Antrag zur Vorratsdatenspeicherung hängt in der Luft
Was ist eigentlich aus dem Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung geworden? Zu Jahresbeginn wurde in Karlsruhe nicht nur eine (Massen-)Verfassungsbeschwerde eingereicht, sondern auch eine einstweilige Verfügung beantragt.
Eine Eilentscheidung scheitert bislang aus einem profanen Grund. Die Karlsruher Richter sind sich nicht einig, welcher Senat den Fall bearbeiten darf, berichtet die Tageszeitung. An sich ist der Erste Senat für Verfassungsbeschwerden zuständig. Aber im Zweiten Senat soll man darauf pochen, Schwerpunkt der Beschwerden sei die Umsetzung einer EU-Richtlinie. EU-Recht gehört zum Aufgabengebiet des Zweiten Senats.
Vollständiger Artikel und Quelle
2. Quelle - taz
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Antrag Zur Vorratsdatenspeicherung Hängt In Der Luft
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#2
geschrieben 16. Januar 2008 - 12:35
LOL, die EU legt Deutsche Rechtsprechung lahm.
Wird ja immer bunter.
Wird ja immer bunter.
#3
geschrieben 19. Januar 2008 - 16:28
Drei Verfassungsrichter rangeln um Zuständigkeit für Vorratsdatenspeicherung
In der Frage, welcher Richter und damit auch welcher Senat beim Bundesverfassungsgericht für die Bearbeitung der Verfassungsbeschwerden zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung zuständig ist, gibt es inzwischen drei Kandidaten unter den hohen Richtern, wie das Nachrichtenmagazin Spiegel in seiner kommenden Ausgabe berichtet. Wie die Gerichtssprecherin dem Magazin bestätigte, hat auch der Verfassungsrichter Rudolf Mellinghoff aus dem Zweiten Senat seine Zuständigkeit reklamiert. Mellinghoff beruft sich auf seine Zuständigkeit für strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen, während sein Senatskollege Udo Di Fabio auf die europarechtlichen Bezüge hinweist und Richter Wolfgang Hoffmann-Riem aus dem Ersten Senat den Datenschutz ins Felde führt.
Kompletter Artikel und Quelle. heise.de
In der Frage, welcher Richter und damit auch welcher Senat beim Bundesverfassungsgericht für die Bearbeitung der Verfassungsbeschwerden zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung zuständig ist, gibt es inzwischen drei Kandidaten unter den hohen Richtern, wie das Nachrichtenmagazin Spiegel in seiner kommenden Ausgabe berichtet. Wie die Gerichtssprecherin dem Magazin bestätigte, hat auch der Verfassungsrichter Rudolf Mellinghoff aus dem Zweiten Senat seine Zuständigkeit reklamiert. Mellinghoff beruft sich auf seine Zuständigkeit für strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen, während sein Senatskollege Udo Di Fabio auf die europarechtlichen Bezüge hinweist und Richter Wolfgang Hoffmann-Riem aus dem Ersten Senat den Datenschutz ins Felde führt.
Kompletter Artikel und Quelle. heise.de
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