ich habe eine Frage Bezüglich der doppelten „GEZ-Gebühr“ bei selbständigen.
Ich habe mich vor seit ca. zwei Jahren als Einzelunternehmen selbständig gemacht (Kfz-Aufbereitung). Ich bewohne eine ein-Zimmer-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, in der auch meine Steuerunterlagen lagern und ich auch meinen internetfähigen PC betreibe.
Diese Wohnung ist demnach auch als mein Betriebssitz eingetragen. Den PC habe ich seit ca. 2,5 Jahren als privates Gerät angemeldet.
Nun höre ich von einigen Geschäftspartnern, dass die GEZ anscheinend eine neue Welle von Überprüfungen startet um selbständige, die noch nicht doppelt zahlen, eben dazu „überreden“ sollen. Mir liegt so ein Schreiben vor:
...wir überprüfen zurzeit den gewerblichen und feiberuflichen Kunden-Bestand...
... Rundfunk-Geräte im Arbeitzimmer der Wohnung müssen angemeldet werden - unabhängig von Geräten im privaten Bereich.
Es geht mal wieder darum, dass man für seinen teilweise gewerblich genutzten PKW doppelt zahlen soll u.s.w.
Nun meine Frage: Da ich ja nur eine ein-Zimmer-Wohnung bewohne und auch nur einen Schreibtisch und nur einen PC habe, muss ich nach eurer Meinung nach auch doppelt für meinen PC zahlen?
Würde es sich zu meinen Gunsten auswirken, wenn ich meinen PC nun als rein gewerbsmäßigen PC ummelde?
Vielen Dank im Voraus!
Frank
Dieser Beitrag wurde von Frank955 bearbeitet: 11. Juli 2010 - 13:52