WinFuture-Forum.de: Windows 7 Professional x64 verkaufen - WinFuture-Forum.de

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Alle Informationen zum Thema Windows 7 in unserem Special. Windows 7 Download, FAQ und neue Funktionen im Überblick.
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Windows 7 Professional x64 verkaufen Leider ist der Sticker total kaputt.!!!


#1 Mitglied ist offline   hbc2000 

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geschrieben 27. März 2012 - 11:56

Hey,

wollte demnächst mein Win7 Pro verkaufen,
weil mir HP für zuhause vollkommen reicht.
Hab versucht den sch.. Sticker abzubekommen
und alles zerissen.

MS-Support hat mir einen neuen Key zukommen lassen,
nur das mit dem Sticker machen die nicht mehr,
weil der funktionierende Key ausreicht. (Nutzung)

Ich will es aber jetzt verkaufen,
also Image-DVD mit Key.
Wäre das so öffentlich (eBay, Foren etc.) legal
oder soll ich lieber Privat verkaufen.?

Der Key ist gültig und funktioniert.

PS.: Wenn jemand Interesse hat,
dann kann er mich auch anschreiben.

Dieser Beitrag wurde von hbc2000 bearbeitet: 27. März 2012 - 11:57

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"Ein Computer ist immer nur so schlau, wie der Mensch der Ihn benutzt"
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#2 Mitglied ist offline   Urne 

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geschrieben 27. März 2012 - 12:11

Das solltest Du besser privat verkaufen, um Dir eventuellen Ärger mit dem Käufer zu ersparen. Wenn Du den Käufer persönlich kennst, dann ist sowas ja meist kein Problem.
Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menschheit hin und nach alter Sitt und Brauch stirbt die andere Hälfte auch.
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#3 Mitglied ist offline   hbc2000 

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geschrieben 27. März 2012 - 12:17

 Zitat (Urne: 27. März 2012 - 12:11)

Das solltest Du besser privat verkaufen, um Dir eventuellen Ärger mit dem Käufer zu ersparen. Wenn Du den Käufer persönlich kennst, dann ist sowas ja meist kein Problem.


Gut, also auch kein Post im Biete-Bereich hier im Forum,
wenn ich es genauso schreibe.?
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#4 Mitglied ist offline   Urne 

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geschrieben 27. März 2012 - 12:37

Na theoretisch kannst Du das schon öffentlich anbieten, aber ich würde es wegen dem wohl nur aufgeschriebenen Key lassen, um mir persönlich eventuellen Ärger zu ersparen, falls mal was damit ist. Oder haben die von MS den Key irgendwie schriftlich zukommen lassen? Dann hast Du ja was offizielles, was Du mit übergeben kannst.
Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menschheit hin und nach alter Sitt und Brauch stirbt die andere Hälfte auch.
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#5 Mitglied ist offline   hbc2000 

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geschrieben 27. März 2012 - 12:44

 Zitat (Urne: 27. März 2012 - 12:37)

Oder haben die von MS den Key irgendwie schriftlich zukommen lassen? Dann hast Du ja was offizielles, was Du mit übergeben kannst.


Na eigentlich telefonisch übergeben
aber ich ruf grad noch mal an
und frag, ob die es mir schicken können
wegen schriftlicher Bestätigung.

Aber anbieten kann ich es.?

EDIT: Die senden mir jetzt eine off. eMail mit den Daten.

Dieser Beitrag wurde von hbc2000 bearbeitet: 27. März 2012 - 12:46

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#6 Mitglied ist offline   klawitter 

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geschrieben 27. März 2012 - 12:45

Dem Sticker wie der Lizenz ist es egal, ob er zerissen ist. Hauptsache er ist da. Also papp alle Teile sauber auf ein Stück Papier und der Lizenznachweis ist vollständig, wenn auch in Einzelteilen ;)
Android ist die Rache der Nerds - weil wir sie nie auf unsere Parties eingeladen haben.
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#7 Mitglied ist offline   hbc2000 

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geschrieben 27. März 2012 - 12:52

 Zitat (Urne: 27. März 2012 - 12:37)

Na theoretisch kannst Du das schon öffentlich anbieten, aber ich würde es wegen dem wohl nur aufgeschriebenen Key lassen, um mir persönlich eventuellen Ärger zu ersparen, falls mal was damit ist. Oder haben die von MS den Key irgendwie schriftlich zukommen lassen? Dann hast Du ja was offizielles, was Du mit übergeben kannst.


kann gelöscht werden.:)

 Zitat (klawitter: 27. März 2012 - 12:45)

Dem Sticker wie der Lizenz ist es egal, ob er zerissen ist. Hauptsache er ist da. Also papp alle Teile sauber auf ein Stück Papier und der Lizenznachweis ist vollständig, wenn auch in Einzelteilen ;)


Wo ich den neuen Key erhalten habe,
habe ich den Sticker entsorgt.:(
Da war auch nicht viel zu kleben,
weil der wirklich an allen Ecken und Kanten weggerissen ist.

