WinFuture-Forum.de: Fahrrad: Rechte Seite Oder Radweg? - WinFuture-Forum.de

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Fahrrad: Rechte Seite Oder Radweg? Was hat laut Straßenverkehrsordnung Vorrang?


#1 Mitglied ist offline   def 

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geschrieben 15. Juli 2008 - 01:02

Hallo allerseits,

nur mal (theoretisch) angenommen, ein Radfahrer wolle sich genau an die Verkehrsregeln halten. Und nehmen wir weiter an, wir hätten eine Straße, auf der keine Schilder stehen (da wird's natürlich sehr utopisch, aber ich will es ja vereinfachen. Außerdem wird man ja wohl noch träumen dürfen).
Nehmen wir also an, die Straße sieht schematisch so aus:

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Zur Erklärung der Abbildung: Selbstverständlich will ich von A nach B.
Falls das Bild nicht sichtbar sein sollte: Ich fahre also mit dem Fahrrad auf einer Straße ohne Schilder. Auf der linken Straßenseite (also für mich die "falsche" Seite) gibt es einen Radweg, auf der rechten Seite (also auf der für mich "richtigen") gibt es keinen Radweg; ich müsste also auf der Straße fahren.

Gilt in diesem Fall also:
  • Man muss rechts fahren: Rechts ist halt kein Radweg, also fährt man auf der Straße oder
  • Man muss links fahren, da nur dort ein Radweg ist?
Wie gesagt, nur mal damit ich weiß, wie es korrekterweise sein müsste.
Danke für Eure Zeit.

Viele Grüße
Def
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#2 Mitglied ist offline   Aircraft 

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geschrieben 15. Juli 2008 - 01:13

Da ich sowieso eher ungerne auf der Straße fahre, würde ich den Radweg bevorzugen, dieser macht das Fahren für dich auf dem Rad etwas sicherer. Gab öfter bei uns an einer Kreuzung Unfälle, wo Autos gegen Fahrradfahrer gefahren sind,d ie auf der Straße gefahren sind.
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#3 Mitglied ist offline   SunsEt 

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geschrieben 15. Juli 2008 - 01:15

eine nicht beschilderte straße in deutschland? wo? dann geb ich gleich nen paar schilder in auftrag und wir werden diese dort umgehend mit pflastern ;(
hm also google hat mich dort hin geführt. http://cycleride.de/rund_ums_fahrrad/dokum...ng_stvo_rad.pdf

es is schon spät und ich habe versucht den text konzetriert zu lesen, was allein schon schwer genug war :blush:. für einen solchen, von dir genannten fall gibt es anscheinend keine konkrete regelung. allerdings weiß ich ja auch nicht ob auf deinen utopischen straßen i-welche seitenstreifen vorhanden sind. falls ja, könntest du die ja benutzen. alternativ würde ich den kombi radweg auf der "falschen" seite benutzen und nur halbes tempo geben und vor kurven abbremsen ;)

#4 Mitglied ist offline   TheBrain 

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geschrieben 15. Juli 2008 - 01:48

Benutzen kannst du natürlich beides, sowohl Radweg, als auch die Straße.

Sinnvoller, weil sicherer ist natürlich (meist) der Radweg. Keine Autos, die (zu) nahe an einem vorbeiblasen, keine Unfallgefahr durch kreuzende Autos (nehmen wir mal an, dass die Straße auch irgendwann mal ne Kreuzung oder Abbiege hat), keine Gefahr des Übersehenwerden.

Sollten auf dem Radweg (meist am Anfang oder am Ende) natürlich Schilder stehen, die diesen als offiziellen Radweg ausweisen (siehe obiges PDF), so musst du diesen Radweg benutzen. Es spielt dabei keine Rolle, ob dieser links oder rechts von der Fahrbahn ist.

Dieser Beitrag wurde von TheBrain bearbeitet: 15. Juli 2008 - 01:51


#5 Mitglied ist offline   Bullayer 

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geschrieben 15. Juli 2008 - 05:40

Sobald ein Radweg vorhanden ist, muß ein Radfahrer runter von der Straße.
Sonntags kein Support - (2. Mose 20,8-11)

#6 Mitglied ist offline   hoschen 

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geschrieben 15. Juli 2008 - 06:40

natürlich mußt du den Radweg benutzen!

