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Darf Ein Polizist Das ?


#1 Mitglied ist offline   derdomi01 

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geschrieben 05. April 2010 - 13:45

Hallo,

ich hatte am wochenende eine blöde auseinandersetzung mit einem Polizisten.
Ich woltle einfach mal fragen ob wer weiß, ob das erlaubt war, was er gemacht hat oder ob dies falsch war. Vielleicht kennt sich ja da wer mit aus.

Also:

Ich und ein paar bekannte haben im garten von nem Freund gefeiert über Ostern. Plötzlich kam die Polizei und beschuldigte uns wir haben wohl ein Trampolin aus einem anderen garten geklaut ( was NICHT stimmt, da wir nur zu 4 waren und alle immer zusammen). Nunja, ich -doof wie ich bin- wurde natürlich sauer über diese unterstellung und habe dann auch blöderweise angefangen den Polizisten zu beleidigen ( ich weiss selber es wa ein fehler). Ich stand ca 2 meter von dem polizisten entfernd und bin dann wohl unbewusst ein schritt nach vorne gegangen und zack, hatte ich seine faust im gesicht und lag am boden. Vielleicht hat er sich bedroht gefühlt, wer weiß. Aber ich denke nich, das ich irgendwas gemacht habe, was falsch wa ( bis auf das beleidigen). Ja, dann wurde ich plötzlich hochgehoben und mir wurdne handschellen angelegtu nd ich musste mit aufs revier in einer nebenstadt ( also nicht aufs revier von der stadt wo ich wohne). Mir wurde gesagt ich habe mich den beamten wiedersetzt ( was NICHT stimmt) und ich werde wohl eine dicke anzeige bekommen und das alles soll vor gericht. Da ich schon volljährig bin ( und ich nicht wirklich schon eine akte bei der polizei habe, außer von früher mal nen mickey maus heft geklaut) habe ich natürlich angst das ih jetz irgnedwie was hartes bekomme. Jedenfalls wurde ich morgens um 7 uhr ca. rausgelassen im shirt ( vom vorigen abend), ohne handy und ohne geld. Ich musste mir also echt geld zusammen betteln in der kälte um geld für den bus zu bekommen. Ist das alles überhaupt rechtlich korrekt gelaufen ? Weswegen soll das vor gericht ? Weil ich einen beamten beleidigt habe ? Ich habe nen dicken kopf, hab mir beim sturz meine rechte hüfte aufgeschrammt ( hab bild gemacht) und ja.. ich bin total ratlos und wollte halt mal nachfragen. Ein geeignetes Forum habe ich nicht gefunden.

Rechtschreibfehler inbegriffen :rolleyes: bin gerade zu faul alles zu korrigieren.

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#2 _Nippi_

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geschrieben 05. April 2010 - 13:51

Waren zwei Polizeibeamte vor Ort? Du erzählst nur von einem was sehr komisch klingt, da die immer zu zweit erscheinen.
Womit hast du die denn beleidigt? Beamtenbeleidigungen kommen oft vor ein Gericht und da wird dann eine Strafe festgesetzt. Er hat dir einfach so mitten ins Gesicht geschlagen? Mag ich gaanz stark bezweifeln das es so war, wie du es schilderst.

#3 _M-i-s-t-e-r-x_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 05. April 2010 - 14:09

klingt in der tat irgendwie jetzt erst mal , unglaublich .

Das erste was du tun musst solltest

1 : auf andere Polizei gehen und Anzeige erstatten gegen den Polizisten
wenn ihr zu 4 wart und es nur 1 Polizist ( oder auch 2 Polizisten waren )
ist eher nebensächlich da ihr bei 4 Leuten die besseren Karten habt

2 : Dann solltest du auf jeden Fall ins Krankenhaus gehen
die untersuchen lassen u.s.w vorsorglich , auch für spätere Beweiß zwecke

3 : Morgen Direkt , einen Rechtsanwalt auf suchen

4 : wenn alles so war wie du sagt , da Freut sich RTL / Sat 1 und co
ergo Presse einschalten .

