WinFuture-Forum.de: Verschlüsselung Und Dt. Recht - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Sicherheit
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Verschlüsselung Und Dt. Recht


#1 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 20. Januar 2007 - 19:31

Wie man das bekanntlich so macht, speichere ich meine Daten auf verschlüsselten HDDs - in meinem Falle via LUKS, aber das macht für das weitere keinen Unterschied.
Genutzt werden dafür sowohl interne als auch externe HDDs, wobei ich nicht strikt die Daten nach Platten verteile sondern so, dass alles dort gespeichert ist, wo ich am schnellsten Zugriff habe - abgesehen vom reinen System selbst, das liegt (natürlich) auf einer der internen HDDs.
Es gibt also auf allen Datenträgern eine schöne Mischung aus privaten Daten(Bilder, Kommunikationsdaten, Uni-Kram, etc.), geschäftlichem und sonstigem(Kopien meiner CDs, Filme, Spiele, etc.).

Angenommen irgendein lustiger Vogel kommt auf die Idee, aus welchen Gründen auch immer, meine Hardware zu beschlagnahmen und durchsuchen zu wollen, so bin ich AFAIK nicht zur Mitarbeit verpflichtet, muss also keine PWDs für die verschlüsselten Daten liefern.
Jedoch wäre es ja prinzipiell möglich, die vorhandenen Daten zu zerstören, auch wenn man (ohne meine Hilfe) nicht herausfinden kann, um was es sich genau handelt.

Mir stellt sich nun die Frage, gibt es irgendeine rechtliche Grundlage - wenn ja welche - die es erlauben würde, meine Daten zu vernichten oder hätten die Leute (nach aktuellem Rechtsstand) gelinde gesagt einfach Pech gehabt und müssten mir meine Hardware unversehrt wieder ausliefern?

Die Frage zielt jetzt nicht auf irgendwelche "illegalen" Aktionen meinerseits ab, sondern eher auf die eventuelle Willkür (z.B.) staatlicher Organe und v.a., wie man sich davor schützen könnte.

tia,
ph
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#2 Mitglied ist offline   DekenFrost 

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geschrieben 20. Januar 2007 - 19:36

Ich bin um Gottes Willen kein Rechtsanwalt, aber ich denke in Deutschland muss die Polizei immer noch dir beweisen das du unrechtes getan hast und nicht umgekehrt.

Du musst dich nicht selbst belasten also musst du denen erstmal garnichts sagen. An deine Daten kommen sie nicht, also können sie auch nichts beweisen.

Da bleibt meiner Meinung nach auch keine Grundlage übrig dein Geistiges eigentum zu zerstören.


Btw. Bei ner freundin von mir stand vor einigen Monaten die Polizei vor der Tür, die hatten wohl verbindungsdaten vom Provider oder sonstwoher. Sie war ja auch nicht unschuldig. Sie hatte halt zig MP3s über "Bärentausch" geladen und diese auch in ihrem share Ordner drinn.

Die Polizisten haben bei ihrem Besuch dann alle MP3s die sie so finden konnten gelöscht. Diese wurden dann danach übrigens einfach wieder hergestellt.

Auch wenn sie ein kleiner Fisch war (1000 - 2000 Dateien warens glaub ich) sollte sie wohl noch Post bekommen und schadensersatz (oder wie sich das schimpft) Zahlen. Nun sieht es aber so aus dass sie nichts zahlen muss, da die Dateien ja von den Beamten gelöscht wurden bleiben ansacheinend nicht mehr genug Beweise dafür übrig.

Hab ich da was falsch verstanden oder reichen die Verbindungsdaten da nicht aus ?
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#3 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 20. Januar 2007 - 19:41

Prinzipiell stimme ich dir vollkommen zu, allerdings sieht man ja momentan sehr deutlich, dass selbst einige Gerichte das etwas anders sehen(siehe GEMA vs. RS) - auch wenn die GEMA nichts beweisen kann(oder jedenfalls nicht in der nötigen Menge/Ausführung), bekommen sie "recht".
(OK, LG Köln ist mMn sowieso ein Pappnasenverein, wie auch die Hamburger).

