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Nachrichten zum Thema: Sicherheit
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Verkaufen Der Norton Lizens Legal?


#1 Mitglied ist offline   IntelC2D 

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  geschrieben 16. März 2007 - 00:48

Hey jungs,
ich hab mir vor 3 tagen NIS2007 gekauft über die OnlinePage von Symantec, habe eine Original Rechnung mit ProduktKey per email bekommen, jetzt habe ich mir aber doch das Norton360 gekauft!

sprich ich habe die Lizens von NIS2007 Vollversion für 44,90€ gekauft und unregistiert und unbenutz.
Darf ich die Lizens im Ebay zb verkaufen?

Ich würde die NIS2007 Testversion runterladen auf ein CD-Rohling brennen und die Rechnung mit dem Key ausdrucken und so verkaufe.

Ist das noch legal?

anonsten was würdet ihr mir vorschlage?
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#2 Mitglied ist offline   gh0st2k 

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geschrieben 16. März 2007 - 01:11

Denke schon, dass es legal ist. Ich weiß nur nicht, ob das Kaufinteresse "extrem" hoch ist, da man ja im Grunde genommen nur einen Key erwirbt und dabei denk ich zumindestens mal immer ein Risiko eingeht. Aber hab solche oder ähnliche Ebay Auktionen noch nicht beobachtet.

Gruß
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#3 _Breaker_

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geschrieben 16. März 2007 - 08:21

Du hast es dir vor 3 Tagen gekauft?
Im Normalfall hast du 14 Tage Widerrufsrecht, wie das aber nur mit Keys aussieht weiss ich nicht.
Frage also am besten mal bei Symantec selbst nach, die können dir da eher Auskunft geben.
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#4 Mitglied ist offline   testy66 

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geschrieben 16. März 2007 - 08:33

vergiss die idee mit dem brennen auf nen rohling und das dann bei ebay anbieten!
hab das auch mal durch mit einer offiziellen lizenz von win98se, die anhand des lizenzaufklebers eindeutig als solche zu erkennen war.
da ich die cd auch nur gebrannt dazugeben wollte (war aus einer volumenlizenz, es gab also nicht für jede lizenz einen datenträger) wurde die auktion automatisch beendet und ich hab ne "belehrungs-email" von ebay erhalten.
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#5 _Breaker_

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geschrieben 16. März 2007 - 08:53

Du verwechselst hier aber auch grade ein Betriebssystem, bei dem zum Weitergeben der Datenträger, die Eula und das CoA anbei sein muss mit einer Software, die durchaus nur aus dem Key bestehen darf.
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#6 Mitglied ist offline   testy66 

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geschrieben 16. März 2007 - 10:07

Beitrag anzeigenZitat (Breaker: 16.03.2007, 08:53)

Du verwechselst hier aber auch grade ein Betriebssystem, bei dem zum Weitergeben der Datenträger, die Eula und das CoA anbei sein muss mit einer Software, die durchaus nur aus dem Key bestehen darf.


das soll also bedeuten, dass eine betriebssystem-lizenz, die mit einem rechner erworben wird (bei der ich dann z.b. AUCH keinen datenträger erhalten hab - nur der aufkleber ist vorhanden und das bs ist z.b. als recovery auf der hdd) ewig mein ist und einzeln nie den besitzer wechseln darf?
das wäre ja ein ziemlich dämlicher zustand...
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#7 _Breaker_

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geschrieben 16. März 2007 - 10:32

Ja, Recoverys sind da eine Sache für sich, da sie eigentlich selbst den Lizenzbestimmungen von MS widersprechen.
Du hast allerdings das Recht den Hersteller anzuschreiben, der dir dann eine CD dazu ausliefern muss.
Meistens ist es aber so, dass der Hersteller dazu zwar gerne bereit ist, meist aber dann Versandkosten in Höhe von 15-20€ berechnet (z.b. Acer, FS).
Mit dieser ist es dir dann problemlos möglich die Lizenz weiterzuverkaufen.
Leider haben die meisten dieser CDs eine Hardwareabfrage eingebaut, so dass der Verkauf sich so oder so schwierig gestalten dürfte...
Hintergrund: OEM/SB/Recovery-Versionen waren eigentlich nie für den freien Markt bestimmt, in den meisten anderen Ländern dürfen sie wirklich nur mit Hardware zusammen verkauft werden. Da dass aber gegen geltende deutsche Gesetze verstösst hat Microsoft hier das nachsehen, versucht aber zumindest den Weiterverkauf von gebundelten Versionen so schwierig wie möglich zu gestalten.
Ebay hat sich bei deinem Verkauf übrigens höchstwahrscheinlich deswegen quergestellt weil du eine Sicherheitskopie mit dazu geben wolltest. Hättest du versucht nur die Lizenz ohne CD zu verkaufen wäre es höchstwahrscheinlich gutgegangen. Ebay durchsucht die paar Millionen Auktionen ja nicht manuell, sondern lässt automatisch nach Stichwörtern suchen. Wenn da dann "Win98 Kopie" gefunden wird schrillen bei denen sämtliche Alarmglocken...
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#8 Mitglied ist offline   Lofote 

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geschrieben 16. März 2007 - 10:32

Zitat

Im Normalfall hast du 14 Tage Widerrufsrecht

Nicht bei zu aktiviertender Software. Aber da es anscheinend noch nicht installiert und aktiviert wurde, könnte es funktionieren. Einfach dort mal anrufen.
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#9 Mitglied ist offline   testy66 

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geschrieben 16. März 2007 - 11:21

@Breaker:
so stell ich mir ich mir fachlich kompetente forenantworten vor! *daumenhoch*

danke für die erläuterungen, auf meinen fehler bzgl. der formulierung in meinem ebay-angebot bin ich selbst schon gekommen. war damals n versuch wert, aber sollte wohl nicht sein...
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#10 Mitglied ist offline   nadar 

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geschrieben 20. März 2007 - 19:15

@ testy: bei den ebay-Verkäufen sind nicht nur das deutsche Recht, sondern auch die AGB von ebay zu beachten. Und wenn beides eingehalten wird - auch ein ebay-Mitarbeiter kann einen schlechten Tag haben.
http://pages.ebay.de...s/software.html

Zitat

Software auf beschreibbaren Datenträgern
Es ist verboten, Software auf beschreibbaren Datenträgern wie CD-R oder CD-RW bei eBay anzubieten. [...]

Dieser Beitrag wurde von nadar bearbeitet: 20. März 2007 - 19:17

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