5 : Handy , Geld und Persönliches , hätte man dir aus Händigen müssen


wenn du in Beleidigt hast , selbst das wird bei 4 Leuten und eventuellen
2 Polizisten , schwer werden für die Polizei das wirklich zu Beweißen

PS : die Punkte 1 - und besonder 2 sollte du dringend heute noch erledigen

PS : ich weiße darauf hin das ich keinen zu einer Straftat anstiften will
oder gar zu einer Falschaussage .


mfg mister x

Dieser Beitrag wurde von M-i-s-t-e-r-x bearbeitet: 05. April 2010 - 15:39


#4 Mitglied ist offline   derdomi01 

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geschrieben 05. April 2010 - 14:17

@ Nippi, scheint unglaublich zu klingen, ist aber tatsächlich die Wahrheit.
Deshalb schreibe ich hier schließlich. Ich weiß nicht ob es mit der flachen Hand oder mit der Faust war, auf jedenfall habe ich einen schlag mitten ins Gesicht bekommen, was mich sofort K.O auf den Boden fallen ließ. Ich habe ja schließlich auch 3 zeugen dafür.

So. ja es waren insgesamt 2 Polizisten. Aber der zweite hat sich zurück gehalten und eher nix gesagt.

Die worte mit denen ich den Polizisten beleidigt habe waren beispielsweise "arschloch,penner,idiot,nichtsnutz". Es klingt zwar doof aber so wie ich das sehe bin ich absolut unschuldig, bis auf die beleidigungen. Den Polizisten kenne ich, die stadt hier ist klein und man sieht in des öfteren bei stadtfesten.

#5 _Nippi_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 05. April 2010 - 14:21

Zitat

ist eher nebensächlich da ihr bei 4 Leuten die besseren Karten habt
Alleine schon dieser Satz ist gelogen. Es kommt auf die Vorstrafen und Glaubwürdigkeit der Leute an.

Zitat

2 : Dann solltest du auf jeden Fall ins Krankenhaus gehen
die untersuchen lassen u.s.w vorsorglich , auch für spätere Beweiß zwecke
Bei einem einfachen Schlag ins Gesicht bleibt kaum irgendwas über, was man noch nachweisen kann. So eine Untersuchung hätte er schon längst machen müssen und nicht erst Tage später.

Zitat

4 : wenn alles so war wie du sagt , da Freut sich RTL / Sat 1 und co
ergo Presse einschalten .
Jetzt mal ganz ruhig. Wer sagt das es so war? Und wer sagt das die auch Recht haben und am Ende noch mehr Ärger bekommen?

Zitat

5 : Handy , Geld und Persönliches , hätte man dir aus Händigen müssen
Er hat nicht einmal erwähnt, das er etwas abgegeben hat.

Zitat

wenn du in Beleidigt hast , selbst das wird bei 4 Leuten und eventuellen
2 Polizisten , schwer werden für die Polizei das wirklich zu Beweißen
Anstiftung zur Falschaussage ? Das ist Strafbar :rolleyes:

Edit: Ich würde an deiner Stelle abwarten was auf dich zukommt. An der Stelle des Polizisten hätte ich mich von dir bedroht gefühlt was auch eine Gewahrsam oder etwas handgreifliches erlaubt. Du beleidigst ihn und gehst dann noch auf ihn zu. Habt Ihr Alkohol getrunken ?

Dieser Beitrag wurde von Nippi bearbeitet: 05. April 2010 - 14:25


#6 Mitglied ist offline   timmy 

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geschrieben 05. April 2010 - 14:23

Naja, wenn du den Polizisten aus 2 Metern so blöde anmachst und dann noch einen Schritt auf ihn zumachst, hätte ich dir wohl vorsorglich auch eine Gelangt.
Denke mal, das ist alles dumm gelaufen.

