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Windows 10 Key Windows nach 1 Jahr neu installieren

#16 Mitglied ist offline   Luciman 

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geschrieben 19. August 2015 - 16:57

@Samstag:

Hattest Du das gelesen?

Beitrag anzeigenZitat (Luciman: 19. August 2015 - 11:39)


Das hier besprochene Upgrade ist ein befristetes, kostenloses auf Basis einer Win7-/Win8-Lizenz - diese behält ihre Gültigkeit unter den zur Zeit gegebenen Hardwarebedingungen auch über das Ende der Frist hinaus (Win10 innerhalb der Frist aktiviert). Insofern hast Du nichts Neues berichtet.

Welche Bedingungen nach Ablauf der Frist bezgl. neuem PC und einer bestehenden Lizenz oder Neukauf herrschen, darüber hat sich MS noch nicht geäußert und Du bist den belastbaren Beweis, dass Deine Vermutung Fakt ist, auch schuldig geblieben.

Denn der Anbieter darf sein befristetes Angebot wie angekündigt zurückziehen - er muss es nicht ewig aufrecht erhalten! Das ist m. E. der springende Punkt und der wird gerne ausgeblendet.


Ich sehe hier zunächst überhaupt keine Hardware-Koppelung, die immer so gerne herbei geredet wird, sondern nur das Angebot von MS, innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung ein Upgrade auf Win10 kostenlos zu erhalten - dies gilt für jede vorhandenen Hardware.

Nach Ablauf der Frist ist das Upgrade nicht mehr kostenlos: man kauft eine Win10-Lizenz, die sich mit jeder dann vorhandenen Hardware benutzen läßt.

Dieser Beitrag wurde von Luciman bearbeitet: 19. August 2015 - 17:01

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#17 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 19. August 2015 - 17:21

Luciman: Da du bisher noch nirgendwo erwähnt hast dass du in offiziellem Auftrag für Microsoft unterwegs bist vermute ich mal schwer dass du deine Äusserungen selbst auch nur auf Vermutungen stützt.
Da ich aber keine Vermutungen, sondern Tatsachen suche habe ich das nicht gelesen und werde ihm auch keine große Beachtung schenken.
Desweiteren ist eine Schenkung nicht widerrufbar, ausser im Notbedarf. Und da es jedem Win7 bzw. Win8-Nutzer, sofern er rechtzeitig ans Upgrade gedacht hat, geschenkt wurde ist eine Aufhebung unzulässig. Die Bindung an Hardware ist ebenso unzulässig, von daher ist die Frage wie sich MS das vorstellt meines Erachtens durchaus rechtens.
Aber danke für deine Vermutung.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 19. August 2015 - 17:28

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#18 Mitglied ist offline   Sturmovik 

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geschrieben 19. August 2015 - 18:52

Nur sitzt du hier dem Irrtum auf, du würdest etwas besitzen.
Microsoft gewährt hier lediglich eine Nutzungslizenz. Das heißt, du darfst deren Software benutzten, besitzt sie aber nicht, darfst sie nicht verändern, nicht in deinem Namen weiterlizensieren usw...

Wenn Microsoft den Lizenznehmern von Win7/8 eine kostenlose Nutzungslizenz für Windows10 einräumt, hat das nicht das geringste mit einer Schenkung zu tun, da hier nichts den Besitz wechselt.

Daher sehe ich überhaupt kein Problem damit, dass Microsoft diese kostenlose Lizenz an die Bedingung knüpft, dass sie nach Ablauf des Upgradezeitraums nur noch für die Hardware gilt, auf der die Lizenz aktiviert wurde.

Wobei ich eher ein Problem sehe: Diese Geiz-ist-geil Mentalität. Muss alles können, darf aber nix kosten. Und wenn kostenlose Lizenzen zeitbefristet sind, ist der Softwarehersteller auf einmal der Böse.

