14jahre Alt Brauche Job! bin 14^^
#1
geschrieben 18. August 2008 - 21:25
Ich bin 14-jahre alt und suche einen Job , auser zeitungen austragen und nachhilfe geben!
Brauche dringend geld für ein mofa/gedrosselten Roller!
Hoffe auf Schnelle Antwort!
Danke für eure Hilfe!!
MFG DieKillerhuhn
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#2
geschrieben 18. August 2008 - 21:33
warte 2 Jahre dann reden wir weitere andere Jobs darfst du unter 16 nicht annehmen !
So ist das Leben!
Gruß
#3
geschrieben 18. August 2008 - 21:50
Vielleicht in der Nachbarschaft ein wenig Rasen mähen oder so.
Sind die Klassen geändert worden, das man mit 14 ein Mofa fahren kann?
#4
geschrieben 18. August 2008 - 21:52
außer zeitung austragen, rasenmähen und nachhilfe gibts da nicht wirklich was..
#5
geschrieben 18. August 2008 - 22:20
#6
geschrieben 18. August 2008 - 22:27
aber bis es soweit is vergeht oft einiges an zeit man brauch massig Glück usw usf
#7
geschrieben 18. August 2008 - 22:28
Zitat (AmericanSpirit: 18.08.2008, 23:20)
Brauchen die auch ein Mofa?
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
#8
geschrieben 18. August 2008 - 22:28
Er darf Zeitung austragen oder ähnlich, mit 14.
(ich war auch schwarz roller gefahren mit 14)
Peace.
#9
geschrieben 18. August 2008 - 22:32
Zitat (AmericanSpirit: 18.08.2008, 23:20)
Gegenfrage: Zeig mir eine Firma, die Kinder (und unter 15 bist du in Deutschland ein Kind, siehe JAschG, §2) einstellen, abgesehen von den "Werbeprospektverteilern" und Rasenmäherdiensten (Hausmeisterservice).
Und wenn du die Frage nicht beantworten kannst, dann kannst du dir auch ungefähr vorstellen wie legal das ganze ist.
#10
geschrieben 18. August 2008 - 23:15
und ja es ist nicht umbedingt legal aber da sagt niemand was bei uns, weil es früher ebi denen genauso war und die lassen die kinder lieber bei sich arbeiten als das die um die ecke drogen verkaufen.
sry aber ich wohne in eiener gegend mit dehr sozialen menschen.
Dieser Beitrag wurde von AmericanSpirit bearbeitet: 18. August 2008 - 23:17
#11
geschrieben 19. August 2008 - 00:56
Zitat
(1) Die Beschäftigung von Kindern (§ 2 Abs. 1) ist verboten.
(2) Das Verbot des Absatzes 1 gilt nicht für die Beschäftigung von Kindern
1. zum Zwecke der Beschäftigungs- und Arbeitstherapie,
2. im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht,
3. in Erfüllung einer richterlichen Weisung.
Auf die Beschäftigung finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und die §§ 9 bis 46 entsprechende Anwendung.
(3) Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist. Die Beschäftigung ist leicht, wenn sie auf Grund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Bedingungen, unter denen sie ausgeführt wird,
1. die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung der Kinder,
2. ihren Schulbesuch, ihre Beteiligung an Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung oder Berufsausbildung, die von der zuständigen Stelle anerkannt sind, und
3. ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen, nicht nachteilig beeinflußt. Die Kinder dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden. Auf die Beschäftigung finden die §§ 15 bis 31 entsprechende Anwendung.
(4) Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Jugendlichen (§ 2 Abs. 3) während der Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr. Auf die Beschäftigung finden die §§ 8 bis 31 entsprechende Anwendung.
(4a) Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Beschäftigung nach Absatz 3 näher zu bestimmen.
(4b) Der Arbeitgeber unterrichtet die Personensorgeberechtigten der von ihm beschäftigten Kinder über mögliche Gefahren sowie über alle zu ihrer Sicherheit und ihrem Gesundheitsschutz getroffenen Maßnahmen.
(5) Für Veranstaltungen kann die Aufsichtsbehörde Ausnahmen gemäß § 6 bewilligen.
zu beachten der definition Kinder:
Zitat
(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
(3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.
wird sich drann gehalten darf ein kind also arbeiten. da ist aber ein forum wie dieses nicht der beste ansprechpartner sondern du solltest dich mal mit deinen Eltern unterhalten und diese können dir eventuell tips geben wo du dich mal melden kannst.
Wochenzeitungen usw. haben öffters auch mal stellen ausgeschrieben und da solltest du mal reinschauen. aber immer schön mit den eltern absprechen!!!
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#12
geschrieben 19. August 2008 - 19:16
--> kriege mit 15 nen gedrosselten roller muss aba schon ma sparn xD
mfg Die killerhuhn
#13
geschrieben 19. August 2008 - 19:27
Wie schauts denn damit aus, wenn du alten Menschen in deiner Umgebung hilfst, die alleine das nich mehr gebacken bekommen?
Rasenmähen, mit dem Hund gassi, im Garten helfen...
Was stört dich denn eig. am Zeitungaustragen? Muss ja dramatisch sein, wenn du dich partu´t dagegen wehrst, aber doch unbedingt Geld brauchst
Dieser Beitrag wurde von clyde² bearbeitet: 19. August 2008 - 19:29
*bye*
#14
geschrieben 19. August 2008 - 19:28
greets
edit: auch für gedrosselte Roller brauchst Du einen Lappen, bedenke das bei Deinen Plänen zur Anschaffung eines Gefährts.
Dieser Beitrag wurde von wieselding bearbeitet: 19. August 2008 - 19:30
#15
geschrieben 19. August 2008 - 20:28
Ich weiß nich ob es am Anbieter lag oder so.. aber auf jeden Fall war das viiiel zu viiiiiel!!! Pro zeitung 3cent und dann im Monat für 40€ austragen! 2Mal in der Woche ---> je 7stunden!!!! Das kann doch nicht sein!! oder?
Da geb ich ja lieber in der Woche 2mal Nachhilfe für 8 € die Stunde...!