#7 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 05. April 2010 - 14:24

Die Beleidigungen: Klar, das ist dein Fehler, den siehst du ja auch ein und das wird teuer werden für dich, da musst du durch.
Der tätliche Angriff: Das war ein Fehler des Polizisten, und das darfst du ihm nicht durchgehen lassen. Deswegen: Anzeige wegen tätlichen Angriffs stellen.
Ob das wirklich alles so war, wie du es jetzt schilderst? Wahrscheinlich nicht. Du warst (bist) verständlicherweise aufgeregt, und da sieht man schon mal alles ein bisschen verquer. Aber dennoch, wehren solltest du dich erstmal. Deswegen: Mach erstmal eine vorläufige Anzeige, und morgen gehst du zum Rechtsanwalt und besprichst dich mit dem. Und nur keine Sorge wegen dem finanziellen beim RA: Die Erstberatung kostet unter 12€.

#8 Mitglied ist offline   Tiggz 

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geschrieben 05. April 2010 - 14:41

Zitat

Ich stand ca 2 meter von dem polizisten entfernd und bin dann wohl unbewusst ein schritt nach vorne gegangen

Wenn man einen Polizisten aufs übelste beschimpft und dann ruckartig aus zwei Metern auf ihn losgeht, brauch man sich nicht zu wundern, daß der Polizist annimmt, daß er angegriffen wird und sich dann verteidigt.

Zitat

Beamtenbeleidigungen kommen oft vor ein Gericht

Beamtenbeleidigung gibt es nicht im deutschen Strafrecht. Es gibt nur den Straftatsbestand der Beleidigung.

Dieser Beitrag wurde von Tiggz bearbeitet: 05. April 2010 - 14:41


#9 _lustiger_affe_

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geschrieben 05. April 2010 - 14:46

Zitat

Zusätzlich zu den Tipps unten hilft eventuell ein Registry-Scan
*SCNR*

#10 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 05. April 2010 - 14:52

Beitrag anzeigenZitat (Tiggz: 05.04.2010, 15:41)

Wenn man einen Polizisten aufs übelste beschimpft und dann ruckartig aus zwei Metern auf ihn losgeht, brauch man sich nicht zu wundern, daß der Polizist annimmt, daß er angegriffen wird und sich dann verteidigt.

Verteidigt, Abwehrt und/oder sichert, ok.
Schlagen ist als Situationsberuhigende "Geste" wohl eher ungewöhnlich.

Samstag hat eigentlich alles geschrieben,
aber tu dir selber einen großen Gefallen,
bleib immer bei der Wahrheit, sonnst bist du/ihr schnell unglaubwürdig.
Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.

Nazis sind shice, überall.

#11 Mitglied ist offline   Tiggz 

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geschrieben 05. April 2010 - 15:22

Beitrag anzeigenZitat (saw: 05.04.2010, 15:52)

Schlagen ist als Situationsberuhigende "Geste" wohl eher ungewöhnlich.

- Man müßte beide Seiten dazu hören. Ich bezweifle, daß es so abgelaufen ist. Ein Polizist schlägt nicht einfach zu. Vielleicht wurde der Polizist angefaßt/gestossen in der Hitze des Gefechtes?!

- Vortäuschung einer Straftat des TE und Falschaussagen der Freunde, werden viel härter bestraft als eine Beleidigung.

- Für das "arschloch, penner, idiot, nichtsnutz" kann man locker mit ~1500€ Geldstrafe rechnen.

#12 Mitglied ist offline   derdomi01 

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geschrieben 05. April 2010 - 15:22

Ich bedanke mich auf jedenfall dür die ganzen Antworten.

Ich weiss, es klingt alles unglaubwürdig. Und jai ch bin auch noch sehr aufgeregt. Aber ich habe einen klaren Verstand und sage euch zu 100% die wahrheit.

