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Auslandsreise mit 16 Bezahlung & Richtlinien


#1 Mitglied ist offline   moneymaker 

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geschrieben 10. Oktober 2010 - 18:52

Hallo

bevor ich da Stundenlang in der Warteschleife bei AirBerlin stehe wollt ich ma kurz folgendes wissen.

Kann man ohne eine Erlaubnis der Eltern mit 16 eine Auslandsreise von der Schweiz nach Deutschland buchen (fliegen)? Und ist eine Überweisung bzw. Bezahlung/Kauf von Deutschland aus möglich?

Möchte eine Überraschungsticket kaufen, daher meine Frage.

Hoffe ihr könnt mir helfen mit Erfahrungen ansonsten quäl mich durch die Warteschlange.

Dieser Beitrag wurde von moneymaker bearbeitet: 10. Oktober 2010 - 18:53

Man muss viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
Jean-Jacques Rousseau

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#2 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 10. Oktober 2010 - 19:01

Ich unterstelle folgendes: Das Ticket soll in Deutschland gekauft werden und für den Ticketerwerb gilt Deutsches Recht. Trifft des nicht zu, dann vergess bitte den Rest.

Der Vertrag bleibt solange rechtlich unwirksam, bis deine Erziehungsberechtigten dem Vertrag zustimmen. Es sei denn, der Vertrag unterfällt dem Taschengeldparagraph. Sollte das Flugticket bis 49 Euro max. 59 Euro kosten könnte man sicher so argumentieren.

Ob sich die Airline auf Verträge einlassen, die die Erziehungsberechtigten jeder Zeit und sofort widerrufen können, wage ich zu bezweifeln, kann ich aber mangels eigener Erfahrungen nicht beurteilen. Also deine Bedenken sind nicht unbegründet. Warum läßt die dir Zustimmung/Einwilligung deiner Eltern nicht vorher schriftlich geben? Dann dürfte es eigentlich keine Probleme geben.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 10. Oktober 2010 - 19:04


#3 Mitglied ist offline   moneymaker 

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geschrieben 10. Oktober 2010 - 19:19

Und wie sieht es mit dem Kauf von der Schweiz aus? Ich möchte nur gern wissen ob eine Erlaubnis notwendig ist. Geflogen wird von der Schweiz, gekauft werden kann das Ticket von der Schweiz. Woher das Geld überwiesen wird ist ja eigentlich "egal" bzw. vom wem.

Ich weiss bei vielen Gesellschaften wird man ab 16 Jahren als Erwachsen betrachtet.

Dieser Beitrag wurde von moneymaker bearbeitet: 10. Oktober 2010 - 19:37

Man muss viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
Jean-Jacques Rousseau

#4 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 10. Oktober 2010 - 19:58

Ich würde, um allen möglichen Ärger aus dem Weg zu gehen, einen vertrauenswürdigen, volljährigen Verwandten in die Übrraschung einweihen, der dann das Ticket kauft und der Drops ist gelutscht.

Also zumindest für die Fluggesellschaft ist das Ding dann in Ordnung. Wenn es dann wegen der Überraschung trotzdem einen Familienkrach gibt, ist das eine andere Sache.

Dieser Beitrag wurde von Holger_N bearbeitet: 10. Oktober 2010 - 19:59

Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#5 Mitglied ist offline   moneymaker 

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geschrieben 10. Oktober 2010 - 20:40

Der kauf findet eines volljährigen und verwandten statt für eine 16 Jährige, darum meine Frage.
Man muss viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
Jean-Jacques Rousseau

#6 _Marius123_

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geschrieben 29. November 2010 - 12:44

Hi,
also du kannst eine Reise machen, nur könntest du dann im Zielland vielleicht Problemem mit den Behöreden bekommen (Außerhalb der EU). Wenn du nach Spanien will oder so, ist das ganze nciht so wild. Was du oder deine Eltern auf jeden Fall machen sollten, ist einen Unfallversicherung abschließen. Auf Werbung kannst du dich mal schlaulesen was man damachen kann. Es ist auf jeden Fall sinnvoll wenn du krank wirst oder du z.B. ein Auto ausversehen beschädigst.

VG

Dieser Beitrag wurde von Wiesel bearbeitet: 30. November 2011 - 08:16
Änderungsgrund: Werbung verbannt


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