Zitat

Hab ich da was falsch verstanden oder reichen die Verbindungsdaten da nicht ?

Entgegen landläufiger Meinung ist eine IP nunmal nicht wirklich eindeutig, zumal es - wie z.B. bei Heise zu lesen - schon zu diversen Zahlendrehern etc gekommen ist. Allein wegen WEP und offenen WLANs ist eine IP schon nicht so toll, jedenfalls nicht, solange mir die MIFI keine WPA(2)-Hardware spendiert.

Dieser Beitrag wurde von ph030 bearbeitet: 20. Januar 2007 - 20:13

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#4 Mitglied ist offline   Rika 

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geschrieben 20. Januar 2007 - 19:43

Geistiges Eigentum ist natürlich Unsinn.

Davon mal abgesehen scheint es Praxis zu sein, die Datenträger nur ordentlich gelöscht wieder herauszugeben.
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
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Ja, mata ne!

(For sending email please use OpenPGP encryption and signing. KeyID: 0xA0E28D18)
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#5 Mitglied ist offline   DekenFrost 

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geschrieben 20. Januar 2007 - 19:45

Wieso ist das unsinn ? Woher wollen die wissen dass da nicht mein nächster Roman auf der Platte ist ?

Oder verwechsle ich da was ?
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#6 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 20. Januar 2007 - 19:47

Zitat

Davon mal abgesehen scheint es Praxis zu sein, die Datenträger nur ordentlich gelöscht wieder herauszugeben.

Persönliche Erfahrung oder einen passenden Link vielleicht?

Da stellt sich dann doch die Frage, wie schützt man sich vor soetwas? Ich kann ja schlecht meine HDDs bei der Bank deponieren und selbst da hätte die Staatsanwaltschaft im "Notfall" ja Zugriffsmöglichkeiten - und sich einfach mal so ein paar 100GB als Code auszudrucken und später wieder per OCR einzulesen ist wohl kaum praktikabel.

Zitat

Wieso ist das unsinn ?

Weil geistiges Eigentum an sich nicht existiert, da es sich dabei nicht um etwas materielles handelt.

Dieser Beitrag wurde von ph030 bearbeitet: 20. Januar 2007 - 19:49

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#7 _Breaker_

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geschrieben 20. Januar 2007 - 19:47

Solange es keine Beweise gibt in Form von verwertbaren Daten muss von der Unschuld der Person ausgegangen werden und eigentlich müsste dann auch die Hardware wieder herausgerückt werden. Sollte es beim durchschauen der Daten "versehentlicherweise" zu Softwareverlust führen aufgrund diverser Auslesemethoden, um die Verschlüsselung zu knacken wirst du aber in die Röhre schauen. Ich glaube kaum das du denen deswegen an den Karren fahren kannst.
Ähnliches Beispiel wäre z.b. die Durchsuchung eines Fahrzeuges z.b. wegen Verdacht auf Drogenbesitz: Die Polizei ist berechtigt das Fahrzeug bis zur letzten Schraube auseinanderzunehmen, und selbst wenn du danach immer noch erwiesenermassen unschuldig bist geht das Wiederzusammensetzen des Fahrzeuges voll auf deine Kappe.
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#8 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 20. Januar 2007 - 19:51

Aber es kann doch irgendwo nicht angehen, dass ich trotz Unschuld sämtliche Daten verlieren kann. Wie sollte ich denn dann ein Backup meiner Geschäftsdaten machen? Ist doch klar, dass die niemanden etwas angehen und deshalb nur verschlüsselt vorliegen und eine Aufschrft ala "geschäftliches" auf einem Rohling vertrauen die Jungs doch unter Garantie auch nicht.

Muss ich mir dann erst einen Server auf den BVIs zulegen, diesen in einen Atombunker packen und mit Selbstschuss-Anlagen umstellen?

