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Gez


#1 Mitglied ist offline   Fireblade310 

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geschrieben 29. Juli 2008 - 15:51

Wie ich grade in der News gelesen habe (in den Kommentaren) kann man sich als Lehrling von der Gebühr befreien lassen. Wo geht das?
Ich habe mich damals angemeldet, da ich ein eigenes Auto habe und es ja wohl offensichtlich einen Radio hat :rolleyes:
Desweiteren: Als was zählt ein PC mit TV Karte? Neuartiges Rundfunkgerät oder Fernseher? Denn einen Fernseher habe ich nicht mehr und Radio und Neuartiges wäre ja günstiger als Fernseher und Radio...

Wäre super wenn mir jemand helfen kann!
Gruß
Fireblade310
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#2 Mitglied ist offline   TTDSnakeBite 

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geschrieben 29. Juli 2008 - 16:01

das geht nicht, es würde nur gehen wenn du (glaub ich jetzt mal) unter 180€ verdienen würdest. dann könntest einen antrag stellen, liegst du jedoch über den 180 eiern, musst du zahlen

#3 Mitglied ist offline   Fireblade310 

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geschrieben 29. Juli 2008 - 16:02

OKay...habs nur gelesen und war verwundert...
und wie ist das mit der TV Karte und dem PC was viel interesannter wäre...denn einen Fernseher habe ich wirklich nicht mehr...
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#4 Mitglied ist offline   TTDSnakeBite 

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geschrieben 29. Juli 2008 - 16:03

theoretisch müsstest du da auch zahlen, andererseits muss man aber niemanden ins haus lassen :rolleyes:

#5 Mitglied ist offline   Fireblade310 

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geschrieben 29. Juli 2008 - 16:04

HAt sich erldeigt...habs grad auf der gez seite gelesen...is mit TV karte wie ein Fernseher :-(
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#6 Mitglied ist offline   b0toxXP 

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geschrieben 29. Juli 2008 - 16:06

Das die GEZ nicht immer recht haben muss sieht man an dem Urteil betreffend dem Rechtsanwalt :rolleyes:
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GoogleMail: 99 Einladungen
Mabber: 10 Einladungen

#7 Mitglied ist offline   Koopatrooper 

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geschrieben 29. Juli 2008 - 16:18

Jaja, die gut alte GEZ, die Staasikrake unseres Landes. Ein völlig unzeitgemäßes System, dass den dazugehörigen Sendern jegliche Narrenfreiheit erlaubt. Zudem mit einer ziemlich zwiespältigen Doppelfinazierung durch Werbeeinnahmen. Deren Vorstand genau weiß, dass sie ohne die Zwangsfinanzierung nicht überleben könnten.

Leider zählt ein PC mit TV-Karte dazu, so dass du ihn offiziell anmelden musst. Selbst ein altes Radio in deiner Garage müsstest du anmelden, falls du noch kein Hauptgerät (Fernseher, Anlage) in deiner Wohnung registriert hast.

Befreiung gibt es nur für niedrige Einkommen, und für Studenten, falls ich mich nicht täusche.

Die Gebühr deines PCs dürfte der eines normalen Fernsehers entsprechen. Lediglich wenn du nur einen PC mit Interne besitzen würdest, wäre die Gebühr niedriger, vorausgesetzt du besitzt keinen Fernseher.

Ansonsten liegt die Entscheidung bei dir. Offiziel mußt du deinen PC anmelden, aber offiziel hat die GEZ auch keine Berechtigung deine Wohnung zu betreten und sie liegt in der Beweispflicht - nicht du.