Dieser Beitrag wurde von Sturmovik bearbeitet: 19. August 2015 - 18:56

«Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich» (Mark Twain)

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#19 Mitglied ist online   Doodle 

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geschrieben 19. August 2015 - 19:11

So ganz verstehe ich diese Aufregung hier nicht. Es geht auch nicht um Wortspaltereien wie Besitz oder Nutzng usw..
Die kostenlose Nutzung von Windows 10 ist offensichtlich an die Lebensdauer des PC gebunden. Welcher Teil der Hardware damit genau gemeint ist, ist noch unklar.
Aber: Ob ein upgegradeter Windows-7/8.1-Key auch bei Neuinstallation von Windows 10 verwendet werden kann, ist von Microsoft noch nicht bestätigt, wird aber wohl so sein.
Fakt ist: Microsoft will um jeden Preis verhindern, dass Windows 7 zu einem zweiten XP wird. Deshalb gehe ich davon aus, dass eine weitere Nutzung von Win10 anstatt Win7 auch später kein Problem sein wird.
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#20 Mitglied ist offline   Luciman 

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geschrieben 19. August 2015 - 20:01

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 19. August 2015 - 17:21)

.....
Aber danke für deine Vermutung.


Du vermutest falsch, wenn Du meine Darlegung als Vermutung klassifizierst - die gründet auf gesunden, logischen Verstand, gepaart mit Lebenserfahrung. ;) Aber Danke für Deinen wenn auch fehlgeleiteten juristischen Gedankenausflug.

Die erneute Klarlegung bzgl. Software-Nutzungsbedingungen konntest Du ja noch mal bei Sturmovik nachlesen. ;)
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#21 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 19. August 2015 - 21:28

Beitrag anzeigenZitat (Sturmovik: 19. August 2015 - 18:52)

Nur sitzt du hier dem Irrtum auf, du würdest etwas besitzen.
Microsoft gewährt hier lediglich eine Nutzungslizenz. Das heißt, du darfst deren Software benutzten, besitzt sie aber nicht, darfst sie nicht verändern, nicht in deinem Namen weiterlizensieren usw...

Du siehst das falsch. Ich besitze nämlich durchaus, und zwar eine Lizenz. Das die Software bzw. deren Urheberrechte weiterhin bei Microsoft liegen ist mir durchaus klar. Das Microsoft aber nicht die Rechte in Deutschland hat, die sie gerne hätten zeigen aber ebenso einige Beispiele wie z.b. das OEM-Verkaufsurteil, das Urteil gegen Hardwarebindung, IE-Zwang, Mediaplayer etc.. Nur weil Microsoft es gerne so hätte heisst noch lange nicht, dass es dann auch so ist.

Zitat

Wenn Microsoft den Lizenznehmern von Win7/8 eine kostenlose Nutzungslizenz für Windows10 einräumt, hat das nicht das geringste mit einer Schenkung zu tun, da hier nichts den Besitz wechselt.

Eben doch. Sie verschenken eine Lizenz. Das ist in Deutschland ebenso eine verhandelbare Sache wie ein Hund oder eine Armbanduhr.

Zitat

Wobei ich eher ein Problem sehe: Diese Geiz-ist-geil Mentalität. Muss alles können, darf aber nix kosten. Und wenn kostenlose Lizenzen zeitbefristet sind, ist der Softwarehersteller auf einmal der Böse.

Du verstehst mich hier komplett falsch. Ich finde es gut von Microsoft, was sie da versuchen. Ich habe auch nie behauptet, dass sie böse sind. Alles was mich interessiert sind Fakten dazu, wie es weitergeht, aus diesem Grunde hab ich mal vorsichtig angefragt ob jemand schon irgendwas genaues weiss. Leider ist das offenbar noch nicht der Fall.

Beitrag anzeigenZitat (Luciman: 19. August 2015 - 20:01)

Du vermutest falsch, wenn Du meine Darlegung als Vermutung klassifizierst - die gründet auf gesunden, logischen Verstand, gepaart mit Lebenserfahrung. ;)

Eine Behauptung ohne Hintergrundwissen, hergeleitet nur durch durchlesen von Erfahrungswerten anderer ohne direkten Bezug auf das Produkt ist auch dann eine Vermutung, wenn du 450 Jahre alt bist.
Fakt darfst du es dann nennen wenn es unwiderlegbare Beweise für deine Behauptungen gibt, z.b. in Form eines Schriftstücks eines Microsoft-Mitarbeiters.

