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Wo sind die Lizenzbestimmungen?


#1 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 20. August 2015 - 17:22

Die Lizenzbestimmungen findet man eigentlich hier:Angehängtes Bild: lize.JPG

Aber dieser Ordner ist leer. Es handelt sich um ein Upgrade von Windows 7 auf 10. Wo sind jetzt die Lizenzbestimmungen zu finden?
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#2 Mitglied ist offline   adrianghc 

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geschrieben 20. August 2015 - 17:26

Zum Beispiel, indem du winver ausführst und dann den entsprechenden Link dort anklickst oder durch Rechtsklicj auf den Startbutton -> System -> den Link ganz unten öffnen.
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#3 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 20. August 2015 - 18:15

Ok, gefunden. Da steht etwas interessantes, wonach ich gesucht habe:

"4. Übertragung. Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn Sie die Software als Verbraucher in Deutschland oder in einem unter (aka.ms/transfer) aufgeführten Land erworben haben. In diesem Fall muss die Übertragung der Software an einen Dritten und des Nutzungsrechts dem anwendbaren Recht entsprechen."

Damit dürfte die Hardwarebindung gemeint sein, die in Deutschland unzulässig ist. D.h. dann doch wohl, dass man Win10 (das Upgrade) auf jeden anderen PC übertragen darf, sofern man es nicht auf den alten PC weiter nutzt.
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#4 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 20. August 2015 - 19:50

Im Zweifel findest Du alle Lizenzbedingungen zu allen Microsoftprodukten in allen unterstützten Sprachen unter [ http://www.microsoft.com/useterms ].
"If you give a man a fish he is hungry again in an hour. If you teach him to catch a fish you do him a good turn."-- Anne Isabella Thackeray Ritchie

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#5 Mitglied ist offline   js1 

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geschrieben 21. August 2015 - 15:04

Beitrag anzeigenZitat (Doodle: 20. August 2015 - 18:15)

....Damit dürfte die Hardwarebindung gemeint sein, die in Deutschland unzulässig ist. D.h. dann doch wohl, dass man Win10 (das Upgrade) auf jeden anderen PC übertragen darf, sofern man es nicht auf den alten PC weiter nutzt.

Der Meinung war ich bis jetzt auch. Ich habe mir die ganze Sache mit dem Upgrade und der Lizenz nochmal durch den Kopf gehen lassen und muss feststellen dass das vermutlich doch nicht so einfach ist.
Diese kostenlose Aktivierung von Win10 bedeutet ja nicht dass man nun dafür eine kostenlose Lizenz hat. MS gestatt uns lediglich dass wie im Zeitraum eines Jahres Windows10 kostenlos aktivieren dürfen. und zwar auf Grundlage einer gültigen Win7 oder Win8 Lizenz, welche nach wie vor ihre Gültigkeit behalten.
Man erwirbt also mit der kostenlosen Aktivierung von Win10 keine Lizenz, welche dann auch nach diesem einem Jahr noch gültig und in D nicht an die HW gebunden wäre. Es wird uns lediglich gestattet Win10 ein Jahr lang kostenlos zu aktivieren. Irgendwelche Rechte daran sind mit dieser kostenlosen Aktivierung nicht verbunden. Die Rechte bleiben im Rahmen der nach wie vor bestehenden Lizenz für Windows7, bzw. 8.
Viele Grüße js1
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#6 Mitglied ist offline   DON666 

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geschrieben 21. August 2015 - 15:34

Beitrag anzeigenZitat (js1: 21. August 2015 - 15:04)

[...]
Die Rechte bleiben im Rahmen der nach wie vor bestehenden Lizenz für Windows7, bzw. 8.

Unsinn. Du hast ab Veröffentlichungsdatum ein Jahr Zeit, dir zu überlegen, ob du das Upgrade auf Windows 10 machen willst oder nicht. Wenn du es machst, hast du eine stinknormale - für immer geltende - Windows-10-Lizenz, genauso, wie du vorher eine für Windows 7, 8 oder 8.1 hattest. Sollte dir erst nach Ablauf dieses Jahres einfallen, upgraden zu wollen, kannst du das natürlich immer noch tun, musst aber für die Lizenz abdrücken. Das Ergebnis - die voll gültige Windows-10-Lizenz - bleibt dasselbe.