So wie bei vielen Dingen im Leben, musst du diese Entscheidung allein treffen. :rolleyes:

Dieser Beitrag wurde von Koopatrooper bearbeitet: 29. Juli 2008 - 16:43


#8 Mitglied ist offline   sкavєи 

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geschrieben 29. Juli 2008 - 16:41

TV-Karten sind mittlerweile völlig egal. Weil man für einen PC schon den vollen Satz zahlen muss, also das gleiche wie für einen Fernseher oder früher auch für TV-Karten.
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#9 Mitglied ist online   DK2000 

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geschrieben 29. Juli 2008 - 16:42

Ein PC zählt jetzt so oder so als Neuartiges Rundfunkgerät, egal ob mit oder ohne TV Karte. Das Selbe gilt auch für Notebooks, Handys und sonstige Geräte, mit denen man TV/Radio empfangen kann, egal ob man es macht oder nicht. Die GEZ ist wirklich lästig geworden. Wird Zeit, dass man sie abschafft.

@sкavєи:

Nicht ganz richtig:

Die Gebührenhöhe für neuartige Rundfunkgeräte beträgt lediglich 5,52 Euro/Monat und wird nur dann fällig, wenn keine herkömmlichen Geräte angemeldet sind.
Quelle: GEZ FAQ

Dieser Beitrag wurde von DK2000 bearbeitet: 29. Juli 2008 - 16:46

Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
---
Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.

#10 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 29. Juli 2008 - 16:52

Wie hoch ist denn überhaupt dein Einkommen?
Bist du da drüber? :

Zitat

Meine Tochter/mein Sohn wohnt noch zu Hause. Was gilt in diesem Fall für die Anmeldung eines Fernsehers oder Radios?

Auszubildende und Studenten, die im elterlichen Haushalt leben, sind erst gebührenpflichtig, wenn sie ein eigenes Einkommen haben, das über dem Sozialhilferegelsatz liegt.
Für die Anmelde- bzw. Gebührenpflicht von Rundfunkempfangsgeräten so genannter sonstiger Haushaltsangehöriger (ab 14 Jahren) liegt die Einkommensgrenze seit Anfang 2005 bei 265,00 Euro. Nach der Angleichung der Eckregelsätze Ost und West, die voraussichtlich am 01.07.2006 vollzogen wird, erhöht sich der Betrag auf 276,00 Euro.

klick
Kann ich bitte mal vorbei,
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#11 Mitglied ist offline   Koopatrooper 

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geschrieben 29. Juli 2008 - 16:55

Auch wieder eine Doppelmoral, wenn mein PC weder Internet noch TV-Karte hat dafür Geld zu verlangen ist reinste Abzocke.

"beträgt lediglich 5,52 Euro/Monat"

Ist schon ziemlich dreist formuliert, zumal die meisten Leute sowieso einen Fernseher/Radio haben und den vollen Satz bezahlen müssen.

Zitat

Die GEZ ist wirklich lästig geworden. Wird Zeit, dass man sie abschafft.

In einem Staat, in dem nach wie vor Reichsgesetze gültig sind, kannst du auf eine Abschaffung lange warten.

Den Gipfel der Dreistigkeit hat die GEZ mit ihrer eigenen Werbekampagne erreicht, in dem sie Spots, die durch die Gebühren subfinanziert wurden in den Medien und im Kino ausstrahlen.

Dieser Beitrag wurde von Koopatrooper bearbeitet: 29. Juli 2008 - 16:56


#12 Mitglied ist offline   MaSTerXP 

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geschrieben 29. Juli 2008 - 17:06

Wie schaut das eigentlich aus ich zahle auf meinen namen keine GEZ, dafür aber meine Frau sie hatte mal ne eigene Bude bevor wir uns kannten hat aber auch eigene Kohle verdient.
Dementsprechend wurde Sie zur Kasse gebeten dann irgendwann zogen wir zusammen (bla bla), Sie hat Gez umgemeldet weiterhin auf ihren namen ist aber mittlerweile Hausfrau und Mutter und auch kein einkommen.

Könnte Sie quasi einen Brief aufsetzen das Sie klein einkommen hat und auch keine GEZ bezahlen kann, ausser gut das Kindergeld läuft auf ihren namen aber das Gehört ja den kiddies. :P

Könnt ihr mir da was zu sagen?
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#13 Mitglied ist offline   Koopatrooper 

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geschrieben 29. Juli 2008 - 17:12

Problematisch, da die GEZ sicherlich weiß, dass Ihr Geräte besitzt (weil deine Frau das damals angegeben hat). Die GEZ geht davon aus, wer einmal ein Gerät angemeldet hatte, wird immer eins haben, deshalb werden sie dann richtig lästig.

