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#16 Mitglied ist offline   andreasm 

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geschrieben 21. Juni 2006 - 18:55

Ich hab auch alles angegeben.. außer Telefonnummer! Die würde ich nie angeben, wer weiß wer die dann findet und mich belästigt...
Eine Spammail kann man z.B. nachts bekommen, das macht eher nichts. Aber wenn man nachts angerufen wird, ist das was ganz anderes.

Dieser Beitrag wurde von andreasm bearbeitet: 21. Juni 2006 - 19:11

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#17 Mitglied ist offline   NightTiger 

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geschrieben 21. Juni 2006 - 19:13

Wenn Ihr die Adresse nicht angeben wollt, weil ihr Angst habt, belästigt zu werden, bringt das nicht wirklich viel. Mit Diensten wie Checkdomain.com ist es ganz einfach, sofern man Besitzer einer Domain ist, die Adresse rauszufinden... :)
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#18 Mitglied ist offline   andreasm 

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geschrieben 21. Juni 2006 - 19:19

Zitat

Musterimpressum

Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite:

* Max Mustermann
* Musterstraße 1
* 12345 Musterhausen

* E-Mail: [email protected]
* Telefon: 0123 4567-89

Bei gewerblich genutzten Internetseiten ist auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, wenn vorhanden.
[Bearbeiten]

Wichtige Punkte

* Impressum muss leicht erkennbar sein
* Bei Ordnungswidrigkeit bis zu 50.000 Euro Strafe
* Alle Anbieter brauchen eine Anbieterkennzeichnung
* Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (wenn geschäftlich)
* Enthalten sein muss:
o Name
o Vorname
o Adresse
o Rechtlich Haftender
o Ansprechpartner
o Telefonnummer und
o E-Mail-Adresse o.ä.


http://de.wikipedia.org/wiki/Impressum
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#19 Mitglied ist offline   hannesh 

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geschrieben 21. Juni 2006 - 20:47

Und wie steht es da bei Minderjährigen, haften da die Eltern?
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#20 Mitglied ist offline   NightTiger 

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geschrieben 21. Juni 2006 - 20:55

Beitrag anzeigenZitat (hannesh: 21.06.2006, 21:47)

Und wie steht es da bei Minderjährigen, haften da die Eltern?


Wäre eigentlich logisch. Weiss es aber nicht!
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#21 Mitglied ist offline   ShadowHunter 

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geschrieben 21. Juni 2006 - 22:23

Zitat

Und wie steht es da bei Minderjährigen, haften da die Eltern?

Rein vom Gesetz her ein Streitpunkt und noch nicht klar genug!
"Wir können Regierungen nicht trauen, wir müssen sie kontrollieren"
(Marco Gercke)
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#22 _Breaker_

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geschrieben 22. Juni 2006 - 06:05

Minderjährige können keine Websites registrieren, frühestens ab 16, wenn sie beschränkt geschäftsfähig werden. Und ab da sind sie auch strafmündig, sind also auch voll haftbar zu machen, ja.
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#23 Mitglied ist offline   k0k0 

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geschrieben 22. Juni 2006 - 12:40

Grundsätzlich haftet in allen mir bekannten Rechtssystemen, und ich kenne da doch einige :P, prinzipiell jeder Mensch für sich selbst! Er wird jedoch unter bestimmten Umständen (wie zum B. dem Alter, ...) von einer anderen Person vertreten (ACHTUNG: vertreten heißt nicht ersetzt!); daher auch die umgangsprachliche Bezeichnung "gesetzlicher Vertreter". Bei Kindern sind das meist die Eltern, ... bei anderen Personengruppen oder bestimmten Tätigkeiten / Tätigkeitsbereichen der Sachwalter, der Gefängnisdirektor, der Dienststellenleiter, der Gewerbeinhaber, der Ausbildungsbeauftragte, ...

Im Klartext bedeutet das am Beispiel einer Website: wenn ein Kind (ich verwende hier jetzt 'mal absichtlich keine Begriffe wie "unmündig Minderjähriger", "mündig Minderjähriger", "Jugendlicher", ... - einfach weil das in jedem Staat ein wenig anders heißt oder definiert ist) Beepe mit seiner Homepage macht, sei es durch illegale Aktivitäten (Downloadangebote, Volksgruppenverhetzungen, Aufruf zu Straftaten, ...) oder eben auch nur durch eine Verwaltungsübertretung (falsches, unvollständiges oder fehlendes Impressum, ...), dann haftet das Kind dafür. Der gesetzliche Vertreter muss die Sache dann unter Umständen bis zur Volljährigkeit "ausbaden", aber nicht endgültig erledigen.

