist....

Hat vielleicht hierzu noch jemand irgendwelche Infos? Tipps oder der gleichen?

Danke schonmal...

Gruß Haaze

€: Ach was mich übrigends verwundert (allerdings weiß ich nicht ob das bei Inkassobüros & deren Anwälte normal ist)...
Die Briefe sind so gut wie Identsich! Einziger Unterschied ist das beim Inkassobüro oben steht: Debt & Asset und beim Anwalt Ingo Brand...naja und der Text halt....Aber Adresse Telefon etc Designe alles andere ist total gleich....

Dieser Beitrag wurde von Haaze bearbeitet: 24. November 2007 - 16:55

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#1455 Mitglied ist offline   Passat 

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  • Reputation: 0

geschrieben 24. November 2007 - 18:14

ich habe nun heute folgende nachricht erhalten von die -freesms-seite.com(da hab ich nicht schlecht gestaunt)


Sehr geehrte® xxxxx

Mit Verwunderung haben wir Ihren Schriftsatz erhalten.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen dass der von Ihnen zugrunde liegende Sachverhalt nicht anwendbar ist.

Sie bestreiten mit der ersten Einwendung, dass zwischen Ihnen und die-freesms-seite.com kein Vertragsschluss zustande
gekommen ist. Das ist so nicht korrekt.

Zwischen Ihnen und die-freesms-seite.com ist ein wirksamer Dienstleistungsvertrag nach § 611 BGB zustande gekommen.
Ein solcher
Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Der Nutzer, in diesem
Falle Sie gibt das Angebot ab, indem er das bereitgestellte Registrierungsformular absendet. Die Annahme besteht in der
Übermittlung der Registrierungsbestätigung per Mail durch die-freesms-seite.com. Diese Vorgehensweise wird auch in den
AGB namentlich beschrieben. Ein wirksamer Vertrag wurde somit durch Übersendung der Registrierungsbestätigung,
spätestens aber mit dem Beginn der Leistungserbringung geschlossen.

Wenn Sie vorbringen, dass es an einer übereinstimmenden Willenserklärung zwischen der die-freesms-seite.com und Ihnen
fehlt, entspricht diese Auffassung nicht den rechtlichen Tatsachen.

Dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt ist nicht nur im Kleingedruckten zu finden. Bereits auf der Startseite
wird darauf hingewiesen, dass das Angebot kostenpflichtig ist. Es wird ebenfalls auf der Startseite darauf hingewiesen, dass
es sich bei der Dienstleistung um ein monatliches Abonnement mit einer Laufzeit von zwei Jahren handelt. Zusätzlich wird die
Honoration der Dienstleistung in den AGB nochmals explizit erläutert. Außerdem bekommen Sie am Anmeldetag eine
Bestätigungsmail mit dem Usernamen und Passwort, in dieser Mail die AGB, Widerrufsbelehrung und die Rechnung,
spätestens da ist klar ersichtlich dass es sich um einen kostenpflichtigen Service handelt.

Es liegt in diesem Fall demnach keine überraschende Klausel nach § 305 c BGB vor.
Durch die Bestätigung der AGB haben Sie die Zahlungsbedingungen zudem nachweislich anerkannt was jeden Zweifel an
dem Merkmal übereinstimmende Willenserklärungen ausräumt.

Auch eine überraschende Klausel wie von Ihnen moniert liegt hier nicht vor, da auf der Startseite explizit auf die
Kostenpflichtigkeit des Angebotes hingewiesen wird. Das Angebot ist auch räumlich insoweit mit dem Registrierungsformular
verbunden, dass für den durchschnittlich intelligenten User keine Überraschung auftritt.

Die Einwendung der Sittenwidrigkeit des Vertrages nach § 138 I BGB lässt sich nicht nachvollziehen. Ein Verhalten ist
sittenwidrig, wenn gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen wird. Beispielsweise fallen
Handlungen die gegen die Rechtsordnung oder das im Grundgesetz verkörperte Wertesystem verstoßen unter den Begriff
Sittenwidrigkeit. Unser Angebot verstößt in keinster Weise gegen deutsche Gesetze.

Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Irrtums wird ebenfalls nicht erfolgsversprechend sein. Ein Irrtum liegt bei
der Abgabe der Willenserklärung nicht vor, da Sie im Zeitpunkt der Angebotsannahme nach obiger Argumentation genau
wussten was für eine Willenserklärung Sie abgeben wollten.

Eine Täuschung in diesem Fall gehen wir davon aus das Sie eine Täuschung durch verschweigen meinen liegt ebenfalls
nicht vor, da unser Angebot auf der Startseite groß und leicht erkennbar als kostenpflichtig eingestuft wird und in den AGB
durch Sie zusätzlich bestätigt worden ist. Der Vorwurf der Arglist ist darüber hinaus ein unhaltbarer Zustand dem wir
entschieden entgegentreten möchten.

Letztlich entspricht auch unser Widerrufsrecht den gesetzlichen Anforderungen der §§ 312d, 355 BGB, sodass wir Ihnen auch
in diesem Punkt mitteilen müssen, das der Anspruch ohne Zweifel gegen Sie besteht. Der Hilfsweise vorgebrachte Widerruf
ist leider verspätet.

Insofern sehen wir uns leider gezwungen Ihnen mitzuteilen, dass das Mahnverfahren gegen Sie weitergeführt werden wird. Aus
oben genannten Gründen ist es nicht möglich unsere Ansprüche gegen Sie fallen zu lassen.


Mit freundlichem Gruß

Ihr Team von
die-freesms-seite.com
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