Nun, ich nehme an, du beziehst ein Einkommen. Da ihr in einer Lebensgemeinschaft wohnt, mußt du dann dementsprechend die Geräte bezahlen. Wenn deine Frau direkt eine Befreiung beantragt, muß sie schriftlich nachweisen, dass ihr insgesamt nur ein niedriges Einkommen zur Verfügung habt, was noch im Rahmen der Befreiungsgrenze fällt. Falls du nun allerdings normales Gehalt beziehst, ist das so gut wie unmöglich.

Die GEZ bekommt direkt vom Einwohnermeldeamt Auskunft darüber, dass ihr nun in einer Wohngemeinschaft lebt (deshalb auch Staasikrake), daher muß eure Gemeinschaft GEZ Gebühren zahlen - in dem Fall du. es wird schwierig der GEZ jetzt weiszumachen, dass deine Frau seit dem sie Hausfrau ist und bei dir lebt keine Rundfunkgeräte mehr besitzt.

Beispiel für eine Wohngemeinschaft, der eine Befreiung zusteht wär ein ALG 2 Pärchen. Beide haben ein Niedriegeinkommen und können dies schriftlich nachweisen und haben somit ein recht auf eine Befreiung.

Sollte jetzt ein ALG2 Empfänger mit einem Normalverdiener in einer Partnerschaft zusammenleben (vergleichbar mit deiner Situation), dann ist dein Einkommen wahrscheinlich hoch genug, so dass die Gebührenbefreiung entfällt.

Also, auch hier liegt das Risiko in deinem Ermessen, entweder die "1000€ Bußgeld Drohbriefe" ignorieren und niemanden reinlassen oder treu und brav ummelden.

Wenn sie dich erwischen, dann wirds richtig teuer. Meine Tante hat ein Haus mit einer Terrasse, die man von der Straße aus sehen kann. Die haben jahrelang nicht bezahlt, aber die GEZ war in der Lage nachzuweisen, dass eine Fernsehgerät vorhanden ist.

Allerdings ist es wesentlich schwerer Geräte in Wohnungen oder Häusern, wo der Fernseher einen nicht von der Terasse aus angrinst nachzuweisen, zumal sie keine Rechtsgrundlage haben, deine Wohnung zu betreten. :P

Dieser Beitrag wurde von Koopatrooper bearbeitet: 29. Juli 2008 - 17:28


#14 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 29. Juli 2008 - 17:14

Ist so ne Sache,
weiß nicht, ob ihr angerechnet werden kann,
das ja n Teil deines Gehaltes ihr gehört......

So richtig aus der Gebührenpflicht raus kommen ist fast unmöglich,
manche gehen ja hin,
und haben nur das (Auto)Radio angemeldet.
Das ist eigentlich noch das Gerät welches die GEZ am einfachsten nachweisen kann.

Den Fernseher zu vergessen, wäre natürlich nach den Regeln wohl nicht ok,
aber der ist noch am schlechtesten nachweisbar, außer man hat Kabelanschluss.

Gruß vom vergesslichen saw :P

Dieser Beitrag wurde von saw bearbeitet: 29. Juli 2008 - 17:23

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#15 Mitglied ist offline   MaSTerXP 

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geschrieben 29. Juli 2008 - 17:24

Mist ja ich habe ein Einkommen / Gehalt ich könnte ja versuchen also sie das Sie nur ein Radio anmeldet mal schauen vielleicht klappts ja obwohl wir Kabelanschluss haben, nur ich sehe es nicht ein der öffentlich Rechtlichen MAFIA noch Geld im rachen zu schieben.

VIELEN dank für deine Antwort @ Koopertrooper
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