Versicherungsfrage
#1
geschrieben 11. Mai 2011 - 10:52
ich habe eine eher nicht so IT-behaftete Frage. Es geht um eine "Wer könnte Schuld-haben-Frage" Ich selber fahre seit 5 Jahren Auto aber sowas ist mir noch nie untergekommen.
Folgende Situation: Ich fuhr auf einer Landstraße, gut einsehbar morgens um 9 Uhr.
Vor mir fuhr ein Bus, den ich überholt habe.
Soweit so gut, auf 90% des fertigen Überholvorgangs kam ein Auto angeflogen mit einem Mörder-Tempo und ich kam gerade noch so am Bus vorbei. Für mich war der Überholvorgang (mit Schock) abgeschlossen.
Ich schaute in den Rückspiegel und habe Ihn gesehen wie er voll in die Eisen gehauen hat (wenig Staub aufgewirbelt) Es ist an keinem der beiden Fahrzeuge ein Schaden entstanden.
Ich könnte jetzt noch nichtmal mehr sagen, welches Kennzeichen dieser jenige hatte, weil dies alles so schnell ging. Wie sieht dies jetzt rechtlich aus ? Bin ich sogesehen mit einem blauen Auge davon gekommen ?
Was wäre wenn sich die Gegenpartei das Nummernschild von mit gemerkt hat ?
mit freundlichen Grüßen
Anzeige
#2 _M-i-s-t-e-r-x_
geschrieben 11. Mai 2011 - 10:58
zur not gibt es ja noch den Busfahrer den man befragen könnte
wenn es ein regulärer Linienbus war , ist der fahrer sehr leicht zu ermitteln
#3
geschrieben 11. Mai 2011 - 11:03
Zitat
Das ist schon gut zu hören
Jetzt warte ich eine Woche ab, ob eventuell was im Briefkasten landet.
Was wäre wenn die Gegenpartei eine Anzeige machen würde ?
Gruß
#4 _M-i-s-t-e-r-x_
geschrieben 11. Mai 2011 - 11:36
ich würde aber an deiner stelle den Bus betreiber ermittlen der da um die Zeit
Fuhr , in der Regel fährt ein Busunternehmer immer die gleiche stecke
und der kann leicht feststellen wer heute auf dieser strecke gefahren ist
welcher Busfahrer .
mfg mister x
#5
geschrieben 24. Mai 2011 - 12:44
Heute morgen gegen 10 Uhr als ich unterwegs war, fuhr hinter mir die Polizei.
Ok, bestimmt nur eine Kontrolle.
Es kam doch alles anders: Sind Sie Herr X ?
"Ja. Können Sie sich an den Vorfall am Datum X erinnern wo Sie einen Linienbus überholt haben"
"Ja usw"
Rest siehe erster Beitrag.
Ich sollte dann mit auf die Dienststelle fahren, weil die Gegenseite (Busfahrer oder der entgegenkommende) eine Anzeige gemacht hat.
Tatbestand: Kleiner Schaden am Rad des Fahrzeugs (Gegenpartei)
Jetzt steht im Raume: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr mit Fahrerflucht, dabei muss ich sagen, dass ich davon nichts mitbekommen habe. Probezeit habe ich keine mehr und fahre sicher Auto.
Ich bin kein Raser o.ä.
Was kann laut der aktuellen Lage auf mich zukommen ?
Der Beamte fing dann an von: Kompletter Führerscheinentzug usw.
Dies sollte dann vor Gericht geklärt werden, wie es weiter geht.
Was kann da auf mich zukommen ?
Gruß
Dieser Beitrag wurde von [-=Nighthawk=-] bearbeitet: 24. Mai 2011 - 12:45
#6
geschrieben 24. Mai 2011 - 12:54
Zitat ([-=Nighthawk=-]: 24.05.2011, 13:44)
Gruß
Sowas Ähnliches habe ich hinter mir. Jemand hat behauptet, ich hätte ihn beim Wenden am Bein erwischt und wäre dann abgehauen. Dabei habe ich mein Auto 50m weiter abgestellt und absolut nix von irgendeinem Zusammenstoß bemerkt. Als ich wieder kam war ein Zettel am Auto, dass ich mich bei der Polizei melden soll.
Vor Gericht hab ich verloren und hab 3 Monate Fahrverbot, ~2000€ Strafe und 13 Punkte (5 Jahre "haltbar" wegen Straftat) bekommen. Begründung: Fahrlässige Körperverletzung mit anschließender Fahrerflucht.
Ich wünsch dir viel Glück! Such dir einen guten Anwalt!
#7 _M-i-s-t-e-r-x_
geschrieben 24. Mai 2011 - 12:56
sicher mehr als >> kleiner schaden am rad <<
fragwürdig finde ich auch warum man dich anhält , und nicht anschreibt
gut rest werden nur sachverständige klären ( oder dürfen )
Rechtsschutz hast du ja sicher .
mfg mister x
#8
geschrieben 24. Mai 2011 - 12:57
Zitat
Holla, mir liefs gerade kalt am Rücken runter. Aber die Gegenpartei hatte ja "nur" einen kleinen Sachschaden.
Bin echt mal gespannt wie es weitergeht
Zitat
Alles vorhanden und das Fahrzeug (Vollkasko)
Gruß
Dieser Beitrag wurde von [-=Nighthawk=-] bearbeitet: 24. Mai 2011 - 13:05
#9 _M-i-s-t-e-r-x_
geschrieben 24. Mai 2011 - 13:06
und keine weiteren angaben machen , sondern die nur noch über meinen
Rechtsanwalt machen .
die regeln das dann schon .
hat die Polzei das auto von dir näher untersucht vor ort
#10
geschrieben 24. Mai 2011 - 13:11
Zitat
Wird gemacht.
Zitat
Ein Beamte sagte: Warten Sie noch kurz.
Ok, Sie können weiterfahren. (Die Beamten haben Fotos von meinem Auto gemacht. Wieviele weiß ich nicht.)
Gruß
#11
geschrieben 24. Mai 2011 - 13:22
Viel Erfolg!
#12
geschrieben 24. Mai 2011 - 13:23
Zitat
und keine weiteren angaben machen , sondern die nur noch über meinen
Rechtsanwalt machen .
auch wenn ich eine Aussage heute morgen gemacht habe zu dem Vorwurf ?
Entschuldigt den Doppelpost :/
Edith sagt: Danke, werd ich machen !
Dieser Beitrag wurde von [-=Nighthawk=-] bearbeitet: 24. Mai 2011 - 13:24
#13 _M-i-s-t-e-r-x_
geschrieben 24. Mai 2011 - 13:32
deine aussage heute lässt sich ja nicht mehr ändern
#14
geschrieben 24. Mai 2011 - 13:55
#15
geschrieben 24. Mai 2011 - 15:34
Wie ist das moeglich, dass durch eine blosse behauptung jemand eine derart ueberzugene strafe erhalten kann? Dazu noch bei solch einer lapalie? Muss ja ein tolles rechtssystem sein; da koennte man ja theoretisch jemandem den man nicht besonders leiden kann sehr leicht einen boesen streich spielen.
@Nighthawk, ich wuensche dir viel glueck und erfolg bei dieser sache. Man liesst zum teil im diskussionsforum von gewaltverbrechern die kaum eine strafe ereilt, aber wegen soetwas geht es dann wohl auf einmal. Ich bin wirklich sprachlos. Naja, eins bekomme ich noch raus: Die spinnen, die deutschen!