Was wäre denn, wenn es nur auf einer Seite einen Fußweg geben würde?! Soll dann der Fußgänger auf der Strasse gehen? NEIN!

Strasse -> Auto
Radweg -> Fahrradfahrer
Fußweg -> Fußgänger

#7 _EDDP_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 15. Juli 2008 - 08:06

Mal was generelles. Einen Radweg muss man benutzen, wenn:

( a ) der Weg als Radweg gekennzeichnet ist, oder
( b ) ein getrennter Fuß- und Radweg vorhanden ist, oder
( c ) ein gemeinsamer Fuß- und Radweg vorhanden ist
Insbesondere bei ( c ) hat man Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Falls auf beiden Seiten der Straße Radwege vorhanden sind, muss man auch den jeweils richtigen benutzen. Wenn der Radweg, beispielsweise durch Schnee und Eis, nicht benutzbar ist, darf man ausnahmsweise auch auf der Straße fahren.

Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 15. Juli 2008 - 08:22


#8 Mitglied ist offline   hoschen 

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geschrieben 15. Juli 2008 - 08:21

Beitrag anzeigenZitat (EDDP: 15.07.2008, 09:06)

Falls auf beiden Seiten der Straße Radwege vorhanden sind, muss man auch den jeweils richtigen benutzen...


... wenn nicht der Fahradweg für beide Richtungen durch Schilder fregegeben ist!

Dieser Beitrag wurde von hoschen bearbeitet: 15. Juli 2008 - 08:22


#9 _EDDP_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 15. Juli 2008 - 08:25

Stimmt, daran habe ich gar nicht gedacht. Das macht zwar selten Sinn, gibt's aber tatsächlich...

Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 15. Juli 2008 - 08:28


#10 Mitglied ist offline   ThreeM 

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  • Reputation: 0
  • Wohnort:Hamburg

geschrieben 15. Juli 2008 - 08:29

" Sobald ein Radweg vorhanden ist, muß ein Radfahrer runter von der Straße." Falsch.

In dem genannten Fall MUSS ein Schild darauf hinweisen das der Radweg genutzt werden muss. Wenn kein Schild Vorhanden ist muss die Straße herhalten, und zwar auf der rechten Seite.

Ich wurde genau wegen so einem Fall angehalten und durfte 15eur Zahlen. Ich war auf dem Radweg unterwegs und wurde von der Fahrradstaffel angehalten und gefragt wieso ich denn den Radweg benutze. Ich versuchte es mit Logik: "Sicherer, weil Straße mit Autos befahren wird". Entgegnet wurde mir nur ein Kopfschütteln und die Erklärung, ich solle doch bitte die rechte Straßenseite befahren.
Chuck Norris kann auch bei Winfuture klein geschriebene Themen erstellen!

#11 _EDDP_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 15. Juli 2008 - 08:34

Um noch mal auf den oben angesprochenen Fall zurückzukommen. Einen Radweg muß man selbstverständlich nur dann benutzen, wenn er als selbiger ausgeschildert ist. Es kommt aber nicht selten vor, dass der Radweg einseitig ausgeschildert ist, also beispielsweise von B nach A (was hier Sinn machen würde). Dann darf ich aber nicht von A nach B fahren und muss als Radfahrer die Straße benutzen, ein sogenannter "Linker Radweg ohne Freigabe". Hier hat sich schon jemand Gedanken gemacht. 'Sollte man sich mal zu Gemüte führen. Dann erfährt man auch wann ein Radweg endet, was für das oben geschilderte Problem nicht unbedeutend ist...

Ergo:

A-->B als Radweg nicht durch eins der 3 Schilder oder "Radfahrer frei" freigegeben--> Straße muß benutzt werden/Radweg darf nicht benutzt werden
Das gilt auch insbesondere dann, wenn an der vorherigen Straßenmündung (also am Punkt A, wenn man davon ausgeht, dass da eine Kreuzung ist) plötzlich kein Schild mehr steht (obwohl dies vorher der Fall war). Wäre dies auf der rechten Seite der Fall, könnte man auf dem Radweg weiterfahren, muß aber nicht.

