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Hausverkauf


#1 Mitglied ist offline   Nopeli 

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geschrieben 29. Juni 2020 - 06:48

Eine Fortsetzung meiner letzten Frage: Ich habe ein Darlehen auf mein Haus, und ich lese hier https://www.vorfaell...et/hausverkauf/ , dass ich möglicherweise eine Vorruhestandsgebühr zahlen muss, wenn ich das Haus verkaufe. Ist das immer der Fall?

Dieser Beitrag wurde von Nopeli bearbeitet: 29. Juni 2020 - 06:48


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#2 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 29. Juni 2020 - 08:59

Ja, der Kreditgeber hat immer das Recht auf Schadensersatz, wenn du den Vertrag vorzeitig beenden möchtest. Ob deine Bank diesen Schadenersatz auch möchte steht in deinem Kreditvertrag, dein Bankberater wird dir sicherlich auch weiterhelfen können.

#3 Mitglied ist offline   der dom 

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geschrieben 24. August 2020 - 20:49

Grundsätzlich hat der Kreditgeber Vertragsbedingt einen Anspruch auf Ausgleich der entfallenden Zinsen.

Keine Bank wird sich darauf einlassen ohne Ausgleich einen Vertrag aufzulösen. Generell hängt es aber von der Bank und vom Kredit ab. Normalerweise kannst du den Kredit ganz (mit einem ordentlichen Aufschlag an Zinsen) sofort tilgen, oder du du trägst ihn dann mit höheren Raten ab --> in Abstimmung mit deinem Berater ohne das entsprechende Zinsen notwendig werden.
Mit allem, was du tust, machst du offenkundig, mit welcher Einstellung du durch's Leben gehst. -- Steffen Glückselig

#4 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 24. August 2020 - 22:28

In Zeiten von Minuszinsen müsste sich der Spass doch umkehren.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#5 Mitglied ist offline   der dom 

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geschrieben 25. August 2020 - 20:08

@Holger - das hängt immer davon ab wann der Kredit abgeschlossen wurde........

Du bekommst ja auch keine günstigeren Konditionen bei deinem I-Net Provider wenn er bessere Angebote hat.....du bleibst bei deinem Vertrag.
Mit allem, was du tust, machst du offenkundig, mit welcher Einstellung du durch's Leben gehst. -- Steffen Glückselig

#6 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 25. August 2020 - 20:32

Ja, das ist ja das Komische. Wenn ich durch die geänderte Situation einen Nachteil habe, also die Zinsen, die ich für mein Sparbuch bekomme weniger werden, dann werden die Konditionen ganz schnell angepasst und was aktuell war, als ich mein Sparbuch angelegt habe, gilt nicht mehr. Wenn ich aber einen Vorteil hätte und die Zinsen, die ich bezahlen muss weniger würden, dann bleiben die alten Konditionen plötzlich gültig und ich soll den Ausfall bezahlen.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

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