Zitat

Die erneute Klarlegung bzgl. Software-Nutzungsbedingungen konntest Du ja noch mal bei Sturmovik nachlesen.

Die erneute Klarlegung seitens Sturmovik hab ich soeben zerfetzt, nichts für ungut Sturmovik.
Und der beste Beweis, dass du dich selbst nur auf Vermutungen stützt ist deine Aussage etwas weiter oben:

Beitrag anzeigenZitat (Luciman: 19. August 2015 - 09:37)

Was bei einer kompletten HW-Änderung passiert, ist noch nicht ganz klar

Erst ist es dir nicht ganz klar, plötzlich ist es für dich klar wie Kloßbrühe. Woher kommt der Sinneswandel?
Desweiteren verlinkst du in diesem Thread selbst einen Artikel mit genau meiner Frage. Irgendwie ein Widerspruch, meinst du nicht?

Nochmal für alle: Ich nutze 10 nicht. Ich habe es in absehbarer Zeit auch nicht vor (sag niemals nie). Ich will Microsoft nichts böses, es interessierte mich lediglich ob irgendjemand schon genaues weiss, wie es weitergehen wird. Dass die Vermutungen, die momentan kursieren, wenig Wahrheit enthalten sieht man schon daran, dass es jeder für sich anders dichtet.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 19. August 2015 - 22:04

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#22 Mitglied ist offline   Luciman 

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geschrieben 19. August 2015 - 22:50

@samstag:

Ganz wie Du meinst: Du hast Recht (wir nicht) ... und ich meine Ruhe! :D
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#23 Mitglied ist offline   screamer 

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geschrieben 20. August 2015 - 11:28

Habe das gleich mal in die Microsoft Community geschrieben und diese Antwort erhalten!

Zitat

willkommen in der Microsoft Community.

Wie Sie ganz richtig sagen, ist die Windows 10 Aktivierung an die Hardware geknüpft. Wenn Sie auf der Hardware das Upgrade durchgeführt haben können Sie anschließend Windows 10 auch neu daruauf installieren. Auf einem neuen PC werden Sie Windows 10 nicht aktivieren können.

Mit freundlichen Grüßen

Uli


Siehe hier

Dieser Beitrag wurde von screamer bearbeitet: 20. August 2015 - 12:14

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#24 Mitglied ist offline   js1 

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geschrieben 20. August 2015 - 12:20

Und genau der letzte Satz würde gegen deutsches Recht verstoßen wenn es MS tatsächlich so durchziehen würde dass eine erworbene Nutzungslizenz nur genau an eine bestimmte Hardware gebunden ist.
Und obendrauf kommt noch, dass sich ja die Hardware-ID (an die die Aktivierung geknüpft ist) bereits schon ändert beim bloßen Wechsel bestimmter Baugruppen in dem PC, auf welchem die Aktivierung durchgeführt wurde.
Gegen diese deutschen Rechtsvorschriften konnte sich MS bisher schon nicht durchsetzen und wird es auch in Zukunft nicht können.

Dieser Beitrag wurde von js1 bearbeitet: 20. August 2015 - 12:22

Viele Grüße js1
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#25 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 20. August 2015 - 13:27

Beitrag anzeigenZitat (js1: 20. August 2015 - 12:20)

Gegen diese deutschen Rechtsvorschriften konnte sich MS bisher schon nicht durchsetzen und wird es auch in Zukunft nicht können.

Bei einem vorinstalliertem Windows 8.x hat sich bis jetzt auch niemand darüber aufgeregt, obwohl das (meiner Ansicht nach) wesentliche eindeutiger ist. Bei dem kostenlosen Windows 10 bin ich immer noch nicht wirklich schlüssig, ob da wirklich eine dieser 'Rechtsvorschriften' greift.
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#26 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 20. August 2015 - 13:43

Naja, da wird man meines Erachtens aber etwas differenzieren müssen: Bei bisherigen Windowsversionen war es zumindest möglich (durch auslesen des Keys) das Windows auf andere Hardware zu übertragen.
Offenbar haben sie damit den Vorschriften genüge getan, immerhin steht ja auch nirgendwo dass sie es den Anwendern möglichst einfach machen müssen.
Bei Win10 dagegen scheint es bisher aber unmöglich zu sein die Version zu übertragen, zumindest nach Ablauf des Upgradezeitraums.
Auch wenn ich glaube irgendwo schon mal gelesen zu haben dass MS wohl vorhat ein Tool zur Verfügung zu stellen, mit dem die Übertragung möglich sein soll (Achtung, Hörensagen).
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#27 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 20. August 2015 - 13:51

