Hattest Du das gelesen?
Zitat (Luciman: 19. August 2015 - 11:39)
Das hier besprochene Upgrade ist ein befristetes, kostenloses auf Basis einer Win7-/Win8-Lizenz - diese behält ihre Gültigkeit unter den zur Zeit gegebenen Hardwarebedingungen auch über das Ende der Frist hinaus (Win10 innerhalb der Frist aktiviert). Insofern hast Du nichts Neues berichtet.
Welche Bedingungen nach Ablauf der Frist bezgl. neuem PC und einer bestehenden Lizenz oder Neukauf herrschen, darüber hat sich MS noch nicht geäußert und Du bist den belastbaren Beweis, dass Deine Vermutung Fakt ist, auch schuldig geblieben.
Denn der Anbieter darf sein befristetes Angebot wie angekündigt zurückziehen - er muss es nicht ewig aufrecht erhalten! Das ist m. E. der springende Punkt und der wird gerne ausgeblendet.
Ich sehe hier zunächst überhaupt keine Hardware-Koppelung, die immer so gerne herbei geredet wird, sondern nur das Angebot von MS, innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung ein Upgrade auf Win10 kostenlos zu erhalten - dies gilt für jede vorhandenen Hardware.
Nach Ablauf der Frist ist das Upgrade nicht mehr kostenlos: man kauft eine Win10-Lizenz, die sich mit jeder dann vorhandenen Hardware benutzen läßt.
Dieser Beitrag wurde von Luciman bearbeitet: 19. August 2015 - 17:01