Aber bekomme jetzt eine off. eMail von Microsoft mit der Bestätigung
und dem Key. Das kann ich ausdrucken und verwenden.
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"Ein Computer ist immer nur so schlau, wie der Mensch der Ihn benutzt"
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#8 Mitglied ist offline   WinFutAl10 

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geschrieben 27. März 2012 - 16:34

Nur zur Info: Die Sticker entfernt man am Besten, wenn man das Gehäuse erwärmt (z. B. mit einem Fön) und dann von einer Ecke aus mit einem Messer langsam den Aufkleber entfernt.
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#9 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 27. März 2012 - 17:06

Beitrag anzeigenZitat (WinFutAl10: 27. März 2012 - 16:34)

Nur zur Info: Die Sticker entfernt man am Besten, wenn man das Gehäuse erwärmt (z. B. mit einem Fön) und dann von einer Ecke aus mit einem Messer langsam den Aufkleber entfernt.

ist eh zu spät mit dem Tip für den TE
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#10 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 30. März 2012 - 11:03

Wenn der CoA nicht mehr existent (ist mit Mail nur gültig solange der alte CoA noch vorhanden - wenn auch nicht mehr lesbar - ist) habe ich hier bedenken die denke ich mal vorerst geklärt werden müssten.

Key ist schließlich nur ein "Zusatz" zum CoA. Der CoA ist die Lizenz

Dieser Beitrag wurde von Stefan_der_held bearbeitet: 30. März 2012 - 11:05

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#11 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 30. März 2012 - 13:15

Wenn du das Windows7 legal erworben hast, darst du es weiterverkaufen wie du willst. Der Weiterverkauf von Software kann auch nicht durch Lizenzbedingungen von Microsoft eingeschränkt werden. D.h., dass es egal ist, ob du den Sticker oder die DVD (ist bei vorinstallierten BS sowieso fast nie dabei) noch hast.

Ob dir jemand so etwas tatsächlich abkauft, ist eine andere Frage. Aber mit der Email von MS dürfte es doch ausreichen.

Ein anderes Problem sehe ich bei solchen Käufen eher darin, dass man nie genau weiß, ob dieses BS tatsächlich gelöscht wurde und nicht auf einem anderen PC weiterläuft (was ich hbc2000 hier ausdrücklich nicht unterstellen möchte!).
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#12 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 30. März 2012 - 14:51

Beitrag anzeigenZitat (Doodle: 30. März 2012 - 13:15)

Der Weiterverkauf von Software kann auch nicht durch Lizenzbedingungen von Microsoft eingeschränkt werden. D.h., dass es egal ist, ob du den Sticker oder die DVD (ist bei vorinstallierten BS sowieso fast nie dabei) noch hast.


Bestimmte Sachen sind nunmal Voraussetzung für die legalität einer Sache. Und eine Mail ansich ist NICHT RECHTLICH VEBINDLICH.

Der COA - ob zerstörrt oder nicht - ist bestandteil der Lizenz.

Wenn man bei MS anruft wird man entsprechend auch so durchgeleitet dass evtl. sogar ein Nachweis erbracht werden muss (bspw. Foto des havarierten CoA) bevor man einen neuen Key bekommt.

Sonst könnt' ja jeder da anrufen und Keys auf lau bekommen.

Das Risiko ansich würde ich nicht eingehen wenn ich keinen Nachweiß über einen CoA habe - über die beiliegenden Medien oder Recoverypartitionen lassen wir mal die gemüter ruhen... die ISOs bietet MS schließlich selbst zum Download an.

Dieser Beitrag wurde von Stefan_der_held bearbeitet: 30. März 2012 - 14:53

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#13 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 30. März 2012 - 15:26

Beitrag anzeigenZitat (Doodle: 30. März 2012 - 13:15)

Der Weiterverkauf von Software kann auch nicht durch Lizenzbedingungen von Microsoft eingeschränkt werden.

Du scheinst da nur eines zu übersehen: Du hast weder die Software gekauft, noch kannst du sie weiterverkaufen. Alles was du mit dem Kauf erwirbst ist das Recht eine Kopie auf einem oder mehreren Rechnern zu installieren.
Da du aber nunmal nicht der Besitzer, also Urheber der Software selbst bist gilt auch in Deutschland das Urheberrecht, das dem Urheber (also hier Microsoft) durchaus einige Rechte einräumt, unter anderem wie und zu welchen Bedingungen er sein Programm vermarktet.
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#14 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 30. März 2012 - 17:31

Ich habe nichts übersehen. Das Thema Weiterveräußerung von Software wurde schon vor über 10 Jahren vom BGH abschließend geklärt:

"Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, daß eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, daß er von vornherein nur ein auf diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei."
http://www.jurpc.de/...pr/20000220.htm
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#15 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 30. März 2012 - 17:34

Du übersiehst offenbar andauernd etwas. In deinem Urteil geht es um die sogenannten OEM-Versionen, die laut Hersteller nur in Verbindung mit Hardware verkauft werden durften. Mit der Lizenz an sich hat das Urteil aber genau gar nichts zu tun, lediglich mit dem Verkaufsmodell. Was genau die Lizenz beinhalten muss bestimmt (in Deutschland) der Urheber, und das wiederum ist durch das Urheberrechtsgesetz bereits abschliessend geklärt, und zwar mindestens solange bis ein findiger Rechtsverdreher einen Fehler in diesem findet oder es überhaupt verändert wird.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 30. März 2012 - 17:38

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