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eBay, rechtliche Seite und ein paar Fragen


#1 Mitglied ist offline   [-=Nighthawk=-] 

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geschrieben 30. Mai 2016 - 22:07

Hallo zusammen,

diese Situation macht mich derzeit echt fertig und vielleicht kann mir hier einer von euch weiterhelfen :pirate:

Am 12. Mai diesen Jahres habe ich bei der bekannten Handelsplattform einen Haushaltsgegenstand im Wert von 450€ ersteigert. Einen Tag danach wurde der Artikel direkt per Vorkasse (Online-Banking) bezahlt. Leider musste ich im Nachhinein feststellen, dass bereits ein Bekannter das Gerät Zuhause hat und ich somit höflich um einen Abbruch des Kaufs bat.

Die Kommunikation zwischen dem Verkäufer lief eher schleppend ab :sleepy:
Der Verkäufer hat alle relevanten Daten von mir übermittelt bekommen, sodass er nicht sagen kann, er hätte diese nie erhalten. Zum Verkäufer selber: Dieser ist seit 2002 auf eBay und hat ca. 45000 Sterne angesammelt.

Die Mails wurden aber dennoch beantwortet, wenn auch nicht tagesaktuell. Nun gut.
Am 18.05.2016 erhielt ich eine Mail, dass der Verkäufer den Kauf abgebrochen hat und ich somit an die Handelsplattform die Info übermitteln soll, wann ich meine Gutschrift der besagten Summe erhalten habe.

Wieder wies ich den Verkäufer dazu an, nun doch bitte mit einer Bestätigung mir das Geld auf das Konto X zu überweisen. Die Mail wurde mit einem Ja und wenn es raus geht, erhalten Sie von uns ein Feedback, abgehandelt.

Wie zu erwarten kam...nichts :angry:
Am 27.05.2016 habe ich den Verkäufer nun nochmal Druck gemacht, dass er doch nun bitte (komme mir schon selber dabei blöd vor) die Gutschrift an das Konto rausschickt oder mir die Summe an ein mittlerweile angelegtes PayPal-Konto sendet, da ich hier direkt (per App) mitbekomme, wann da das Geld eingeht.

Am 28.05.2016 bekam ich eine weitere Mail von eBay das der Verkauf (erneut?) abgebrochen wurde und ich nun nichts weiter unternehmen müsste. Das Zeitfenster, wo ich meine Rückzahlung eintragen konnte ist nicht mehr da :blink:

Erneut wurde eine weitere Zeitspanne gewährt, welche bis zum 03.06.2016 geht.
Was ist nun, wenn der Verkäufer immer noch nicht zahlt ?
Lt. dem Widerrufsrecht ist der Verkäufer dazu angehalten, die erhaltene Summe innerhalb von 14 Tagen, an das Konto zurück zu senden, von dem es gekommen ist (gilt dies ab dem Tag, wo der Verkauf vom Verkäufer abgebrochen worden ist ?)

Meine nächsten Schritte wären:

- nochmal telefonisch was zu erwirken (vorher wurde ich vertröstet mit "Wir rufen zurück")
- hinfahren (ca. 200km) und dort meine Forderung/Summe abzuholen
- Brief aufsetzen, mit den aktuellen Überweisungsdaten/PayPal und dies per Einschreiben (evtl. + Rückschein) zu versenden
- oder einen (gerichtlichen?) Mahnbescheid aufzusetzen

So langsam liegen mir mit dem Verkäufer die Nerven blank und es zeigt mir eindeutig, dass ich bei eBay und Vorkasse nichts mehr treiben werde...denn hinterher ist man immer schlauer :ph34r:

Vielen Dank fürs lesen :)

Dieser Beitrag wurde von [-=Nighthawk=-] bearbeitet: 30. Mai 2016 - 22:14


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#2 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 30. Mai 2016 - 22:46

Mahnung aufsetzen, einen festen Termin zur Rückzahlung nennen (du schreibst ja selbst 14 Tage, also musst du diese auch gewähren), Einwurfeinschreiben genügt, zählt vor jedem Gericht als zugestellt.
Telefonisch zählt nicht als Beweis, hinfahren kann man dich vertrösten (GF nicht da, nicht zu sprechen, was auch immer), und der gerichtliche Mahnbescheid ist (noch) Overkill.
Übrigens sind 4 Wochen Bearbeitung gar nicht so ungewöhnlich ...

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 30. Mai 2016 - 22:47


#3 Mitglied ist offline   [-=Nighthawk=-] 

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geschrieben 31. Mai 2016 - 00:30

Danke dir Samstag :)
Natürlich werde ich die gesetzte Frist dem VK gewähren.
4 Wochen empfinde ich als :blink: - nicht das ich das Geld am nächsten Tag auf dem Konto haben will, aber einen sehr faden Beigeschmack hinterlässt die Situation dennoch.

#4 Mitglied ist offline   NCC-1701 B 

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geschrieben 31. Mai 2016 - 06:18

Mahenen aber wenns ne große Firma ist brauchen die manchmal länger

Ebay geht ohne Paypal bei mir gar nicht mehr dafür sind zu viele Chinesen unterwegs genau wie bei Amazon
Eingefügtes Bild

#5 Mitglied ist offline   [-=Nighthawk=-] 

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geschrieben 31. Mai 2016 - 20:47

Bei Amazon finde ich es dagegen recht angenehm und hatte dort einen solchen Fall noch nie. Seit 2006 kaufe ich im Netz ein und nach 10 Jahren muss ja mal was Stimmung kommen :imao:

Nun nochmal Ernst ;) - heute Nachmittag habe ich mal nach Mahnungsvorlagen gesucht, aber leider zielen diese alle auf Unternehmen > Käufer ab. Hat einer eine Vorlage, wo dies genau das Gegenteil ist ?

Gruß und Danke

#6 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 31. Mai 2016 - 21:12

Da brauchts keine Vorlage. Aber wenn du dich sicherer fühlst, aus dem Bauch raus:

Zahlungserinnerung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine hinfällig gewordene Überweisung (des Ebay-Artikels Nr. X / von Ihrer Rechnung vom (Datum), (Re.Nummer)), von mir überwiesen am (Datum) über den Betrag von xxx.xx Euro ist immer noch nicht meinem Konto wieder gutgeschrieben worden.
Ich bitte Sie daher darum den kompletten Betrag bis zum (Datum) auf das unten genannte Bankkonto zu überweisen.
Sollten Sie die Zahlung bereits angewiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 31. Mai 2016 - 22:25


#7 Mitglied ist offline   [-=Nighthawk=-] 

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geschrieben 05. Juni 2016 - 11:43

Moin,

es hat sich mittlerweile alles geklärt.
Als ich die Mahnung gerade ausgedruckt und in den Umschlag packen wollte, bekam ich eine Mail mit dem Titel: Rückzahlung.
Am selben Tag (3. Juni) wurde das Geld gebucht und der Fall ist geschlossen.
Danke an alle beteiligen hier :)

Dieser Beitrag wurde von [-=Nighthawk=-] bearbeitet: 05. Juni 2016 - 11:44


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