Beispiel dazu: Ein 17-Jähriger wird zu einer Verwaltungsstrafe von 1.000 Euro verdonnert, verfügt aber über kein oder nur ein unzureichendes eigenes Vermögen oder Einkommen (weil vielleicht noch Schüler oder Azubi) und der gesetzliche Vertreter hat ein Einkommen von etwas mehr als dem Existenzminimum, kann also gerade noch exekutiert werden. Bis zur Volljährigkeit wird dann der gesetzliche Vertreter exekutiert und ab diesem Zeitpunkt haftet dann der ehemals 17-Jährige für die restliche Strafe weiter. Jenen Teil, den der gesetzliche Vertreter vorgestreckt hat oder vorstrecken musste, kann dieser - wenn er es darauf anlegt, was aber natürlich meist nicht getan wird - vom ehemals 17-Jährigen (zivilrechtlich) zurückfordern!

Ähnliches gilt selbstverständlich auch für zivilrechtliche Forderungen wie Unterhalt, Kostenersätze (zum B. für Verkehrsunfallfolgen, ...), Verdienstentgangsforderungen (zum B. einer durch "Raubkopierertätigkeiten" geschädigten Firma, ...), ...

Gegen manche Forderungen wegen "Fehlern" aus der gesetzlichen Verantwortung (für andere) kann man sich gegen bisweilen sehr günstiges Geld (zum B. mittels einer Personenhaftpflichtversicherung im Rahmen einer Hausratsversicherung) oder auch sehr teures Geld (zum B. gegen "Fehler" während der Berufsausübung => Dienstgeber- /Dienstnehmerhaftpflichtversicherung, ...) versichern lassen. Allerdings wird eine Versicherung in vielen Fällen nicht zahlen oder eben die Forderungen eben nur im Vorschussweg vorstrecken, wenn der Schaden durch eine gerichtlich festgestellte Straftat entstanden bzw. begründet worden ist.

Aber jetzt höre ich endgültig auf, weil es bereits sehr OT geworden ist ...
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#24 Mitglied ist offline   flo 

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geschrieben 22. Juni 2006 - 12:49

Also da man mut unter 18 nur bedingt Geschäftsfähig ist, kann ein unter 18 jähriger gar keine Webseite betreiben.

Grund: Man darf nur Verträge abschließen die nach dem zustandekommen rechtlich abgeschlossen sind (z.b. Schokolade im Supermarkt, Computerspiel usw) Also nichts was weitere Kosten nach sich zieht (Mobilfunkverträge, Abbos usw).

Also kann man mit unter 18 auch keinen Webspace Mieten, und somit auch keine Webseite betreiben.
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#25 Mitglied ist offline   k0k0 

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geschrieben 22. Juni 2006 - 13:05

Darauf würde ich mich eher nicht verlassen, da ein Azubi mit einem zwar bescheidenen, aber regelmässigen Einkommen sehr wohl bedingt geschäftsfähig ist. In den meisten Staaten wird dazu der zugegebener maßen etwas schwammige Begriff der "finanziellen Verhältnismäßigkeit" benutzt. Im Rahmen dieser Möglichkeiten kann der unter 18-Jährige sehr wohl Kauf- und ähnliche Leistungsverträge abschließen! Auch dem Kauf einer Wurstsemmel, einer Schachtel Zigaretten, ... liegt ein - wenn auch meist nur mündlicher - Kaufvertrag zu Grunde!

Da ein Webspace samt Domain in der Regeln wesentlich weniger im Monat kostet als ein oder zwei Schachteln Zigaretten und noch viel weniger als der Betrieb eines eigenen Kleinmotorrads / Moped / ..., wird man mit dieser Überlegung sicher nicht davon kommen, wird also sehr wohl haften! Außerdem geht es hier ja nicht um eine Haftung oder Verpflichtung die aus einem Geschäft zwischen dem Webspaceanbieter und dem (eventuell noch nicht uneingeschränkt geschäftsfähigen) Kunden entsteht, sondern aus den Folgen einer tatsächlich gesetzten Handlung (einem anderen gegenüber)!