A-->B als Radweg durch eins der 3 Schilder oder "Radfahrer frei" freigegeben--> Radweg darf, muß aber nicht benutzt werden (da linksseitig/keine klare gesetzliche Regelung)

Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 15. Juli 2008 - 11:22


#12 Mitglied ist offline   sn00b 

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geschrieben 15. Juli 2008 - 08:59

also ich fahre eigentlich immer auf der rechten seite, und radwege nutze ich wirklich nur wenn sie als solche ausgeschildert sind. generell fahre ich eigentlich nie auf der linken seite, egal ob radweg oder nicht.

#13 _EDDP_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 15. Juli 2008 - 09:05

Ein Spezialfall ist folgender, da er meines Wissens nicht eindeutig geregelt ist. Da das Befahren eines "linksseitigen" Radweges mitunter sehr gefährlich sein kann (siehe Link), gehe ich mal davon aus, dass wenn kein rechtsseitiger Radweg vorhanden ist und der linksseitige Radweg beidseitig (durch Schilder) zugelassen ist das Fahren auf der Straße erlaubt ist, insbesondere dann wenn der linksseitige Radweg direkt neben der Straße verläuft und sehr schmal ist. Indikatoren dafür wären:

(1) Auszug aus der "Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung" (VwV-StVO):

"Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist mit besonderen Gefahren verbunden und deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit grundsätzlich nicht erlaubt."

(2) §2(4) StVO: "Radweg­benutzungsp­flicht »in der jeweiligen Fahrtrichtung",
-->also rechts, da in Deutschland das Rechtsfahrgebot gilt...

Letzterer Paragraph ist sowieso interessant, da er vieles klärt:

Radwege sind benutzungspflichtig, wenn sie Teil der Straße, zu der auch die Fahrbahn gehört, sind und in Fahrtrichtung mit den blauen Verkehrsschildern mit Fahrradsymbol (Zeichen 237, 240 oder 241) gekennzeichnet sind. Die Fahrbahn darf dann nur in Ausnahmefällen benutzt werden. (§2(4) StVO)

Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 15. Juli 2008 - 11:17


#14 Mitglied ist offline   wertzui 

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geschrieben 15. Juli 2008 - 11:01

Wenn du von A nach B willst:
Ohne Schilder -> rechte Straße
Schild Fußgängerweg mit Zusatzschild Radfahrer frei -> rechter Fußweg
Schild geteilter Rad-/Fußweg -> rechter Fußweg
Schild Radweg auf dem Radweg, sodass man das Schild in genannter Richtung nicht sehen kann -> rechte Straße
Schild Radweg mit Zusatzschild in beide Richtungen, sodass man das Schild in genannter Richtung sehen kann -> Radweg

Wenn du von B nach A willst:
Ohne Schilder -> Radweg oder Straße, du hast freie Wahl
Schild Radweg -> Radweg

#15 Mitglied ist offline   def 

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geschrieben 15. Juli 2008 - 22:38

Hey Leute,

erstmal 1000 Dank für Eure zahlreichen Antworten. Ich wusste tatsächlich nicht, dass das im Jahr 1998 neu geregelt wurde, und auch nicht, dass es so vieles gibt, was man darüber wissen sollte.

Beitrag anzeigenZitat (EDDP: 15.07.2008, 09:34)

Hier hat sich schon jemand Gedanken gemacht. (...)

Das ist eine sehr gute Zusammenstellung, vielen Dank dafür. In dem von mir geschilderten konkreten Fall müsste ich also schon auf der Straße fahren, weil der Radweg auf der linken Straßenseite und nicht "gekennzeichnet" ist.
Nun weiß ich endlich Bescheid!

Viele Grüße und Euch allen immer eine gute Fahrt, egal mit welchem Verkehrsmittel! :)
Def
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