WinFuture-Forum.de: Garantieanspruch Bei Be Quiet - WinFuture-Forum.de

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Garantieanspruch Bei Be Quiet


#1 Mitglied ist offline   urmel511 

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geschrieben 16. Juli 2009 - 20:54

Hallo,

hoffe hier kann mir jemand helfen.

Habe ein gebrauchtes Be Quiet Netzteil gekauft. Nur leider ist es defekt. Garantie läuft aber noch über ein Jahr. Ich habe vom Verkäufer den Kaufbeleg mit allen von Be Quiet gewünschten Infos bekommen. Könnte also theoretisch die Garantie in Anspruch nehemen.

Das Problem was ich jetzt habe ist mit den Garantiebestimmungen von denen, wenn es hiernach geht (sofern ich das richtig verstanden habe) müßte ich jetzt nun erst dem Verkäufer das NT zurückschicken, damit er das mit der Garantie erledigt.

Hat irgendjemand schonmal diese Problem gehabt (mit Bequiet oder einem anderen NT Hersteller, die haben nämlich alle den gleichen Passus in den Bestimmungen)? Weil Ihm das jetzt zuzuschicken, nur damit er das abwickelt und mir das Austasuchgerät zusendet finde ich jetzt etwas arg kompliziert und würde es gerne vermeiden.


1. Garantieumfang
"1.3 Die Garantie gilt nur für Endkunden (Verbraucher), die das Produkt bei einem autorisierten Listan-Händler erworben haben (Ersterwerb). Sie ist nicht übertragbar."

2. Garantielaufzeit
"Die Garantielaufzeit für betroffene Listan-Produkte ergibt sich aus nachfolgender Garantieliste, gerechnet ab Datum des Kaufbelegs (Ersterwerb durch Verbraucher bei autorisiertem Listan-Händler)..."

3. Abwicklung
"3.1 Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät eine Kopie der Originalrechnung oder der Kaufquittung zusammen mit einer Fehlerbeschreibung vorgelegt wird. Der Kaufbeleg muss Kaufdatum, Modellbezeichnung, vollständige Firmendaten des Händlers inkl. Steuernummer oder Ust.ID ausweisen."

Danke

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#2 _EDDP_

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geschrieben 16. Juli 2009 - 21:00

Warum sollte man es nicht direkt an den Hersteller schicken können? Die Garantie gewährt ja schließlich der Hersteller und nicht der Verkäufer. Ist denn die Gewährleistung schon abgelaufen?

#3 Mitglied ist offline   Ronin 

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geschrieben 16. Juli 2009 - 21:02

Beitrag anzeigenZitat (urmel511: 16.07.2009, 21:54)

1. Garantieumfang
"1.3 Die Garantie gilt nur für Endkunden (Verbraucher), die das Produkt bei einem autorisierten Listan-Händler erworben haben (Ersterwerb). Sie ist nicht übertragbar."

Das ist Unfug. Natürlich ist die Garantie übertragbar.

#4 Mitglied ist offline   windowsbetatest 

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geschrieben 16. Juli 2009 - 21:08

Beitrag anzeigenZitat (Ronin: 16.07.2009, 22:02)

Das ist Unfug. Natürlich ist die Garantie übertragbar.


Hallo,

warum sollte sie es zwangsläufig so sein?

Ein Garantie ist ein freiwillige (Zusatz-)Leistung, an die der Hersteller (beinahme) beliebige Bedingungen knüpfen kann.

Nur eine Gewährleistung ist gesetztlich vorgeschrieben.

mfg

#5 Mitglied ist offline   Ronin 

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geschrieben 16. Juli 2009 - 21:33

Mea culpe.

Du hast natürlich Recht. Die Garantie ist freiwillig, die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Deswegen kann der Hersteller die Garantie auch nur dem Ersterwerber zugestehen. Die Gewährleistung muss er jedoch auch dem Zweit-, Dritt-, oder Vierterwerber etc einräumen.

#6 _EDDP_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 16. Juli 2009 - 21:34

Die Gewährleistung ist aber Sache des Händlers, nicht des Herstellers...

Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 16. Juli 2009 - 21:35


#7 Mitglied ist offline   urmel511 

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geschrieben 16. Juli 2009 - 22:41

Die Gewährleistung (Händler) fällt raus, da defekte Netzteile direkt über Be Quiet abgewickelt werden.

"3.2 Die Garantieabwicklung für Endverbraucher erfolgt NICHT über den Fachhändler, sondern direkt über den Kundenservice von Listan unter folgenden Anschriften:"

Ich denke das ich das ganze dann doch dem Verkäufer zurückschicken werde, damit er nun den Anspruch auf Garantie nutzen kann und ich dann doch irgendwann zu einem intakten Netzteil komme, das er mir dann nach Austausch wieder zuschicken darf ...

Wat fürn Mist, da habe ich alle Unterlagen und kann doch nichts damit anfangen ...