Es ging mir nicht so sehr um die Übertragbarkeit von Windows, sondern um die Übertragbarkeit der Windows 8.x Lizenz an sich. Das ist ja bei einem vorinstallierten Windows 8.x praktisch unmöglich. Hier würde das auf eine Vervielfältigung hinauslaufen, was zum. dann problematisch wird, wenn es in den Verkauf geht.
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#28 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 20. August 2015 - 14:16

Hm?
Laut Eula ist es doch gestattet eine Kopie der Software zu Sicherungszwecken anzufertigen. Wenn ich das Win8 dann verkaufen will lösche ich das vorinstallierte Win8, und habe somit nur noch die Kopie, die dann ja im Endeffekt nur noch als normales Installationsmedium anzusehen ist, da das vorangegangene Windows gelöscht wurde?
Eine Vervielfältigung kann ich hier also nicht wirklich erkennen, oder worauf willst du hinaus?

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 20. August 2015 - 14:16

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#29 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 20. August 2015 - 14:22

Ich will auf den Key hinaus, welcher ja im UEFI fest verankert ist. Eine vollständige Übertragung der Lizenz wäre ja erst dann gegeben, wenn ich den Key aus dem UEFI löschen könnte, was aber ohne weiteres gar nicht machbar ist (auslesen ist ja kein Problem). Solange man dann das alte Gerät weiter betreibt, ist man ja dann immer noch im Besitz der alte Lizenz, selbst wenn man sie gerade nicht nutzt. Das wäre im Grunde genommen das Selbe, als wenn man ein vorinstalliertes Windows 7 weitergeben würde, aber vom COA nur den Key abschreibt, den Sticker aber behält. Wenn schon, muss man es ja komplett weiter geben und nichts behalten. Aber das ist ja bei einem vorinstalliertem Windows 8.x praktisch unmöglich.

Aber darüber hat sich noch niemand so wirklich richtig aufgeregt oder Microsoft irgendwelche Vorschriften gemacht. Jedenfalls ist mir nichts davon bekannt.
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#30 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 20. August 2015 - 14:41

Achso, ok, jetzt versteh ich auf was du hinaus willst.
Das würde theoretisch bedeuten, dass der Hersteller des Komplett-PC ein Tool zur Verfügung stellen müsste, mit dem man den Key-Eintrag aus dem UEFI löschen kann.
Andererseits: In Deutschland darf Software nicht mit Hardware gebundelt werden - die Lizenz darf also separat verkauft werden. Die Lizenzbedingungen sagen aber das Gegenteil. Jetzt stellt sich die Frage, was zählt mehr: Deutsches Recht oder Lizenzbedingungen? Dass das inzwischen eindeutig geklärt ist ist keine Frage mehr.

Im Endeffekt kann mir Microsoft nichts, wenn ich die Lizenz verkaufe. Dass es mir technisch unmöglich gemacht wurde die Lizenz vollständig von meinem PC zu löschen liegt nicht in meinem Interesse und ist nachträglich auch nicht zu ändern, die Möglichkeit zu verkaufen wird mir aber dennoch von Vater Staat eingeräumt.
Theoretisch ist es also das Problem von Microsoft es soweit umzusetzen, das ich den verkauften Key nicht mehr einsetzen kann, und er nur noch vom Käufer eingesetzt werden kann (da ich aber die Lizenz verkauft habe wüsste ich sowieso dass ich strafbar handle, da keine Lizenz mehr in meinem Besitz ist. Eigentlich wäre das nur von Belang, wenn die Hardware weiter verkauft wird und der neue Besitzer den Key ausliest und benutzt).
Dieser letzte Absatz beruht auf Halbwissen von mir und ist kein Fakt. Es ist das, wie ich das interpretiere. Andere Fakten werden da gerne angenommen.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 20. August 2015 - 14:46

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