Hallo!
Seit 1.7. 2004 gibt es ein neues Anti Spam Gesetz.
Nun habe ich einen Fall, dass mich ein Spam Versender min. 2x tägl. mit Emails bombadiert. 2 Emails dass ich dies nicht wünsche, incl. der Drohung das zur Anzeige zu bringen, schlugen fehl.
Die Spams kommen von Phantasie Adressen, welche auf immer neue URL's verweisen. Der Verantwortliche Webmaster bzw. die Adresse dieses Webmasters ist immer die gleiche: http://www.partnercash.de
Wie gehe ich das nun am besten an, damit er es sein lässt bzw. dass es ihm an die Wäsche geht?
Grüße
Antiheld
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Neues Anti Spam Gesetz
Anzeige
#2 _CrouCHo_
geschrieben 12. Juli 2004 - 19:19
google?
staatsanwaltschaft?
aber dir ist schon klar, dass das zu nix führt, oder? (außer natürlich ner menge ärger, zeit & stress)
staatsanwaltschaft?
aber dir ist schon klar, dass das zu nix führt, oder? (außer natürlich ner menge ärger, zeit & stress)
#3
geschrieben 12. Juli 2004 - 19:30
Zitat (CrouCHo: 12.07.2004, 20:19)
google?
staatsanwaltschaft?
aber dir ist schon klar, dass das zu nix führt, oder? (außer natürlich ner menge ärger, zeit & stress)
staatsanwaltschaft?
aber dir ist schon klar, dass das zu nix führt, oder? (außer natürlich ner menge ärger, zeit & stress)
Seit dem Gesetz ist das ne Straftat und sollte eine Anzeige einen Effekt haben oder?
Aber was meinste mit Google?
Dieser Beitrag wurde von Antiheld bearbeitet: 12. Juli 2004 - 19:30
#4
geschrieben 12. Juli 2004 - 19:40
hmm....
staatsanwaltschaft? das wird wohl nix. wie bist du bisher mit dem betreiber in kontakt getreten?
rechtlich kann ich nur eins empfehlen: den betreiber ausfindig machen und auf unterlassung klagen. streitwert 50€ + auslagen. sollte dies nicht fruchten, dann hast du rechtlich ganz andere möglichkeiten, sofern du belegen kannst, dass keine unterlassung statttfindet. frag mich jetzt nicht wie man solch beweise dem gericht vorträgt, einfach mal googeln
staatsanwaltschaft? das wird wohl nix. wie bist du bisher mit dem betreiber in kontakt getreten?
rechtlich kann ich nur eins empfehlen: den betreiber ausfindig machen und auf unterlassung klagen. streitwert 50€ + auslagen. sollte dies nicht fruchten, dann hast du rechtlich ganz andere möglichkeiten, sofern du belegen kannst, dass keine unterlassung statttfindet. frag mich jetzt nicht wie man solch beweise dem gericht vorträgt, einfach mal googeln
Admin akbar
#5 _CrouCHo_
geschrieben 12. Juli 2004 - 19:53
ich bin mir nicht ganz sicher, was du dir davon versprichst.
das ganze wird eh im sande verlaufen. unterm strich bleibt ne menge ärger.
das deutsche rechtssystem funktioniert halt so.
im fachjargon nennt man das "geringfügigkeit".
das ganze wird eh im sande verlaufen. unterm strich bleibt ne menge ärger.
das deutsche rechtssystem funktioniert halt so.
im fachjargon nennt man das "geringfügigkeit".
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