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Steuernummer Und Ust-idnr ?!?


#1 Mitglied ist offline   Vista_Fan 

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geschrieben 14. Mai 2007 - 18:18

hi

auf meinen rechnungen habe ich nur meine Steuernummer. Kann es sein das ich auch eine Ust-IdNr mit aufführen muß oder nicht?


ich bin seit kurzem selbstständig aber von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit, weil meine Einnahmen gering sind. Bedeutet das ich keine Ust-IdNr mit auf Rechnungen aufführen muß?

Ich weiß nicht mal ob ich eine Ust-IdNr habe :wink:

Dieser Beitrag wurde von Vista_Fan bearbeitet: 14. Mai 2007 - 18:19


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#2 Mitglied ist offline   aplo 

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geschrieben 16. Mai 2007 - 18:36

Erstmal ne Einführung

wenn du Kleinunternehmer gemäß § 19 UstG bist, d.h. gilt folgendes:

Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden USt im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird (Kleinunternehmerregelung). Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung erklären, dass er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre.

übersetzt bedeutet dies: Umsätze VJ geringer als 17500 euro = keine UST = lfnd. JAhr geringere Umsätze
als 50 000 euro.
Du kannst auch auf die Regelung verzichten bindest dich dann aber mindestens 5 Jahre. Das ist vorallem bei umsatzsteuerfreien Lieferungen und Leistungen von Vorteil, denn dann kannst du die Vorsteuer ziehen musst aber keien UST abführen(weil du evtl. ins Ausland lieferst) weiteres regelt §4ff USTG.

Zur Rechnung weiss ich nur das § 14 Absatz 4 folgendes Regelt

Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:


1.
den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,

2.
die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,

3.
das Ausstellungsdatum,

4.
eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),

5.
die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
6.
den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,

7.
das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,

8.
den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt und

9.

in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.

Absatz 2
In den Fällen des § 10 Abs. 5 sind die Nummern 7 und 8 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bemessungsgrundlage für die Leistung (§ 10 Abs. 4) und der darauf entfallende Steuerbetrag anzugeben sind. 3Unternehmer, die § 24 Abs. 1 bis 3 anwenden, sind jedoch auch in diesen Fällen nur zur Angabe des Entgelts und des darauf entfallenden Steuerbetrags berechtigt.

somit muss also deine USTIDNR nur angeben wenn du exportierst, wenn du umsätze innerhalb deutschlands machst dann reicht die steuernummer. ICh rate dir dringenst dich mit einem USTG zu befreunden, es wird dir sehr viel Ärger mit dem Finanzamt ersparen. ICh würde auf jeden Fall eine Kurs oder sonstiges besuchen, es gibt sogar für die Rechnungen weitere Ausnahmen die du in 14R findest.

Dieser Beitrag wurde von aplo bearbeitet: 17. Mai 2007 - 10:48


#3 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 16. Mai 2007 - 19:09

Hi,
lieferst du nur innerhalb Deutschland,
brauchst du nur die Steuernummer.

Die Ust-IdNr brauchst du nur wenn du in die EU exportierst.

SAW
Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.

Nazis sind shice, überall.

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