Ich kann nicht verstehen, dass so viele Leute diese Geschichte mit dem einen Jahr immer noch nicht gepeilt haben und nach wie vor so einen Quark verbreiten, dabei ist das doch wirklich keine Wissenschaft. :angry:
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#7 Mitglied ist offline   Q 1 

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geschrieben 21. August 2015 - 15:50

Beitrag anzeigenZitat (DON666: 21. August 2015 - 15:34)

musst aber für die Lizenz abdrücken. Das Ergebnis - die voll gültige Windows-10-Lizenz - bleibt dasselbe.

Wenn Du "abdrückst", ist das Ergebnis nicht eine vollwertige 7/8 oder eine 10-Lizenz, sondern eine vollwertige 7/8 und eine 10-Lizenz. :)
Im Budapester Memorandum bekräftigten Russland, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich, als Gegenleistung für einen Nuklearwaffenverzicht, gemeinsam in drei getrennten Erklärungen jeweils gegenüber Kasachstan, Belarus und der Ukraine erneut ihre bereits bestehenden Verpflichtungen, die Souveränität und die bestehenden Grenzen der Länder, das UN-Gewaltverbot und weitere Verpflichtungen zu achten.
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#8 Mitglied ist offline   js1 

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geschrieben 21. August 2015 - 16:36

Sind ohnehin alles nur Spekulationen und Antwalt für Lizenzrecht sind wir auch nicht, also warten wir's ab wie es nach diesem einem Jahr aussieht oder im Falle wenn wir unseren jetzigen PC mit Upgrade gegen einen neuen austauschen. Alles andere ist zur Zeit nur Kaffeesatzleserei.
Viele Grüße js1
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#9 Mitglied ist offline   DON666 

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geschrieben 22. August 2015 - 12:56

Beitrag anzeigenZitat (Q 1: 21. August 2015 - 15:50)

Wenn Du "abdrückst", ist das Ergebnis nicht eine vollwertige 7/8 oder eine 10-Lizenz, sondern eine vollwertige 7/8 und eine 10-Lizenz. :)

Das stimmt natürlich! Ich hatte mich jetzt lediglich auf den Windows-10-Teil der gesamten Geschichte konzentriert, da für mich ab dem Moment des Upgrades die vorherigen Versionen eh Asche sind. Aber selbstverständlich hast du vollkommen Recht! :rolleyes:
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#10 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 22. August 2015 - 14:35

Beitrag anzeigenZitat (js1: 21. August 2015 - 16:36)

Sind ohnehin alles nur Spekulationen. ... Alles andere ist zur Zeit nur Kaffeesatzleserei.

Nein. Das ist es nicht. Schau dir mal die Nr. 4 der Lizenzbestimmungen an.

Beitrag anzeigenZitat (Doodle: 20. August 2015 - 18:15)


"4. Übertragung. Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn Sie die Software als Verbraucher in Deutschland oder in einem unter (aka.ms/transfer) aufgeführten Land erworben haben. In diesem Fall muss die Übertragung der Software an einen Dritten und des Nutzungsrechts dem anwendbaren Recht entsprechen."

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#11 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 22. August 2015 - 14:47

Dieser Punkt 4 der EULA scheint sich aber nur auf käuflich erworbene Lizenzen zu beziehen, da nur hier dann offensichtlich keine HardwareID zur Aktivierung verwendet wird. Diese Versionen kann man, wie gehabt, frei übertragen und ggf. telefonisch aktivieren. Hier wird der Key zur Aktivierung verwendet.

Bei der kostenlosen Version scheint das aber nicht der Fall zu sein und der Punkt 4 greift nicht.

Das Ganze ist, zugegeben, ein wenig widersprüchlich, aber Microsoft fährt hier offensichtlich zweigleisig und verschleiert das ein wenig.
Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
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#12 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 22. August 2015 - 16:51

Beitrag anzeigenZitat (DK2000: 22. August 2015 - 14:47)


Bei der kostenlosen Version scheint das aber nicht der Fall zu sein und der Punkt 4 greift nicht.


Es sind die Lizenzbestimmungen der kostenlosen Version. Warum sollten die nicht greifen?
Also das sehe ich anders.
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