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Nachrichten zum Thema: Internet
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Downloads Nachverfolgen- Strafen.. Kann man einen Download einem PC zuweisen?

#16 Mitglied ist offline   Internetkopfgeldjäger 

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geschrieben 07. August 2010 - 22:59

@driv3r:
Wenn Du das Opfer bist, also meinst zahlen zu müssen,
dann solltest Du wohl am besten Energie in Prävention stecken,
damit künftig weder die Kinder, noch Mutter und Vater noch mal Opfer von Abzockern werden.

Dass Du das Opfer bist, ging aus dem Eröffnungspost ursprünglich nicht klar hervor.
Falls du dich schadlos an deinen Kindern halten willst, könntest du sie ja auf die Straße zum Geldranschaffen schicken,
Wochenblättchen und Prospekte verteilen zum Beispiel.
Langfristig wird aber nur aufklären der gesamten Familie helfen,
so zu agieren, das niemand mehr von Abzockern erwischt wird.

Ein paar Tipps gibt es hier:
http://abmahnwahn-dreipage.de/

Und was die saugfreudigen Kinder angeht: so lange die so doof sind,
sich von Abzockern erwischen von zu lassen, sollten die das doch bitteschön bleiben lassen.
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#17 Mitglied ist offline   Taxidriver05 

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geschrieben 07. August 2010 - 23:09

Hätte die Seite auch empfohlen...
die ist echt hilfreich...

Darf man fragen, von welcher Kanzlei?
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#18 Mitglied ist offline   Internetkopfgeldjäger 

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geschrieben 07. August 2010 - 23:16

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 07.08.2010, 23:40)

Der einzige, der in diesem Fall das Telekommunikationsgeheimnis bricht ist derjenige, der die Seite ansurft. Schon mit dem blossen Ansurfen gibt er genügend Daten preis, die seine Rückverfolgung ermöglichen

Samstag, die Protokollierung ist illegal:
http://www.daten-speicherung.de/index.php/...reiber-illegal/
Nur weil da bislang meist noch die Augen zugedrückt werden und noch keine Strafverfolgung derartiger illegaler Protokollierung bekannt geworden ist, heißt das noch lange nicht, dass diese illegale Protokollierung auch straffrei bleiben muss.
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#19 Mitglied ist offline   Taxidriver05 

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geschrieben 07. August 2010 - 23:18

Es kommt auf die Verhältnismäßigkeit an...
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#20 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 07. August 2010 - 23:42

Beitrag anzeigenZitat (Internetkopfgeldjäger: 08.08.2010, 00:16)

Samstag, die Protokollierung ist illegal:

Alles was da steht ist dass das BKA keine IPs zur Rückverfolgung speichern darf.

Zitat

Das Bundesjustizministerium zeichnete ursprünglich – wie viele andere Ministerien – in personenbeziehbarer Form auf, welche Seiten die Nutzer seines Portals interessierten. 2007 wurde das Ministerium unter Strafandrohung verurteilt, diese illegale, globale und pauschale Surfprotokollierung zu unterlassen.

Desweitern steht da auch:

Zitat

In einem erstmals an dieser Stelle veröffentlichten Schreiben vom 02.02.2009 bestätigt das Bundesjustizministerium, dass Betreiber von Internetportalen die Kennungen (IP-Adressen) der Besucher „nicht über den Zeitraum der Inanspruchnahme (Besuch der Webseite) hinaus“ speichern dürfen.

In manchen Programmen wird die "Webseite" mehrere Tage, Wochen, Monate lang besucht. Ich denke mal wir sind uns einig dass in dieser Zeitspanne keiner etwas gegen die Speicherung machen kann.
Mal ganz abgesehen davon dass das verlinkte Schreiben nur WischiWaschi ist und in keinem Punkt auf Sharingprogramme eingeht, sondern lediglich auf "Webseitenbesuche".

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 07. August 2010 - 23:42

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#21 _duty_

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geschrieben 11. August 2010 - 20:04

mal so am Rande:
es gibt auch sehr viele Fälle wo die IP-Adressen verwechselt wurden
und unschuldige Nutzer des illegalen downlods bezichtigt wurden.


Beitrag anzeigenZitat (driv3r: 07.08.2010, 22:59)

Wie ich schon sagte ist der jenige Haftbar dem der Anschluss gehört, da will auch kein anderer mehr wissen welcher PC genau das war. Da stimme ich euch zu.
Ich möchte aber wissen ob man so etwas trotzdem herrausfinden kann. (nicht für den Richter sondern für einem selbst)


das ist falsch, wenn sich jemand an meinen Telefon Anschluß rein hackt
also außerhab meiner Wohnung bin ich dafür nicht haftbar,
wenn dann darüber illegale Sachen gemacht werden ist das z.b. nicht meine Sache z.b.
man ist nur für das haftbar was sich in der Wohnung befindet,
z.b. das Wlan, da hat man dafür zu sorgen dass das abgesichert ist .

Dieser Beitrag wurde von duty bearbeitet: 11. August 2010 - 20:20

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