WinFuture-Forum.de: Einspruch einlegen nötig? - WinFuture-Forum.de

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Einspruch einlegen nötig?


#1 Mitglied ist offline   bacardi_wi 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 150
  • Beigetreten: 18. Februar 07
  • Reputation: 0

geschrieben 08. Dezember 2020 - 18:03

Grüße euch. Ein Anwalt eines Nachbarn hat mich wegen „Nachrede“ angeschrieben, mit einer Unterlassungserklärung... und einer Frist von 3 Werktagen.

Da es aber weder eine Behörde ist, nur der Anwalt... muss ich diese komische Frist einhalten? Mein Anwalt hat ja auch nicht jeden Tag Zeit für mich.

Komisch finde ich aus, dass glaube ich eine Kopie an den Gerichtsvollzieher ging ... total komisch. Ich selber habe noch nie ein Gerichtraum von innen gesehen. Darum meine Frage.

Wenn ich nicht reagiere geht es ja lediglich weiter, oder?

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#2 Mitglied ist offline   Holger_N 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.111
  • Beigetreten: 11. September 10
  • Reputation: 458
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 08. Dezember 2020 - 20:34

Reagieren sollte man schon. Ist jetzt keine Rechtsberatung sondern einfach nur, was ich machen würde. Wenn tatsächlich nichts vorgefallen ist, gibt es auch nichts, dass man erklären müsste, nicht wieder zu tun und wenn es ihn beruhigt, kannst du ihm erklären, dass es keine Nachrede gab und du auch in Zukunft keine Nachrede vor hast.

Je nach Beweislage und schwere des Falles kann aber so eine Erklärung der einfachere Weg sein, aus so einer Nummer rauszukommen. Bei mir war es teuer geworden. Ich hatte am Ende 300 Euro für einen Anwalt bezahlt, um eine Rechnung über 120 Euro nicht zahlen zu müssen. Ich hätte eine Unterlassungserklärung unterschreiben können und wäre so rausgekommen, hätte dann aber indirekt zugegeben etwas getan zu haben. Ich hätte auch einfach bezahlen können, wäre dann immer noch billiger rausgekommen als mit Anwalt, hätte aber ebenfalls »die Tat« zugegeben. Mir war aber wichtig, dass ich mein Gesicht wahre und am Ende klar ist, dass ich nichts getan hatte - ja und das war dann aber eben die teuerste Variante.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

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