3-dateien-trick Legal Und Funktioniert Das Auf Dauer?
#1
geschrieben 06. November 2009 - 10:07
hab in der neuen com! einen Artikel über den 3-Dateien-Trick bei Windows 7 gelesen. Dadurch kann man eine Testversion auf unbegrenzte Zeit nutzen.
Ist das legal? Ich frage deshalb, weil es ja in einer Zeitschrift veröffentlicht wurde - die müssten doch eigentlich wissen, was erlaubt ist und was nicht?
Läuft das Windows 7 dann wirklich wie eine normale Vollversion? Also kann man auch alle Updates herunterladen? Was ist mit dem WGA-Check? Wird der auch erfolgreich überstanden?
Ich kann mir ja kaum vorstellen, daß Microsoft so einen großen Aufwand mit den ganzen Sicherheitseinstellungen, WGA-Check usw treibt und man Windows 7 dann so locker "knacken" kann?
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#2
geschrieben 06. November 2009 - 10:47
Zitat
Die Vollversion lässt sich nahezu unbegrenzt nutzen. Lediglich Funktionen die einer WGA Prüfung von Microsoft unterliegen können nicht installiert werden. Updates lassen sich installieren
Dass das nicht legal ist, sollte man ja sowieso wissen (logisch, oder?). Aber wie du siehst, besteht so ein System wohl auch keinen WGA-Check, von daher: Wenn du 7 haben willst, kauf es dir lieber. Ich finde, es lohnt sich.
Dieser Beitrag wurde von DON666 bearbeitet: 06. November 2009 - 10:50
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#3
geschrieben 06. November 2009 - 11:13
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
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Dieses Gesetz gilt bei Winfuture nicht, da Sie meinen sich nicht daran halten zu müssen !
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#4
geschrieben 06. November 2009 - 12:00
Dieser Beitrag wurde von Bib bearbeitet: 06. November 2009 - 12:01
#5
geschrieben 09. November 2009 - 08:16
Beispiel du kaufst eine SB W7 Home:
- auf den Datenträger ist auch Ultimate, und kann auch ohne Manipulation installiert werden
- man darf Ultimate installieren und kann durch den Trick auch länger als 30 Tage die Software nutzen
Rechtlich sind WGA, Aktivierung und Key ohne Bedeutung, durch den Kauf einer originalen Kopie einer Software, hat man eine gültige Lizenz, jede Software auf dem Datenträger darf unbegrenzt genutzt werden.
MS spart durch die Vereinigung von allen Versionen auf einer DVD ja viel Geld, die wissen also schon was Sie machen.
Gruß
Spiderman
Dieser Beitrag wurde von Spiderman bearbeitet: 09. November 2009 - 08:17
#6
geschrieben 09. November 2009 - 08:36
#7
geschrieben 09. November 2009 - 09:04
Zitat (Spiderman: 09.11.2009, 08:16)
Ja, du hast ne gültige Lizenz. Diese Lizenz berechtigt dich aber NUR zur Nutzung der von dir gekauften Version (Home Premium, etc) und nicht für alle Versionen. Das wäre - um mal bei unseren geliebten Autovergleichen zu bleiben - so, als würdest du dir den neuen VW Polo kaufen, hast den Kaufvertrag über den Polo in der Hand, steigst aber beim Händler in den Touareg und fährst damit weg.
Dieser Beitrag wurde von slurp bearbeitet: 09. November 2009 - 09:04
#8
geschrieben 09. November 2009 - 09:37
Zitat (slurp: 09.11.2009, 10:04)
Die Lizenz gilt für die gesamte Software auf dem Datenträger, wenn du, wie z.B. wie bei der Vista RTM auch Ultimate wählen und installieren kannst gilt die Lizenz auch dafür.
Man hat als Käufer mehr Rechte wie viele glauben, da hat sogar jemand billige Updates wieder als Vollversion verkauft, und das sogar vor Gericht gewonnen.
Link: http://www.finanztip...recht/edv07.htm
Es zählt was auf dem Datenträger drauf ist, Verpackung und Aufkleber sind unwichtig.
Gruß
Spiderman
Dieser Beitrag wurde von Spiderman bearbeitet: 09. November 2009 - 10:35
#9 _-=[J]=-_
geschrieben 09. November 2009 - 09:48
Das man eine DVD mit einem Update als Vollversion verkaufen kann
ist irgendwie klar wenn die Datenträger identisch sind.
Aber die Nutzung ist dadurch imer noch nicht erlaubt
da man von Microsoft nur eine Lizenz erwirbt.
Der Datenträger ist egal.
#10
geschrieben 09. November 2009 - 10:01
Zitat (-=[J]=-: 09.11.2009, 10:48)
da man von Microsoft nur eine Lizenz erwirbt.
Der Datenträger ist egal.
Eben nicht, das sagt doch das Urteil.
Der Inhalt des Datenträgers bestimmt die Lizenz, ist der Inhalt ein Vollprodukt hast du 2 Voll Lizenzen, und keine Upgrade Lizenz.
Die Lizenz entsteht durch den Kauf/Verkauf, und nicht durch eine Lizenz Vereinbarung, und ist untrennbar mit dem originalen Datenträger verbunden.
Mit MS hast du dann praktisch keine Lizenz Vereinbarung, die müsste dir schon vor dem Verkauf vorgelegt und unterschrieben werden.
Bei digitalen Downloads wo zuerst eine Lizenz Vereinbarung zugestimmt wird, sieht es ganz anders aus.
Gruß
Spiderman
#11
geschrieben 09. November 2009 - 11:03
-volker-
Dieser Beitrag wurde von Volker S bearbeitet: 09. November 2009 - 11:04
#12
geschrieben 09. November 2009 - 11:49
Zitat (Volker S: 09.11.2009, 12:03)
Wie kommst du da drauf ?, wenn auf der DVD auch MS Office drauf ist, hast du auch dafür eine Lizenz, aber eben doch nur eine Lizenz (1x).
Die EULA kannst du vergessen, wenn sie Dir beim Kauf nicht vorgelegt wurde.
Das Urheberrecht erlaubt Dir nur eine Installation pro Software, und 32 Bit oder 64 Bit sehen die Richter wie ein und dieselbe Software.
Wenn du beide Versionen installieren willst, brauchst du die Erlaubnis vom Urheber, egal ob auf dem selben PC oder sonst wo, es ist eine Vervielfälltigung.
Eine Installation ist eine Vervielfälltigung, 1x Installation ist Erlaubt, wenn es zur Nutzung notwendig ist.
Du darfst auch nur eine Sicherheitskopie der DVD herstellen, wenn du 5x brennst und erwischt wirst, kannst du bestraft werden.
Gruß
Spiderman
#13
geschrieben 09. November 2009 - 12:14
Zitat
Wir haben immer noch das recht auf Privatkopien. Und bei Computerprogrammen dürfen wir sogar zu Backupzwecken einen Kopierschutz umgehen.
#14 _-=[J]=-_
geschrieben 09. November 2009 - 12:31
#15
geschrieben 09. November 2009 - 12:34
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