..Telekommunikationsanbieter sollten generell und soweit verfassungsrechtlich zulässig im Rahmen der EU-Vorgaben zu einer mindestens sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden..
..Ferner sollen "spezielle Herausgabepflichten" für Verbindungs- und Standortinformationen sowie erweiterte Bestandsdaten geschaffen werden, damit Nutzer im Bedarfsfall "rückverfolgbar bleiben". ..
http://www.heise.de/...us-1715156.html
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Juristentag spricht sich für Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojane
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