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Wieder Mal Was Für Die Juristen Hier... privates oder gewerbliches Handeln bei e-Bay?


#1 _EDDP_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 23. Januar 2009 - 12:54

Als ich neulich in der "Bucht" vorbeigeschaut habe, ist mir folgendes aufgefallen. Es gibt dort mehrere nicht gewerbliche Verkäufer, die Windows XP CDs innerhalb weniger Stunden in größeren Mengen (> 10 Stück) versteigern. Wie viele CDs/Lizenzen darf man denn als nicht gewerblicher Verkäufer maximal versteigern...

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#2 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 23. Januar 2009 - 13:05

Wenn du möchtest 1000 in der Minute.
Als gewerblich zählt es erst, wenn du einen Gewinn dran erzielst, also z.b. für 50€ einkaufst und für 55€ verkaufst.


Und jetzt noch das übliche:
Das ist keine Rechtsberatung im juristischen Sinne, diese Antwort basiert auf bestem Wissen und Gewissen sowie für jedermann frei verfügbaren Informationen. Diese Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

#3 _EDDP_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 23. Januar 2009 - 13:09

Das bezweifle ich. Auf dem Rechtsportal von e-Bay findet man folgendes:

Zitat

Als Indiz für gewerbliches Handeln gilt nach der Rechtsprechung:
...
-der Verkauf von mehreren gleichartigen Navigationsgeräten wurde als Nachweis einer gewerblichen Tätigkeit eingestuft
...

Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 23. Januar 2009 - 13:09


#4 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 23. Januar 2009 - 15:27

Gute Frage. Rein steuerrechtlich hast du nichts zu versteuern, solange du keinen Gewinn erzielst, ergo müsstest du (vermutlich) auch kein Gewerbe anmelden (mal abgesehen davon das wohl keiner ohne Gewinnabsichten irgendwas verkaufen wird).
Wie das aber gehandhabt wird, wenn einer mehrere gleichartige Sachen auf einmal verkauft? Ich denke dann wird Vater Staat schon mal rein interessehalber vorbeischauen, ob nicht doch irgendwo versteckte Gewinne gefahren werden.
Ich lass mich da aber gerne noch korrigieren.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 23. Januar 2009 - 15:28


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