@Tiggz: Du puschst das alles ein wenig auf. Ich bin nicht ruckartig auf den Beamten zugekommen. Wir haben uns ganz normal zu 6 unterhalten ( 2 beamte und wir 4) die beamten haben unsere Personalien aufgenommen und der eine hat mit mir diskutiert. Ich ihn darauf beleidigt und so fing das an. der Schritt, den ich zu den beamten gesetzt habe wa gerademal vielleicht 30 cm. Es war weder iene hastige bewegung oder ein ruckartiges verhalten von mir. Ich hab lediglich meine position ein wenig nach vorne verlagert und somit meinen fuß ein wenig näher zum beamten. Ja wir haben alkohol getrunken. Bier. Nicht mehr und nicht weniger. Wir haben gegrillt und ein wenig Bier geturnken.

Ich dachte immer Polizisten haben für sowas geeignette Griffe parat (WENN ich zu dem beamten so gewesen wär).

Eine Anzeige würde ich sehr gern machen. Habe aber Angst das ich hinterher x-mal so viel Geld ausgeben muss nur um damit durchzukommen. Denn mein Geld sitzt leider nicht so locker.

@ Samstag. Ich denk ich werd wirklich das machen was du sagst. Morgen gleich zum Anwald.

P.S: Ich bin ein ehrlicher mensch und würde NIEMALS vor Gericht lügen. Ich denke in der heutigen zeit mit der heutigen technik und pi pa po des Staates, schafft man es sowieso zu 99,9% nicht, denen etwas vorzulügen.

Leider teilen sich gerade die Meinungen ob es rechtlich korrekt war, mir eine zu verpassen. Aber ich bin euch dennoch sher dankbar

#13 Mitglied ist offline   Tiggz 

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geschrieben 05. April 2010 - 15:26

Beitrag anzeigenZitat (derdomi01: 05.04.2010, 16:22)

@Tiggz: Du puschst das alles ein wenig auf.

Es war rein hypothetisch und ich will Dir nichts unterstellen. Du mußt aber selbst zugeben, daß es unglaubwürdig ist.

Wie wäre es, wenn Du Dich bei dem Polizisten entschuldigst? Das kommt immer gut an und vielleicht kommste dann mit einer kleinen Geldbuße davon oder er zieht die Anzeige zurück.

Dieser Beitrag wurde von Tiggz bearbeitet: 05. April 2010 - 15:27


#14 Mitglied ist offline   derdomi01 

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geschrieben 05. April 2010 - 15:28

Beitrag anzeigenZitat (Tiggz: 05.04.2010, 16:22)

- Man müßte beide Seiten dazu hören. Ich bezweifle, daß es so abgelaufen ist. Ein Polizist schlägt nicht einfach zu. Vielleicht wurde der Polizist angefaßt/gestossen in der Hitze des Gefechtes?!

- Vortäuschung einer Straftat des TE und Falschaussagen der Freunde, werden viel härter bestraft als eine Beleidigung.

- Für das "arschloch, penner, idiot, nichtsnutz" kann man locker mit ~1500€ Geldstrafe rechnen.



Es ist aber GENAU SO abgelaufen. Wieso ist das so schwer zu glauben, wirklich. Nicht jeder Polizist ist ein "engel". Ich würde nicht hier schreiben wenn es anders abgelaufen wär. Dann hätte ich ja jetzt nix davon. KEIN Polizist wurde an dem Abend weder angefasst, noch gestoßen oder gar berührt. Das weiß ich 100% da meine 3 Freunde hinter mit bzw neben mir standen. Vorstrafen liegen bei uns 4 nicht vor. Höchstens bei mir , als ich 13-15 war hab ich von einem schreibwarenladen mal ein Mickey maus heft mitgenommen. Mehr aber auch nicht.

#15 Mitglied ist offline   Snake-deluxe 

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geschrieben 05. April 2010 - 15:28

Wie kommt man überhaupt auf die Idee nen Polizisten derart zu beleidigen?

Is doch klar das so etwas Konsequenzen nach sich zieht.

Irgendwie bist du da schon selber Schuld........
Auf die Anzeige würd ich verzichten... Zahl deine Strafe und lern aus der Geschichte.

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