Dieser Beitrag wurde von ph030 bearbeitet: 20. Januar 2007 - 19:53

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#9 Mitglied ist offline   DekenFrost 

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geschrieben 20. Januar 2007 - 19:52

Zitat

Weil geistiges Eigentum an sich nicht existiert, da es sich dabei nicht um etwas materielles handelt.
Geistiges Eigentum war vielleicht auch ein unpassender Ausdruck.

Aber was wenn du eine Firma betreibst und auf deinen platten wichtige Daten sind ? Dann ist man halt ruiniert oder was .. interessiert dann einfach nicht.
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#10 Mitglied ist offline   TheBrain 

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geschrieben 20. Januar 2007 - 19:53

Klaro - keine illegalen Aktionen *LOL*

Wer komplette Festplatten verschlüsselt und dann im Falle einer Beschlagnahmung nicht mal das Passwort rausrücken will, dem unterstelle ich jetzt einfach mal illegale Aktivitäten, denn falls nicht:

Welchen Grund hat er seine Daten nicht freizugeben, denn so hätte er (da er ja angeblich nix Illegales drauf hat, sondern u.a. auch Geschäftliche Daten) ja auch keinen Grund irgendwas zu verbergen und könnte die Ermittler darauf festnageln, dass sie keine Daten löschen dürfen !

PS: Ich wäre mir jedoch fast sicher, dass wenn du nicht "mitarbeitest" sie einfach ne Sicherheitskopie deiner Platte ziehen ... und somit extrem viel Zeit haben deine Daten zu entschlüsseln ... und sie dir deine Platte wieder blitzeblank übergeben :)
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#11 Mitglied ist offline   sic05 

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geschrieben 20. Januar 2007 - 19:58

vll. sind sachen drauf die keinen was angehn (zum beispiel familien bilder, tagebuch)
(obwohl: wer hat führt heute auf dem pc ein tagebuch ?!?
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#12 Mitglied ist offline   DekenFrost 

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geschrieben 20. Januar 2007 - 19:58

@TheBrain,

Blödsinn.

Ich muss doch nicht den Beamten mein komplettes Famillienalbum freilegen. Vielleicht noch provataufnahmen meiner Frau .. was auch immer.

Nur weil es nicht Illegal ist heisst das nicht, dass ich das den Beamten zeigen muss bzw will :)
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#13 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 20. Januar 2007 - 20:00

hast du nicht, soweit ich weis, wenn die deinen pc in die aservatenkammer schleifen, die möglichkeit, dahinzugehen und persönliche daten von dem system zu kopieren? das meinte nuelich ein kommilitone anna uni, dem sie den rechner hops genommen hatten wegen diversen tauschgeschäften und der beshclagnamt und wurde und den er nicht wiederkriegt. kurz ran und persönnliche sachen holen durfte er. OB das nun wegen dummer polizisten der fall war oder er das durfte... ka.
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#14 Mitglied ist offline   sic05 

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geschrieben 20. Januar 2007 - 20:00

@Deken

das habe ich nicht gemeint, habe gemeint dass die das nichts angeht wenn ich solche sachen aufdem pc habe ;-)
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#15 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 20. Januar 2007 - 20:01

Zitat

Sollte es beim durchschauen der Daten "versehentlicherweise" zu Softwareverlust führen aufgrund diverser Auslesemethoden, um die Verschlüsselung zu knacken wirst du aber in die Röhre schauen


Das hatte ich gerade überlesen. Rein theoretisch würde es doch reichen, wenn ich den Jungs per dd ein komplettes Image der Platten geben würde. Das wäre schonmal eine gewisse Mitarbeit - gut, die würden trotzdem einige Jahre brauchen - und ich hätte meine Daten sicher zurück.

@TheBrain
:) ansonsten Rika zustimm.

Selbst wenn hier x-Tausend z.B. MP3s rumlägen, wie wollen die mir denn die Herkunft oder gar die Illegalität der Quelle nachweisen?
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