Da ein fehlendes, fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum zumindest in der BRD eine Verwaltungsübertretung (wie das zu schnelle Fahren, Falschparken, ...) ist und diesbezüglich so gut wie immer die Regeln der Strafprozessordnung gelten, ist man in der BRD zumindest diesbezüglich grundsätzlich schon ab 14 Jahren bestrafbar. Ob man eine (Verwaltungs)Übertretung Mittels eines gekauften, geleasten, angemieteten oder sonst irgendwie überlasssenen Webspaces, Fahrzeuges, ... begeht, ist dabei (verwaltungs)strafrechtlich völlig irrelevant!

Dieser Beitrag wurde von k0k0 bearbeitet: 22. Juni 2006 - 13:16

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#26 Mitglied ist offline   flo 

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geschrieben 22. Juni 2006 - 13:15

@k0k0

Zitat

Da ein Webspace samt Domain in der Regeln wesentlich weniger im Monat kostet als ein oder zwei Schachteln Zigaretten und noch viel weniger als der Betrieb eines eigenen Kleinmotorrads / Moped / ..., wird man mit dieser Überlegung sicher nicht davon kommen, wird also sehr wohl haften!


Es ist egal wieviel Mittel der bedingt geschäftsfähige zur verfügung hat, er darf nur Verträge abschließen die sofort Rechtlich abgeschlossen sind.

Das heist er darf den Vertrag gar nicht abschließen und sollte ihn also auch nicht bekommen.
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#27 Mitglied ist offline   k0k0 

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geschrieben 22. Juni 2006 - 13:23

Nein, so einfach ist das leider nicht! Wenn der Jugendliche nur eine Zahlung für x Monate zu leisten hat (und keine automatische Vertragsverlängerung vorgesehen ist), die er auch "ohne einschränkende Folgen für seinen angemessenen Unterhalt zu leisten vermag" wie der Gesetzgeber das so schön formuliert hat, kann er sehr wohl einen rechtlich einwandfreien Vertrag abschließen. Bedenkt doch bitte, wie billig (oft weit unter 20 Euro) ein Webspace für ein Jahr, oder eventuell auch nur eine Domain (zum B. bei Freespace) für eine einmalige, fast lächerliche Summe (in diesem Falle sogar auf ewig) zu bekommen ist ...
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#28 Mitglied ist offline   flo 

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geschrieben 22. Juni 2006 - 13:42

@k0k0

Es geht nicht um eine Zahlung, sondern darum ob der Kaufvertrag abgeschlossen ist oder nicht.

Und er ist ja mit einer Zahlung in dem Falle nicht abgeschlossen, sondern nach der Vertragslaufzeit.
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#29 Mitglied ist offline   ShadowHunter 

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geschrieben 22. Juni 2006 - 13:49

Dann frag ich mich wie ich so einfach ein Kleingewerbe anmelden konnte ohne Zustimmung der Eltern und alles was damit dazugehört (ab 16 hab ich das gewerbe gehabt)!
"Wir können Regierungen nicht trauen, wir müssen sie kontrollieren"
(Marco Gercke)
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#30 Mitglied ist offline   contaque 

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geschrieben 22. Juni 2006 - 14:03

@ShadowHunter

weil das Anmelden mit bezahlen der Gebühr erledigt war und sonst nix mehr anfällt? (mal geraten)

Bei Minderjährigen ist es so dass sie keine Verträge / Geschäfte / irgendwas anderes machen dürfen die sie zu weiteren Zahlungen verpflichtet. egal wie hoch / niedrig die sind. Auch bei 2 Cent pro Jahr.

Ein Mobilfunkvertrag / MMORPG-Mitgliedschaft / Webspace mieten verpflichtet ja einen dazu X € pro Monat zu zahlen. Das dürfen Jugendliche nicht. Deshalb gibts Prepiad-Karten für Handys, für WoW etc. Gäbe es Prepaid-Karten für Webspace oder zahlt der Jugendliche anstatt x € / Monat die Summe auf einmal wäre auch das ok.

Minderjährige dürfen nur Verträge / Geschäfte / irgendwas anderes abschließen mit dem Geld dass ihnen zu diesem Zeitpunkt gehört.

Es ist egal wieviel der Minderjährige dabei verdient oder ob er Millionär ist. Allerdings kann es davon Ausnahmen geben. Die sind aber sehr selten und müssen einzeln bewilligt werden. Unter Umständen sogar von einem Gericht.

@ Topic

Ein Impressum ist immer sinnvoll. auch bei privaten Homepages. Es gab schon Abmahnungen weil welche gezielt nach HPs ohne Impressum gesucht haben. Rechtlich ist das leider in Ordnung.

Macht ein Impressum also am besten als Grafik wg. Spambots ohne Tel.nr. und gut ist.
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