#8 _EDDP_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 16. Juli 2009 - 22:52

gelöscht

Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 16. Juli 2009 - 22:53


#9 Mitglied ist offline   Snake-deluxe 

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geschrieben 18. Juli 2009 - 13:20

Hab ein ähnliches Prob.

Allerdings mit nem CoolerMaster Netzteil.

Rechnung hab ich nichtmehr, aber die Charge des Geräts müsst sich ja für den Hersteller ganz einfach über die serial rausfinden lassen.

Auf e-mail anfragen Antwortet Cooler Master natürlich nicht ;) ;)

Soll ichs einfach ma zum Hersteller schicken? Auf die Gefahr hin, nie wieder etwas von dem NT zu hören.. ^^

#10 _EDDP_

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geschrieben 18. Juli 2009 - 13:34

Beitrag anzeigenZitat (Snake-deluxe: 18.07.2009, 14:20)

Rechnung hab ich nichtmehr


Genau das ist das Problem. Mit der Rechnung weist du ja auch nach, dass du der Erstbesitzer bist. Ich gehe mal davon aus, dass Coolermaster bei den Garantiebedingungen einen ähnlichen Passus wie BeQuiet drinstehen hat...

Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 18. Juli 2009 - 13:34


#11 Mitglied ist offline   tavoc 

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geschrieben 18. Juli 2009 - 15:27

@ urmel

steht denn auf der Rechnung ein anderer Name als deiner?
Wenn ja, dann könntest du erzählen das er dir das geschenkt hat und selbst nie benutzt. Damit ist auch die rechnung in deinen Besitz übergegangen. Ein Versuch ist es alle mal wert.
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#12 _The Grim Reaper_

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geschrieben 18. Juli 2009 - 22:26

Sehe da kein Problem drin.

Hab auch Sachen von meinem Cousin usw., mit Rechnungen auf seinen Namen.

Bis jetzt hatte ich dabei nie Probleme mit der Garantie, jedoch wurde öfters das reparierte Gerät an ihn zurückgeschickt und nich an mich, obwohl ich daraufhingewiesen habe.

#13 Mitglied ist offline   urmel511 

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geschrieben 19. Juli 2009 - 12:45

Beitrag anzeigenZitat (tavoc: 18.07.2009, 16:27)

@ urmel

steht denn auf der Rechnung ein anderer Name als deiner?
Wenn ja, dann könntest du erzählen das er dir das geschenkt hat und selbst nie benutzt. Damit ist auch die rechnung in deinen Besitz übergegangen. Ein Versuch ist es alle mal wert.



Da Listan (Be Quiet) ja die Kopie der Rechnung haben will, vermute ich stark, das Stichproben gemacht werden. Auf der Rechnung steht zwar nur die Kundennummer vom Erstkäufer aber man weiß ja nie. Habe nun schon öfter im Netz gelesen das Hersteller die das herausgefunden haben, die Ware natürlich unrepariert zurückgeschickt haben, mit dem Verweis des Betruges. Und da habe ich ja mal gar keine Lust darauf.

Habe aber nun mit dem Verkäufer alles soweit fertig, das er den Auftrag erteilt und mir die nötigen Unterlagen zum verschicken an Listan dann per Mail weitergibt. Ich vermute das das reparaierte bzw ausgetauschte NT dann wieder zu ihm kommt und er es mir halt dann schicken muß.

Man sollte also vorher sich die Garantiebestimmungen des Herstellers durchlesen, bevor man was gebrauchtes kauft. :) Zum Glück bin ich nicht an einen wiederspenstigen Verkäufer geraten ...



@ Snake-deluxe
Frag bei dem Händler an, er sollte normalerweise eine Kopie der Rechnung / Lieferschein haben und sie Dir als Kopie schicken können.

#14 Mitglied ist offline   tavoc 

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geschrieben 19. Juli 2009 - 13:00

Ich glaube nicht das bei solchen kleinen Sachen Stichproben gemacht werden, denn jede Stunde zusätzlicher Arbeit ist ein Verlust für die Firma.
Es wird höchstens gegen Versicherungsbetrug u.ä. geprüft werden. Also ob das NT absichtlich beschädigt wurde, aber nicht ob du der Erstkäufer bist.
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#15 _Dr Bakterius_

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geschrieben 20. Juli 2009 - 09:56

Zitat

Man sollte also vorher sich die Garantiebestimmungen des Herstellers durchlesen, bevor man was gebrauchtes kauft.

Na dann dürfte man auch nix mehr geschenkt bekommen ( egal ob Alt oder Neu ). Haste eventuell einen Händler des Vertrauens über dem man es abwickeln könnte? Die Stichproben sind eher für den Defekt zu sehen, allerdings hatte BeQuiet ja eine ganze Zeit Trouble mit den NT´s ( 4 Stück wurden ohne irgendwas stumpf vor Ort getauscht ).

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