WinFuture-Forum.de: Asus Netbook Mehrmals Defekt / Geld Zurück ? - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Notebooks & Tablet PCs
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Asus Netbook Mehrmals Defekt / Geld Zurück ?


#1 Mitglied ist offline   HeydtBox 

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geschrieben 08. August 2011 - 12:56

Hallo ich habe mir ein EEE 1215n Netbook geholt.

Im letzten Monat gekauft. Leider habe ich erst nach 14 tagen erkannt dass, das Gerät den Akku nicht erkannt hat. Und den akku zwar benutzt hat, aber immer dachte dass, das netzteil läuft.

So gerät eingeschickt. Kam wieder jetzt ist der akku ganz kaputt. So nach einer stunde am kunden- Dinest.

Der garnichts wusste, und nichtmal mit der Asus Datenbank zurecht kam wurde ich vertrostet das mich in 2 werkstagen der cheff anruft.

Das tat er gerade auch. ja ich solle das system rebooten. Völliger schwachsin da dies auch schon bei der reperatur geschah.

Nun sol ich es erneut einschicken!



So etwas habe ich noch nie erlebt nichtmal der Cheff hat Ahnung und redet nur schwachsin!





Meine Frage:

Kann ich, da das Gerät schon 2 war innerhalb des 1. Monats Defekt ist/war auch wieder gegen mein Geld eintauschen? Gibt es da irgenein gesetz?

Dieser Beitrag wurde von HeydtBox bearbeitet: 08. August 2011 - 12:59

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#2 Mitglied ist offline   J000S 

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geschrieben 08. August 2011 - 13:05

Du könntest höchstens ein Erstazgerät einfordern... :unsure:
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#3 Mitglied ist offline   HeydtBox 

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geschrieben 08. August 2011 - 13:08

Hier das habe ich gerade gefunden:

Da du nach §433 BGB einen gültigen Kaufvertrag mit dem Verkäufer geschlossen hast, ergibt sich für dich nach §440 BGB das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten und dein Geld zurückzugeben, denn eine Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch des Verkäufers als fehlgeschlagen. Du kannst nun fristlos vom Vertrag zurücktreten.
( ein zitat aus ein anderen Interent Forum )

also mache ich schöne beweis videos/fotos vom erneuten fehler und wenn dann nicht alles super ist, geld zurück!

Es ist kaum zu glaube das ein Kundenservice sowas von dumm sein kann. Das nächstemal frage ich ob ich das gesprächs mit aufnehmen darf :) .
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#4 _M-i-s-t-e-r-x_

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geschrieben 08. August 2011 - 16:00

Ich glaube kaum das du mit Herrn Michels gesprochen hast

nur als Tip verlange wenn möglich den Herrn Müller von tech supp
der Herr Müller ist zumindest einer der Chefs für den technischen support

mfg mister x
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#5 Mitglied ist offline   HeydtBox 

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geschrieben 08. August 2011 - 16:10

der typ war so kaputt der hat erstmal meine Mutter damit zugequatscht. Also hat nichtmal darauf geachtet wer am telefon ist.

Naja so iwe ich asus kenne bekommen die das sowieso nicht hin. Selbst wenn.. ich habe dann ja noch 23 monate zeit es noch 2 mal einzuschicken dann bekomme ich das geld sicher.


Eigentlicheine sichere geldanlage. Wenn man das geld nach 1,5 jahren wiederhaben will. xD
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#6 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 08. August 2011 - 17:51

Innerhalb der ersten 6 Monate hast du die gesetzliche Garantie. Der Hersteller darf in der Zeit 3 mal nachbessern. Schlägt innerhalb der ersten 6 Monate auch der dritte Nachbesserungsversuch fehlt, so kannst du wandeln, sprich das Geld zurück verlangen. Also schick ihn ein und hoffe einfach, dass er wieder kaputt zurück kommt.
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#7 Mitglied ist offline   HeydtBox 

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geschrieben 08. August 2011 - 21:40

ich habe 24 monate lang dieses recht sowit ich weis.
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#8 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 08. August 2011 - 22:28

Zitat

ich habe 24 monate lang dieses recht sowit ich weis.
jain. beweislastumkehr.

das ist deutlich komplizierter.

in den ersten 6 monaten hast du gegenüber dem händler garantieansprüche. dh, wenn ein defekt auftritt (der nicht von der verursacht wurde) dann muss er dir nachweisen, dass er nicht bei kauf vorlag.

die restlichen 18 monate hast du gegenüber dem händler gewährleistung. das heißt, wenn das ding kaputt ist und du dahin läufst, dann musst du ihm theoretisch nachweisen, dass der schaden bei kauf vorlag (gutachten!). so asi ist aber fast kein händler. könnten sie aber rein rechtlich.

die herstellergarantie ist davon unabhängig. da musst du in den garantiebedinungen nachgucken, was da drinnen steht.

so, jetzt musst du entscheiden: zeigst du den schaden gegenüber dem händler oder gegenüber dem hersteller an. da das gerät bei dir erst einen monat alt ist, ist das erstmal egal. theoretisch.

der verkäufer darf den mangel nachbessern. schlägt dies zwei mal fehl, dann kannst du eine wandlung oder ersatz verlangen. aber zwei mal, wenn der gleiche fehler aufgetreten ist. 1x grafikkarte und 1x akku zb gildet nicht. (je nachdem kann sich der händler da was in den AGB freihalten). Allerdings hast du dann mit einer wertminderung zu rechnen bzw bei austausch kannst du ein gleichwertiges gerät bekommen/gebrauchtgerät/refurbished.

das selbe kannst du direkt beim hersteller machen. der spass beginnt, wenn der hersteller zb 1 jahr oder 2 jahre garantie gibt. dann würde ich mich an den hersteller wenden. denn.

1x den schaden beim händler und 1x den schaden beim händler anzeigen ist nicht 2x der schaden! sprich, hier kannst du noch keine wandlung verlangen. das wird dann interessant, wenn zb der händler das gerät innerhalb der ersten 6 monate repariert, es nach 7 monaten wieder kaputt geht und du zu ihm hingehst und er dir sagt: ne, is nich, beweis mir, dass der schaden vorher vorlag. (siehe oben).

hast du dann garantie vom hersteller, dann hast du noch keinen wandlungsgrund, denn der hersteller darf ja 2x nachbessern. und nach dem 2x erfolglosen reparieren erst kann der hersteller dann entscheiden, ob er dir geld zurück gibt oder ob du ein austauschgerät von ihm bekommst.

der knackpunkt ist: du musst immer eine wertminderung hinnehmen! grob ist das: 6 monate = 70% restwert, 18 Monate = 30% restwert.
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