WinFuture-Forum.de: Frage Zum 14-tägiges Rückgaberecht - WinFuture-Forum.de

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Frage Zum 14-tägiges Rückgaberecht


#1 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 20. November 2006 - 17:46

Hallo :P
Ich hatte eine Artikel online bestellt und ihn natürlich ausprobiert.
Dieser war in eine Verpackung eingeschweißt, sodass dessen Nutzung nur möglich war wenn diese geöffnet wurde.
Kann der Verkäufer (innerhalb des 14 tägigem Rückgaberechts) prozentual einen Betrag für geöffnete Verpackung verlangen, die vollständig wieder an diesen zurück ging?

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#2 Mitglied ist offline   Rudi99 

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geschrieben 20. November 2006 - 17:56

Meines Wissens kommt es dabei darauf an, ob die Ware "wie im Laden möglich" in Augenschein oder in Gebrauch genommen wurde. Du sagtest "ausprobiert". Ist wohl eine Frage an die Rechtsexperten hier im Forum, es gibt sicherlich schon ein Urteil dazu...

#3 Mitglied ist offline   Witi 

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geschrieben 20. November 2006 - 17:57

Pauschal gesagt ja.

Angenommen du kaufst dir ein altes verschweiftes Spiderman-Comic. Wenn du es aufmachst sinkt der Wiederverkaufswert dieses Compics logischerweise ins Bodenlose.

#4 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 20. November 2006 - 19:13

Laut eines Anwaltes kann der Verkäufer einen Wertersatz oder -verlust nicht verlangen wenn die Ware nicht auf Funktion überprüft werden kann ohne die Verpackung öffnen zu müssen. Diese Forderung verstößt damit gegen das Fernabsatzgesetz.

Dieser Beitrag wurde von Großer bearbeitet: 20. November 2006 - 19:13


#5 Mitglied ist offline   Spoo 

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geschrieben 20. November 2006 - 19:23

bei Multimedia-/ Software die geöffnet wurde kann der Händler eine rücknahme verweigen, so ist es z.B. auch bei Amazon

was war es dann für ein Artikel? oder ist es geheim (ab 18?)?

#6 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 20. November 2006 - 19:27

Eine elektrische Zahnbürste und die war vollständig eingeschweißt.
Mal schauen wie der Händler reagiert... :P

Dieser Beitrag wurde von Großer bearbeitet: 20. November 2006 - 19:29


#7 Mitglied ist offline   Spoo 

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geschrieben 20. November 2006 - 19:38

dann muss er diese zurücknehmen anders macht er sich Strafbar aber es gibt Firmen denen juckt das nicht. Spreche da aus eigener Erfahrung.

#8 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 20. November 2006 - 19:41

Zurück hat der Händler es ja natürlich genommen, die Frage ist aber ob ich den vollen Kaufpreis erstattet bekomme.
Laut aktueller Rechtssprechung müsste ich es, mal schauen wie er morgen reagiert.

#9 Mitglied ist offline   Spoo 

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geschrieben 20. November 2006 - 19:44

innerhalb der 14 tage den vollen kaufpreis nur wie das mit den versandkosten ist weiss ich nich

#10 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 20. November 2006 - 19:47

Die hat (und musste) der Händler übernehmen.
Wie geschrieben, hat er den Artikel schon wieder und schrieb mir das er 20 € für den Wertverlust einbehalten will.

#11 Mitglied ist offline   Spoo 

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geschrieben 20. November 2006 - 19:50

darf er nicht einbehalten, was ist das für ein laden wo du gekauft hast?

#12 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 20. November 2006 - 19:52

Den Name des Online-Shops möchte ich erst einmal nicht nennen (bis die Sache geklärt ist).

#13 Mitglied ist offline   Spoo 

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geschrieben 20. November 2006 - 19:56

wenn dies euronics alias red zac war kannste es vergessen

#14 _Breaker_

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geschrieben 20. November 2006 - 19:56

Oh, ich denke schon dass das rechtens ist, aber sicher bin ich mir nicht.
Immerhin hattest du die Zahnbürste nicht nur ausgepackt um die Funktion zu überprüfen, sondern um sie zu benutzen.
Für den Händler heisst das nun das er einen neuen Bürstenaufsatz für die Zahnbürste kaufen muss, oder möchtest du dir irgendwann von einem Händler eine Zahnbürste mit gebrauchtem Aufsatz kaufen müssen?
Und da das nun mal ein Verschleissteil ist dürfte er auch berechtigt sein es gegen ein neues zu tauschen.
Der Preis ist zwar ganz schön happig, aber viel wirst du nicht dran machen können denke ich.
Sorry :P

Achso: Selbst wenn sie nicht in Benutzung war muss der Händler davon ausgehen das sie in Benutzung war, da sie ausgepackt wurde.

Dieser Beitrag wurde von Breaker bearbeitet: 20. November 2006 - 19:58


#15 Mitglied ist offline   WinGamer 

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geschrieben 20. November 2006 - 20:10

Normalerweise sind doch auch Hygieneartikel vom Umtausch ausgeschlossen oder nich? Da ja mit öffnen der verpackung schon Bakterien an die Bürste kommen können und somit auch nichtmehr weiterverkauft werden!! Rückgabe ist in soeinem Fall nur dann möglich wenn Die Zahnbürste einen Technischen defekt aufweist!

Gruss Wingamer

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